Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Schlagworte auf dieser Seite: Polenta; Polenz; Polesien; Polfäden; Polhöhe

233

Polenta - Polhöhe

gebot, daß das gesamte Eigentum der kath. Kirche in die Verwaltung des Staates genommen und die Geistlichkeit auf feste Staatsbesoldung gesetzt werde. Gleichzeitig wurden Litauen, wo Murawjew (s. d.) mit größter Strenge vorging, und Rotrußland vollends russifiziert. Am 22. Dez. 1865 ward sogar durch kaiserl. Erlaß für die neun westruss. Gubernien allen Personen poln. Herkunft verboten, daselbst Güter neu zu erwerben, außer auf dem Wege gesetzlicher Erbschaft. Mit dem russ. Reichsrate war seit 1864 eine Kommission für die Angelegenheiten P.s verbunden, deren Kompetenz 13. Dez. 1866 dahin erweitert wurde, daß ihr die einheitliche Durchführung der vorzunehmenden Reformen und die oberste Entscheidung aller wichtigen Administrativangelegenheiten, unter dem persönlichen Vorsitze des Kaisers, zustehen sollte. Der Staatsrat und der Verwaltungsrat in Warschau wurden aufgelöst und der Statthalter Berg behielt neben dem Oberbefehl des Militärs nur die Überwachung der Verwaltung. Von den selbständigen Institutionen P.s fiel demnach eine nach der andern. Am 1. Jan. 1867 wurde die poln. Postverwaltung dem russ. Postministerium untergeordnet, zugleich eine neue Einteilung P.s, "des Weichsellandes", in 10 Gouvernements und 85 Kreise verfügt; die Gouverneure erhielten gleiche Rechte mit denen in Rußland. Infolge der Aufhebung des Konkordats von 1847 unterstellte der Ukas vom 22. Mai 1867 die Angelegenheiten der kath. Kirche dem röm.-kath. geistlichen Kollegium zu Petersburg und untersagte dem Klerus jeden direkten Verkehr mit dem Papst. Die Universität Warschau wurde durch Ukas vom 8. Juli 1869 vollständig russifiziert, in allen Schulen P.s ward das Russische als alleinige Unterrichtssprache vorgeschrieben, die poln. Sprache nur fakultativ gelehrt. Vom 13. Jan. (1. Jan. alten Stils) 1869 an hatte nur der russ. Kalender in P. Gültigkeit. Ein Ukas vom 19. April verfügte die Einrichtung von Kameralhöfen in den zehn poln. Gouvernements, die ihre Thätigkeit mit Juli 1869 begannen. Damit ward die noch in Warschau bestehende Finanzverwaltung aufgehoben und die oberste Leitung der Angelegenheiten des Kassenwesens, der direkten und indirekten Steuern, der poln. Staatsschuld, der Berechnung mit fremden Regierungen, der Polnischen Bank und der Landschaftlichen Kreditgesellschaft dem russ. Finanzministerium übertragen. 1870 erfolgte die Degradation von 300 Städten (zwei Drittel des Bestandes) in Dorfgemeinden. Darauf trat auch eine Reform der Justiz ein und wurden alle Gerichte mit russ. Richtern besetzt. Nach dem Tode Bergs (1874) wurde Graf Paul Kotzebue und, nachdem dieser 1880 zurückgetreten war, der General Albedynski Generalgouverneur von P. Nach dessen Tode 1883 ward General Gurko zum Generalgouverneur ernannt, der mit neuer Energie gegen alles Polnische auftrat. Im Juli 1884 wurde in Warschau eine Verschwörung entdeckt; gegen 200 Personen, zum Teil den Arbeiterkreisen angehörig, wurden verhaftet, von den Führern 1885 vier hingerichtet, die andern zu Zwangsarbeit oder Deportation verurteilt. Um dem poln. Element das Eindringen in die russ. Provinzen zu erschweren, befahl ein kaiserl. Erlaß vom 21. Jan. 1885, daß kein Pole in den zehn Westprovinzen Grund und Boden erwerben dürfe. Durch den Erlaß vom 18. April 1885 wurde in den poln. Elementarschulen die russ. Sprache für die Unterrichtssprache in allen Fächern, außer im Religionsunterricht, erklärt. Unter solchen Umständen war es erklärlich, daß Polen an allen Verschwörungen sich beteiligten und auch an dem auf Kaiser Alexander III. geplanten Attentat vom 13. März 1887 einige Polen teilnahmen. Dies Attentat gab den ersten Anstoß zu Verhandlungen mit dem Papst, um einige schon lange verwaiste Bistümer wieder zu besetzen; so wurde das Bistum von Wilna sowie das von Lublin wieder besetzt (Frühjahr 1890). Aber trotzdem haben die Bischöfe keinen freien Verkehr mit dem Papst, selbst den einzelnen Geistlichen ist es untersagt, ohne einen Paß für jeden einzelnen Fall die Grenzen ihrer Pfarre zu verlassen. Unter Nikolaus II. wurde (Dez. 1894) an Stelle Gurkos Graf Schuwalow zum Generalgouverneur ernannt.

Litteratur. Außer den poln. Werken von Naruszewicz, Niemcewicz, Bandtke, Lelewel, Mickiewicz, Chodzko, Schmitt und Szujski vgl.: Rulhière, Histoire de l'anarchie de Pologne et du démembrement de cette république (4 Bde., Par. 1807); Oginski, Mémoires sur la Pologne et les Polonais depuis 1788-1815 (4 Bde., ebd. 1826), und dessen Observations sur la Pologne et les Polonais pour servir d'introduction aux Mémoires etc. (ebd. 1827); Roepell und Caro, Geschichte P.s (Bd. 1-5, Gotha 1840-86); Roepell, P. um die Mitte des 18. Jahrh. (ebd. 1876); Spazier, Geschichte des Aufstandes des poln. Volks in den J. 1830-31 (3 Bde., Altenb. 1832 und Stuttg. 1834); Soltyk, La Pologne (2 Bde., Par. 1833); Brzozowski, La guerre de Pologne en 1831 (Lpz. 1833); Forster, Pologne (Par. 1840); Ssolowjew, Geschichte des Falles von P. (deutsch von Spörer, Gotha 1865); von Moltke, Darstellung der innern Verhältnisse in P. (Berl. 1832); Knorr, Die poln. Aufstände seit 1830 (ebd. 1880); Edwards, The private history of a Polish insurrection (Lond. 1865); Ferrand, Les trois démembrements de la Pologne (3 Bde., 2. Aufl. hg. von Ostrowski, Par. 1864); Beer, Die erste Teilung P.s (3 Bde., Wien 1873); Bielowski, Monumenta Poloniae historica (2 Bde., Lemb. 1875); Codex diplomaticus Maioris Poloniae (4 Bde., Pos. 1877-81); Schiemann, Rußland, P. und Livland bis ins 17. Jahrh. (2 Bde., Berl. 1886-89); Zeitschrift der Histor. Gesellschaft für die Provinz Posen (Pos. 1886-94); von der Brüggen, P.s Auflösung (Lpz. 1878). Geogr.-statist. Werke sind: Chodzko, Tableau de la Pologne (2 Bde., Par. 1830); Andree, P. in geogr., statist. und kulturhistor. Hinsicht (Lpz. 1831); Possart, Lukaszewicz und Mulkowski, Das Königreich P. und der Freistaat Krakau (Stuttg. 1840); Hervet, Ethnographie P.s (Wien 1871).

Polenta, ital. Nationalspeise, ein dickgekochter Brei von Maismehl. In Ungarn, Siebenbürgen und der Bukowina heißt das Gericht Mamaliga.

Polenz, Fluß in der Sächsischen Schweiz, entspringt in der Nähe von Neustadt, fließt zuerst westlich, dann im Bogen nach S. und mündet mit der Sebnitz vereinigt als Lachsbach unterhalb Schandau rechts in die Elbe. Das Polenzthal wird wegen seiner Naturschönheiten viel besucht.

Polesien, soviel wie Podlachien (s. d.).

Polfäden, in der Gazeweberei diejenigen Kettenfäden, welche über allen Schußfäden liegen; in der Sammetweberei diejenigen Kettenfäden, aus denen der Flor, die Haardecke, gebildet wird.

Polhöhe, die scheinbare Höhe des sichtbaren Himmelspols über dem Horizont oder der Bogen