Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

288

Portugal (Finanzen. Heerwesen)

dicional der Königin Maria II. vom 5. Juli 1852. Hierzu kommt das Wahlgesetz vom 23. Nov. 1859, das Gesetz vom 6. Mai 1878 und das vom 24. Juli 1884. Die Thronfolge ist sowohl in männlicher als weiblicher Linie nach dem Recht der Erstgeburt erblich, doch geht der Infant der Infantin voraus. Die Minderjährigkeit des Königs, während welcher eine Regentschaft regiert, dauert bis zum 18. Lebensjahre. Der Kronprinz heißt Herzog von Bragança, seine Kinder Prinzen und Prinzessinnen von Beira. Die Erste Kammer ist die Camara dos Pares, von denen 50 gewählt, 100 auf Lebenszeit ernannt werden. Die erblichen Pairs stehen jetzt auf dem Aussterbeetat. Die Corte dos Deputados hat 180 Mitglieder, welche alle vier Jahre direkt in den Wahlkreisen (12 für die Kolonien) gewählt werden. Aktives und passives Wahlrecht sind stark beschränkt. Jede Legislaturperiode dauert vier Jahre. Die sieben Minister sind verantwortlich und können von den Cortes (Deputiertenkammer) in Anklagezustand versetzt und (durch die Pairskammer) verurteilt werden. Daneben besteht ein Staatsrat, dessen Mitglieder der König auf Lebenszeit ernennt. An der Spitze der Jurisdiktion steht der Oberste Gerichtshof zu Lissabon. Dem folgen drei Appellationsgerichte (Relações) zu Lissabon, Oporto und auf den Azoren, die Handelsgerichte zu Lissabon und Oporto, die Geschworenengerichte, als erste Instanzen in Kriminalprozessen, die 146 Gerichtshöfe erster Instanz in den Comarcas (Gerichtskreisen), unter diesen die 236 Juizes ordinarios (Einzelrichter) in den Julgados oder Kantonen, ferner die Friedensrichter, welche von den Distriktsbewohnern, und die Juizes eleitos in den Parochien (Dorfschulzen für Bagatellsachen), welche von den Ortseinwohnern gewählt werden. Die Distrikts- und Gemeindeverfassung P.s beruht auf dem Gesetz vom 6. Mai 1878. In jedem der 17 (21) Distrikte wird die Verwaltung von dem Gubernium geleitet, an dessen Spitze der Civilgouverneur steht, welcher von dem Distriktsrat unterstützt wird und in der von den Gemeindebezirks-Ausschüssen gewählten Generaljunta (Provinzialvertretung) den Vorsitz führt. Die Distrikte, die in 268 (292) Concelhos (Gemeindebezirke) unter Administradores oder 3799 Kirchspiele unter Regedores zerfallen, sind folgende:

Distrikte und Provinzen qkm Einw. 1890

Vianna do Castello 2243 210787

Braga 2738 337178

Oporto 2292 550391

^[Additionslinie]

Provinz Minho 7273 1098356

^[Abstand]

Villa Real 4447 239225

Bragança 6669 179692

^[Additionslinie]

Traz oz Montes 11116 418917

^[Abstand]

Aveiro 2909 287551

Vizeu 4973 397988

Coimbra 3883 321000

Guarda 5557 250758

Castello Branco 6621 204537

^[Additionslinie]

Beira 23943 1461834

^[Abstand]

Faro 4850 228551

^[Additionslinie]

Algarve 4850 228551

^[Abstand]

Leiria 3478 215912

Santarem 6862 258298

Lissabon 7460 617191

^[Additionslinie]

Estremadura 17800 1091401

^[Abstand]

Portalegre 6431 113727

Evora 7088 118428

Beja 10871 160899

^[Additionslinie]

Alemtejo 24390 393054

^[Abstand]

Angra 728 71804

Horta 786 58928

Ponta Delgada 874 124779

^[Additionslinie]

Azoren 2388 255511

^[Abstand]

Funchal 815 134623

^[Additionslinie]

Madeira 815 134623

Dazu kommen die Kolonien, die in sieben Gouvernements eingeteilt sind. Es sind in Afrika die Kapverdischen Inseln, Portugiesisch-Guinea, San Thomé und Principe, Angola und Mozambique (Freistaat von Ostafrika); in Asien: Indien (Goa, Damao und Diu), Macao und Timor mit Kambing.

Das Wappen ist ein silberner Schild mit fünf kleinen blauen, mit je fünf silbernen Münzen belegten Schilden; darum eine breite rote Einfassung mit sieben goldenen Türmen mit blauen Thüren (wegen Algarve). Die Flagge ist blau-weiß vertikal gestreift; in der Mitte der portug. Wappenschild (s. Tafel: Flaggen der Seestaaten, Bd. 6, S. 862). An Orden bestehen: der Christusorden (s. d.), Avizorden (s. d.), Orden des heil. Jakob vom Schwert (s. d.), Turm- und Schwertorden (s. d.), Orden Unserer Lieben Frau von Villa-Viçosa (s. d.) und der Isabellen-Orden (s. d.).

^[Abb.]

Finanzen. Die finanzielle Lage des Staates war schon seit Jahrhunderten kläglich und hat sich in neuester Zeit nicht gebessert. Jeder Jahresabschluß zeigt ein ansehnliches Deficit, und die drückend hohe Schuldenlast wächst noch immer. Während der zehn Jahre 1878-88 vermehrte sich die öffentliche Schuld durchschnittlich jährlich um 35,2 Mill. M. Der Nominalbetrag der äußern Schuld betrug Ende Juni 1893: 281824700 Milreïs, derjenige der innern 244886060 Milreïs. Für diese Schulden waren nominell auszubringen 9557242 und 7596453 Milreïs Zinsen. Die Zerrüttung hat durch einen Zwangsvergleich mit den Staatsgläubigern einen vorläufigen Abschluß gefunden, nach welchem die auswärtigen Gläubiger sich bis auf weiteres mit einem Drittel der vertragsmäßigen Zinsen, zahlbar in Gold, zu begnügen haben, während die Gläubiger der innern Schuld 70 Proz. der Zinsen, jedoch in Papier zahlbar, erhalten. Da das Goldagio bisher nicht über 30 Proz. gestiegen ist, so genießen die Gläubiger der innern Schuld den Auswärtigen gegenüber einen Vorzug, doch ist eine Umkehr des Verhältnisses keineswegs ausgeschlossen. - Die einzige Notenbank, Bank von P., hat 13,5 Mill. Milreïs Kapital; ihre Noten haben Zwangskurs und können das Kapital dreifach übersteigen.

Heerwesen. Durch Gesetz vom 12. Sept. 1887 ist die allgemeine Wehrpflicht eingeführt, doch Stellvertretung vielfach gestattet. Die Wehrpflicht dauert vom 21. Lebensjahre an 3 Jahre bei der Fahne oder in der Marine, 5 in der ersten und 4 in der zweiten Reserve. Seit 1891 bleiben die Mannschaften des stehenden Heers im 1. Dienstjahre bei der Fahne, im 2. vier Monate beurlaubt und dienen im 3. vier Monate. Beurlaubungen sind im 3. Jahre zahlreich. Die Durchschnittsstärke der Armee beträgt 30000 Mann. Die nicht ausgelosten Mannschaften gehören 12 Jahre der zweiten Reserve an.

Die Friedensstärke beträgt 419 Offiziere und 293 Pferde der höhern Stäbe, Infanterie: 1107 Offiziere, 16798 Mann, 138 Pferde; Kavallerie: 276 Offiziere, 3952 Mann, 2289 Pferde; Artillerie: 154 Offiziere, 1860 Mann, 1084 Pferde und Maultiere mit 120 Feld- und 12 Gebirgsgeschützen; ferner 16 Garnisoncompagnien, Genie-, Verwaltungstruppen und Strafcompagnien; zusammen 2089 Offiziere, 25658 Mann, 3985 Pferde und Maultiere. Dazu Municipalgarde, Grenzwächterkorps und Zollsoldaten; im ganzen 2346 Offiziere, 32625 Mann, 4762 Pferde und Maultiere, 132 Geschütze. Die Kriegs-^[folgende Seite]