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Objektiv – Oblaten
Vorstellung, die jetzt nicht mehr deren Übereinstimmung mit einem an sich gegebenen Gegenstand, sondern den Zusammenhang unserer Erfahrungen unter den Gesetzen der Erfahrung selbst bedeutet. Indem so erst der Erscheinung innerhalb der Erkenntnis (nämlich der Erfahrung) ihr O. gesetzt wird, vertritt der Gegenstand uns eben das, was das in der Erscheinung Erscheinende selbst ist.
In der Grammatik ist O. der Nominalbegriff, auf den sich die durch das Verbum ausgedrückte Handlung erstreckt. Gewöhnlich steht das O. im Accusativ, z. B. «ich liebe ihn». Der Accusativ wird als der Casus des direkten oder nähern O. bezeichnet, der Dativ als der Casus des indirekten oder fernern O., indem in den Dativ die Person oder Sache tritt, die zu einer Thätigkeit in entfernterer Beziehung steht, vgl. z. B. «ich gebe es ihm».
Objektīv (lat.), gegenständlich, sachlich; in der Psychologie und Erkenntnistheorie jede Vorstellung, die sich auf einen äußern Gegenstand bezieht; objektivieren, das Erzeugnis unserer Sinne als ein außer uns Vorhandenes, als Ding, auffassen; Objektivität, fachliche Beurteilung.
Objektīv oder Objektivglas, die dem Objekt zugewendete Linse oder Linsenkombination eines optischen Instruments. Namentlich bei Mikroskopen, Fernrohren und photogr. Apparaten ist die Gestaltung des O. behufs Erzielung deutlicher Bilder von großer Wichtigkeit. (S. Linsenkombinationen.)
Objektivdiopter, s. Diopter.
Objektives Strafverfahren. Die Strafgesetze kennen als Nebenstrafe die Einziehung, Vernichtung oder Unbrauchbarmachung von Gegenständen, die durch ein Verbrechen oder Vergehen hervorgebracht (z. B. falsche Münzen, Nachdruck), oder zur Begehung eines solchen gebraucht oder bestimmt sind (z. B. beim Jagdfrevel die Gewehre), insbesondere auch von Druckschriften strafbaren Inhalts und den zu deren Herstellung bestimmten Platten und Formen. Während diese Nebenstrafe der Regel nach in dem gegen einen Angeklagten ergehenden Urteil ausgesprochen wird, kommen doch Fälle vor, in denen die Verurteilung einer bestimmten Person nicht ausführbar ist und dennoch die vorgedachten Maßnahmen geboten erscheinen. Das zur Erwirkung derselben auf Antrag der Staatsanwaltschaft oder des Privatklägers eintretende gerichtliche Verfahren nennt man O. S. Zur mündlichen Verhandlung in demselben werden die Personen, welche einen rechtlichen Anspruch auf die betreffenden Gegenstände haben, geladen; sie können erscheinen oder sich vertreten lassen, auch Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen. Vgl. §§. 40‒42 des Reichsstrafgesetzbuchs; §§. 477‒479 der Reichsstrafprozeßordnung; auch §. 493 der Österr. Strafprozeßordnung.
Objektivmikrometer, soviel wie Heliometer.
Objektsteuer, jede Steuer, welche von den Pflichtigen nicht nach ihren persönlichen wirtschaftlichen oder sonstigen Verhältnissen erhoben wird, sondern sich an die Benutzung oder den Ertrag eines Sachguts knüpft. Es gehören also hierher die Verbrauchs-, die Nutzungs- und die Ertragssteuern.
Ob-Jenisseisches Kanalsystem, System von natürlichen und künstlichen Wasserstraßen in den russ.-sibir. Gouvernements Tomsk und Jenisseisk, das den Ob mit dem Jenissei verbindet. Es setzt sich zusammen aus dem Ket (s. d.; 586), dessen Nebenfluß Lomowataja (58), dessen Zufluß Jasewaja (31), dem See Bolschoje (7), dem Kanal (9), der diesen See mit dem Kleinen Kaß verbindet, dem letztern selbst (48), dem Großen Kaß (160), der links in den Jenissei mündet; zusammen also 899 km. ^[Spaltenwechsel]
Obkōnisch, in der Form eines umgekehrten, auf der Spitze stehenden Kegels.
Obladis, Bad bei Ladis (s. d.) in Tirol.
Oblastj (russ.), Gebiet.
Oblāten (lat.), dünne, aus ungesäuertem Weizenmehl gebackene Scheiben, die bei geringer Anfeuchtung weich und deshalb statt des Siegellacks zur Besiegelung der Briefe (Siegeloblaten) oder als Unterlage für feine Backwaren oder zum Einhüllen unangenehm schmeckender Medikamente (Tafeloblaten) gebraucht werden. – In der röm.-kath. und prot. Kirche heißt das konsekrierte Brot im Abendmahl Oblate, d. h. das Dargebrachte, weil es in der frühesten Kirche Sitte war, daß Brot und Wein zur Feier des Abendmahls von den Teilnehmern mitgebracht wurden. Der Rest wurde den Armen überwiesen. Diese Gaben hießen Oblationen, dann auch Hostien (s. d.), und der Diakonus, der dem Bischof bei dem Meßamt Brot und Wein zuträgt, Oblationarius. Später fielen die Oblationen den Mönchen zu und bildeten einen Teil der geistlichen Einkünfte. Die O. beim Abendmahl bestanden ursprünglich aus gewöhnlichem und gesäuertem Teig; erst seit dem 8. und 9. Jahrh. wurde im Abendlande der Gebrauch des ungesäuerten Brotes üblich, während die griech. Kirche bei der ältern Sitte verblieb. Dagegen hatten die O. schon in der alten Kirche seit dem 4. Jahrh. eine runde, kuchenförmige Gestalt (placenta), auch wurden sie bald mit Symbolen und Aufschriften versehen, namentlich mit dem Bilde Christi und einem Crucifix, oder mit dem Bilde eines Lammes; als Aufschrift gebrauchte man gern die Buchstaben I. N. R. I. (s. d.).
Oblāten (lat. Oblati und Oblatae, auch Donati und Donatae), im Mittelalter nicht bloß Bezeichnung der Laienbrüder und Laienschwestern in den Klöstern, sondern auch derjenigen, die schon in der Kindheit von den Eltern für das Kloster bestimmt wurden, und derjenigen, die ihr Vermögen einem Kloster schenkten, um der Gebete und Verdienste des Ordens teilhaftig zu werden. In neuerer Zeit heißen O. die Mitglieder einiger ordensähnlicher Vereine. O. der heiligen Franziska Romana sind vornehme Damen, die nach einer von dieser Heiligen 1433 entworfenen Regel, die sich an die der Olivetaner (s. d.) anschließt, ohne Gelübde in dem Tor de’ Specchi («Spiegelturm») zu Rom leben, daher auch O. di Tor de’ Specchi genannt. Franziska selbst trat erst 1436 nach dem Tode ihres Mannes, Lorenzo de’ Pontiani, ein und starb 1440. Die O. vom heiligen Ambrosius sind ein von dem heil. Carlo Borromeo 1578 zu Mailand gestifteter Verein von Weltpriestern; O. der heiligen Jungfrau (Missionarii oblati Benedictae Virginis Mariae sine labe conceptae), auch Marienpriester oder Maristen, die Mitglieder einer vom Bischof Mazenod von Marseille 1815 gestifteten, 1828 von Leo Ⅻ. bestätigten Genossenschaft von Priestern, die sich der innern und äußern Mission widmen. Sie wurden 1880 aus Frankreich ausgewiesen. Eine andere Kongregation von O. der heiligen Jungfrau, 1816 von Pius Bruno Lanteri zu Pignerol gestiftet, 1826 von Leo Ⅻ. bestätigt, wirkt in auswärtigen Missionen. 1895 erhielten die O. die Erlaubnis, in Fulda eine Niederlassung zur Ausbildung von Missionspredigern zu begründen.