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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Personenporto; Personenrecht

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Personenporto - Personenrecht

mung anzugeben durch ein Patronymikon (s. d.), z. B. ̓Αχιλλεὺς ὁ Πηλείδης (Achilleus ho Pēleidēs), Achill der Sohn des Peleus, eigentlich "der Peleische", oder durch Zusetzung des Vatersnamens im Genitiv, z. B. Σωκράτης ὁ Σωφρονίσκου (Sōkratēs ho Sōphronisku), Sokrates, der (Sohn) des Sophroniskos. (Vgl. Pape, Wörterbuch der griech. Eigennamen, Braunschw. 1843; 2. Aufl. 1850; Fick, Die griechischen P., 2. Aufl., Gött. 1894.)

Die Römer hatten gleich den andern Italikern schon in vorhistor. Zeiten das indogerman. Princip der Zweistämmigkeit der P. eingebüßt und bildeten ihre Namen nur aus einem einfachen Nominalwert. Sie führten ursprünglich nur einen Namen; doch schon seit den ältesten Zeiten der Republik regelmäßig drei, von denen der eine (nomen) das Geschlecht (gens) bezeichnete, zu dem der Träger gehörte, und fast stets auf -ius auslautete, wie Fabius, Julius, Tullius. Da aber die Geschlechter in Familien (familiae) sich spalteten, trat zur unterscheidenden Bezeichnung ein Familienname (cognomen) hinter den Geschlechtsnamen, wie Cicero, Cäsar, Scipio. Endlich kam für jeden einzelnen ein vor den Geschlechtsnamen tretender Vorname (praenomen) hinzu, Aulus, Cajus, Marcus, Titus. Ein vollständiger Name ist also z. B. Marcus (praenomen) Tullius (nomen) Cicero (cognomen). Zuweilen tritt auch noch hinter diese Namen ein vierter, ein Zu- oder Beiname (agnomen), durch berühmte Thaten, Adoption oder andere Umstände erworben, wie Africanus oder Cunctator. Feierlich beigelegt wurde den Knaben ihr Name am neunten, den Töchtern am achten Tage nach der Geburt, und zwar dem ältesten Sohne gewöhnlich das praenomen des Vaters, während die Töchter in der Regel nur den weiblich abgewandelten Geschlechtsnamen des Vaters führten, als Tullia, Livia, und, wenn ihrer mehrere vorhanden waren, durch major und minor (ältere und jüngere) oder durch prima, secunda, tertia. u. s. w. (erste, zweite, dritte u. s. w.) unterschieden wurden.

Die Kinder der alten Germanen erhielten den Namen bald nach der Geburt. Der Name, der meist schon durch den Inhalt das Kind als Sproß seiner Vorfahren erkennen ließ, war ein einziger. Wohl gab es Geschlechter der Merowinger, Agilolfinger u. s. w., aber der einzelne führte den Geschlechtsnamen noch nicht. Mit der Einführung des Christentums ward ein einzelner Taufname üblich, zu dem man teils die althergebrachten heimischen, teils biblische und kirchliche Benennungen verwandte. Familiennamen kamen erst im spätern Mittelalter auf, zuerst bei dem Adel mit dem 12. und 13. Jahrh. nach den Stammsitzen, wie Konrad von Wettin, Rudolf von Habsburg, dann bei dem Bürgerstande seit dem 14. Jahrh. und wurden allgemein üblich seit dem 16. Jahrh.

Der Schatz der deutschen Familiennamen zerfällt in zwei große Klassen: 1) Namen, welche auf die heidnischen sowie auf die mit dem Christentum eingeführten zurückgehen und teilweise jetzt noch zugleich als Vornamen (z. B. Friedrich, Dietrich, Peter, Paul) gebräuchlich sind. Zweistämmige Namen dieser Art sind z. B. Humboldt aus altem hun-bold, Gieseler aus gisal-heri, Gervinus, latinisiert aus ger-win. Andere wurzeln in der oben erwähnten Formkürzung, z. B. Goethe, Giese (neben Giese-brecht). Manche Namen haben zwar jetzt eine bestimmte Bedeutung (z. B. Hammer, Tuch, Pilz u. s. w.), doch ist diese in vielen Fällen nachweisbar erst auf dem Wege der Volksetymologie den zu Grunde liegenden alten Formen (hademar, tucco, pilizo) aufgeprägt. 2) Namen aus ursprünglichen Beinamen, deren Bildung den verschiedensten Veranlassungen entnommen sein kann. Im allgemeinen sind sie entweder Lokalnamen, oder eigentliche Beinamen (Prädikate), oder patronymische Bildungen. a. Lokalnamen alle diejenigen, welche den Namen von Ländern und Ortschaften (Bayer, Schwabe u. s. w.) entlehnt sind, oder auf Eigentümlichkeiten des Wohnsitzes oder Besitztums (Lage, Lehnsverhältnis, Hausschild u. dgl.) ihres ersten Trägers beruhen (z. B. Winkler, Wegener, Gruber, Lindner, Buchner, Höfer, von Hagen u.s.w.). b. Zu den prädikativen Namen gehören alle diejenigen, welche eine physische oder moralische Eigenschaft (Große, Lange, Kurz, Langbein, Breitkopf; Wunderlich, Hitzig, Kluge), eine gewerbliche (Schneider, Müller, Wagner, Fischer, Zeidler, Ziegler, Küchler, Schlosser, Pfeifer) oder amtliche Berufsthätigkeit (Schulze, Richter, Vogt u. s. w.) oder eine sociale Beziehung (Hübner, Maier, Bauer, Hausmann, Lehmann, Bürger) bezeichnen. Hierher gehören außer den imperativischen Namensformen (Schlagintweit, Hauenschild, Hassenpflug, Suchenwirth, Schaffrath) auch in den meisten Fällen die P., welche Tiere, Pflanzen, Werkzeuge, Tracht u. dgl. bezeichnen und teils als Übertragungen, teils als wirkliche Spitznamen zu fassen sind. c. Patronymische Namen sind die Familiennamen mit der lat. oder deutschen Genitivendung (Georgi, Fabri, Pauli, Ulrici; Hinrichs, Jacobs), die durch Anfügung von -sohn (niederdeutsch, friesisch und dänisch -sen) gebildeten Formen (Wilmsen, Michelsen, Mendelssohn, viele Namen deutscher Israeliten), teilweise wohl auch die Namen auf -ing, -ling (Kinderling, Kayserling). - Vgl. Wackernagel, Die germanischen P. (im "Schweizerischen Museum", Bd. 1, Frauenfeld 1837); Abel, Die deutschen P. (Berl. 1852; 2. Aufl. 1890); Pott, Die P., insbesondere die Familiennamen und ihre Entstehungsarten (Lpz. 1853; 2. Aufl. 1859); Vilmar, Deutsches Namenbüchlein (5. Aufl., Marb. 1880); Förstemann, Altdeutsches Namenbuch, Bd. 1, P. (Nordh. 1856); Fr. Stark, Die Kosenamen der Germanen (Wien 1868); Becker, Die deutschen Geschlechtsnamen (Bas. 1864); Steub, Die oberdeutschen Familiennamen (Münch. 1870); Andresen, Die altdeutschen P. (Mainz 1873); ders., Konkurrenzen in der Erklärung der deutschen Geschlechtsnamen (Heilbr. 1883); Heintze, Die deutschen Familiennamen (Halle 1881); Kleinpaul, Menschen- und Völkernamen (Lpz. 1885); Khull, Deutsches Namenbüchlein (Braunschw. 1891); Tetzner, Namenbuch (2. Aufl., Lpz. 1895); Tobler-Meyer, Deutsche Familiennamen nach ihrer Entstehung und Bedeutung, mit besonderer Rücksichtnahme auf Zürich und die Ostschweiz (Zür. 1894); ein reichhaltiges Verzeichnis von Werken über Namenkunde (Onomastik) in Techmers "Internationaler Zeitschrift für allgemeine Sprachwissenschaft), I, 33.

Eine eigentümliche Art der Namengebung hat sich bei den Isländern erhalten. Hier hat jedes Kind außer seinem Namen den des Vaters im Genitiv mit angefügtem -son; Jóns Sohn Egil z. B. heißt "Egil Jónsson", dessen Sohn Finnur "Finnur Egilsson". Über die Namenbildung bei den Arabern s. Abu.

Personenporto, s. Eisenbahntarife.

Personenrecht (Jus personarum), die Gesamtheit der Vorschriften des bürgerlichen Rechts über die Person, deren Rechtsfähigkeit, wie sie sich mit