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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Oberhefe - Oberkommando der Marine
Oberhefe, s. Hefe.
Oberheilbrunn, s. Heilbrunn. ^s.Varzdorf.
Oberhermsdorf (in Österreichisch-Schlesien),
Oberherrlichkeit, s. Suzeränität.
Oberhessen, Provinz im Großherzogtum Hessen,
liegt vom Hauptlande getrennt mitten in der preuß.
Provinz Hessen-Nassau und ist aus verschiedenen,
früher reichsunmittelbaren Gebieten zusammenge-
setzt. Die Provinz besteht teils aus rauhem, unfrucht-
barem Gebirgsland, teils aus wellenförmigem Hügel-
land (Wetterau, Vogelsgebirge). Hauptflüsse sind
Nidda mit Wetter, Fulda, Schwalm und Ohm. Ge-
baut werden Getreide, Flachs, Hanf und Obst. Der
Bergbau liefert Eisen, Braunkohlen und Salz, wäh-
rend sich die Industrie auf Schmelzhütten, Metall-
verarbeitung und Weberei erstreckt. Die Provinz hat
3287,85 ykm und (1890) 265012 (131203 männl.,
134709 weibl.) E., 46174 Wohnstätten und 56211
Haushaltungen. Dem Religionsbekenntnis nach
waren 238423 Evangelische, 19828 Katholiken und
7402 Israeliten. 1895 wurden 271692 E. gezählt.
Die Provinz zerfällt in die Kreise:
Kreise
Gießen. . .
Alsfeld. . .
Büdingeil .
Friedbern .
Zauterbach.
Schotten. .
ykm
2 ^>
603,72 74321
621,76 36 656
491,20
572,29 62 104
538,43 28 392
460,45 > 26 480
59
53
ZK
70132
33 815
35 984
46 364
26437
25 691
^3
ZT
3Z
N"
L"
2052!2022!?7436
1754
1685
1078,36557
1330 38408
2083 64 620
257^28 259
632^26412
Oberhessische Eisenbahnen (175,73 Km), von
Gießen nach Gelnhausen (69,70 km) und von Gießen
nach Fulda (106,03 km), ehemalige, 1868 und 1869
genehmigte und 1875 vom Großherzogtum Hessen er-
worbene Privatbahnen, stehen unter der Verwaltung
der großherzogl. Direktion in Gießen. Die Strecken
Gießen - Hungcn und Gießen - Grünberg wurden
29. Dez. 1869, die übrigen bis auf die Schlußstrecke
Salzschlirf-Fulda (1871) 1870 eröffnet. Durch den
Bau von Nebenbahnen Nidda-Schotten (14,2 km,
26. Mai 1888 eröffnet), Stockheim-Gedern (18,5 km,
1. Okt. 1888) und Hungen-Laubach (11,8 km, 1. Juni
1890) wurden dieO. E. erweitert. (S. Deutsche Eisen-
bahnen und Hessische Eisenbahnen.)
Oberhof, Dorf im Landratsamt Ohrdruf des
Herzogtums Sachsen-Gotha, in 800 m Höhe, auf
dem Thüringer Walde, an der Linie Neudietendorf-
RitschenhausenderPreuß.Staatsbahnen,hatte1890:
305, 1895: 381 E., Post, Telegraph, herzogl. Jagd-
schloß. O. wird als Sommerfrische viel besucht.
Oberhofchargen, s. Hosstaat. ^s. d.).
Oberhofen, Dorf und Schloß am Thuner See
Oberhofgericht, s.Hofgerichteund Oberappella-
tionsgericht.
Oberhofjägermeister, s. Oberjägermeister.
Oberhofmarschall, s. Hofmarschall.
Oberhofmeister, s. Hofmeister.
Oberhofmeisterin, s. Hofstaat.
Oberhoheit, soviel wie Souveränität (s. d.).
Oberhollabrunn, s. Hollabrunn.
Oberholz, s. Mittelwaldbetrieb.
Oberijssel, s. Oberyssel.
Oberingelheim, Marktflecken im Kreis Bingen
der Hess. Provinz Rheinhessen, 1,5 km südlich von
Niederingelheim (s. d.) im Selzthal, an der Linie
Frankfurt a. M.-Bing erbrück (Station Ingelheim)
der Hess. Ludwigsbahn, Sitz eines Amtsgerichts
(Landgericht Mainz), hatte 1890: 3279 E., darunter
946 Katholiken, 353 Deutschkatholiken und 94 Israe-
liten, 1895: 3298 E., Post, Telegraph, Reste alter Be-
festigungen und einer Burg, evang. Kirche (13.Jahrh.)
mit Grabmälern und Glasmalereien, kath. Kirche,
Synagoge und bedeutenden Weinbau (Rotwein).
Oberinnthal, s. Inn.
Oberjäger, Bezeichnung des Unteroffiziers bei
den Iägerbataillonen in der deutschen Armee.
Oberjägermeifter, Oberhofjägermeister,
Hofjägermeister, Oberlandjä'germeister,
Titel meist eines höhern Forstbeamten, dem das Hof-
jagdamt an einem Hofe übertragen wird. Öfters
wird ein höherer Forstbeamter des Staates oder des
Monarchen mit dem Titel eines O. ausgezeichnet.
Oberjustizrat, Geheimer, s. Geheimer Iustiz-
Oberkanonier, s. Obergefreite. ^rat.
Oberkaufungen, Dorf im preuh.ReH.-Bez. und
Landkreis Cassel, an der Losse und der Nebenlinie
Cassel-Waldkappel der Preuß. Staatsbahnen, Sitz
eines Amtsgerichts (Landgericht Cassel), hatte 1890:
2140,1895: 2092 meist evang. E., Post, Telegraph,
ein adliges Fräuleinstift im ehemaligen Benediktiner-
Nonnenkloster; Tüten- und Spielwarenfabrikation,
Schneide- und Mahlmühlen, Braunkohlenbergwerke.
Oberkiefer, s. Kiefer (anatom.).
Oberkirch. 1) Amtsbezirk im bad. Kreis Offen-
burg, Hat215 ^Icin, 1890:18 340,1895:18 476 E. und
3818 Haushaltungen in 21 Gemeinden. - 2) Haupt-
stadt des Amtsbezirks O., rechts an der Rench, an der
Linie Appenweier-Oppenau (Renchthalbahn) der
Bad. Staatsbahnen, Sitz des Bezirksamtes und eines
Amtsgerichts (Landgericht Offenburg), hatte 1890:
2973, 1895: 3126 E., darunter 200 Evangelische,
Post, Telegraph; Herstellung von Kirschwasier, be-
deutenden Weinbau, Holz-, Obst- und Weinhandel,
Obstmärkte. 2 km westlich die Ruine Fürsten eck.
Oberkirchenrat, in Preußen und mehrern an-
dern Staaten die oberste Konsistorialbehörde (s. Kon-
sistorium). In Preußen erfolgte die Errichtung des
O. provisorisch 1848, definitiv 1850 (Verordnung
vom 29. Juni), die neueste Ausgestaltung erfolgte
durch die Gesetzgebung von 1876 (seit 1. Okt. 1877 in
Kraft) in dem Bestreben, die selbständigen Funktionen
des Kirchenregiments zu erweitern. Der O. ist nicht
dem Kultusministerium, sondern nur dem König als
Oberbischofuntergeordnet; derselbe ist Centralinstanz
des Kirchenregiments und der Kirchenvcrwaltung
und als solche die vorgesetzte Behörde der Provin-
zialkonsistorien und Veschwerdeinstanz über den-
selben. Der O. giebt das offizielle "Kirchliche Gesetz-
und Verordnungsblatt" heraus, der Präsident hat
die oberbischöfl. Anordnungen gegenzuzeichnen. In
gesetzlich bestimmten Fällen muh der O. den Gene-
ralsynodalvorstand (s. Synodalverfassung) zu seinen
Entscheidungen beiziehen, insbesondere bei dog-
matischen Streitfragen, bei Pfarrbesetzungen und
Disciplinarsachen gegen Geistliche. Unter der Lei-
tung des O. stehen auch 30 evang. Gemeinden im
Ausland. Für die 1866 erworbenen preuß. Pro-
vinzen hat der O. keine Kompetenz, vielmehr fun-
giert hier der Kultusminister als O.
Oberklingensporn, Eisenhüttenwerk, s. Naila.
Oberkommando der Marine, die höchste
Kommandobehörde der deutschen Marine, die alle
Angelegenheiten bearbeitet, welche die Kriegsbereit-
schaft des Personals, also auch die Ausbildung fürden
Kriegszweck betreffen, während das Reichsmarine-
amt (s.d.) oberste Verwaltungsbehörde ist. Unmittel-