Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Präfekt'
schaffene oder doch gänzlich umgestaltete Stellungen waren die des praefectus Aegypti,
des vom Kaiser ernannten Vicekaisers von Ägypten, ferner die des praefectus urbi, des
Gouverneurs von Rom (seit Konstantin [330] giebt es auch einen in Konstantinopel), des
praefectus vigilum (des Polizeipräsidenten und Oberbranddirektors von Rom), des
praefectus annonae (des Verpflegungsdirektors für die Hauptstadt mit der Gerichtsbarkeit
innerhalb seines Ressorts), endlich der Oberkassenbeamten: der zwei
praefecti aerarii Saturni (der Senatshauptkasse) und der drei
praefecti aerarii militaris (der kaiserl. Pensionskasse).
Über die P. in Frankreich s. Präfekturen.
Präfekturen (frz. préfectures), in Frankreich die obersten
Verwaltungsbehörden der Departements. Dieselben wurden an Stelle der alten aus Gemeindewahlen hervorgegangenen
Departementalverwaltungen durch Gesetz vom 28. Pluviôse des J. VIII ins Leben gerufen, das vom Staatsoberhaupt zu
ernennende und von diesem jederzeit absetzbare Präfekten
(Préfets) an die Spitze der Departementsverwaltung stellte. Den Präfekten wurden
Generalsekretäre und, besonders für verwaltungsgerichtliche Angelegenheiten, Präfekturräte
(Conseils de Prefécture) beigegeben, letztere jetzt aus drei oder vier und im
Seine-Departement aus acht gleichfalls vom Staatsoberhaupt ernannten Mitgliedern bestehend. Diese Einrichtung bildet noch
jetzt die Grundlage der franz. Landesverwaltung; nur ist seitdem den P. einerseits durch die sog. Decentralisationsdekrete vom
25. März 1852 und 13. April 1861 eine die frühere bedeutend übersteigende, sehr umfangreiche Kompetenz verliehen,
andererseits seit 1833 in den Conseils généraux eine jetzt aus direkten allgemeinen Wahlen
hervorgehende und durch Gesetz vom 10. Aug. 1871 neu organisierte Departementsvertretung
(s. Departemental-Kommissionen) zur Seite gestellt worden. Den Arrondissements stehen von der
Regierung ernannte, jedoch mit sehr geringen Amtsbefugnissen versehene Unterpräfekten
(Sous-préfets) vor, neben denen als gewählte Vertreter die
Conseils d’arrondissement fungieren. Gegen Entscheidungen der P. ist das Ministerium und
danach das Staatsoberhaupt, gegen Entscheidungen der Präfekturräte der Staatsrat Rekurs- und Beschwerdeinstanz. In Paris
und Umgebung ist die Polizeiverwaltung einem Préfet de police unterstellt.
In Elsaß-Lothringen sind durch Gesetz vom 30. Dez. 1871 die Funktionen der Präfekten
den Bezirkspräsidenten, der Präfekturräte den Bezirksräten, der Conseils généraux den
Bezirkstagen, der Unterpräfekten den Kreisdirektoren, der Conseils d’arrondissement den
Kreistagen, des Staatsrats dem kaiserl. Rat in Elsaß-Lothringen übertragen worden; durch spätere Verordnungen ist die
Kompetenz der Bezirkspräsidenten und Kreisdirektoren wesentlich anders als in Frankreich gestaltet worden.
Prag, czech. Praha, Stadt mit eigenem Statut und Hauptstadt
Böhmens, die drittgrößte Stadt der Österreichisch-Ungarischen Monarchie, liegt 50° 5’ 19’’ nördl. Br. und 14° 25’ 17’’ östl. L. von
Greenwich, in 186 m Höhe auf beiden Seiten der hier 290 m breiten Moldau, in einem Thalkessel und an den Abhängen
desselben und hat einen Flächenraum von 13,79, einschließlich der Vororte von
30,50 qkm. Das Klima zeigt milde Winter und warme Sommer mit starken Abweichungen vom
normalen Mittel (+ 9,2° C.). Der mittlere Lustdruck beträgt etwa 744 mm, die durchschnittliche Niederschlagsmenge 436 mm.
(Hierzu ein Stadtplan nebst Verzeichnis der Straßen und öffentlichen Gebäude sowie ein Situationsplan auf S. 349.)

Textfigur:
Bevölkerung. Die Stadt hatte 1818: 80754, 1837: 105529, 1846: 115436, 1857: 142588,
1869: 157713, 1880: 170521, 1890: 182530 (87426 männl., 95104 weibl.) E., darunter 6779 Militärpersonen, in 4274 Häusern
mit 36023 Haushaltungen. Von den Einwohnern entfallen auf die Altstadt 42332, Neustadt 75734, Kleinseite 20447, den
Hradschin 5805, die Josefstadt 11535, auf die 1883 und 1884 einverleibten Stadtteile Wyšehrad und Holešowitz-Bubna 4546
und 15352 E. Dem Religionsbekenntnis nach waren 161288 Katholiken, 3288 Evangelische und 17635 Israeliten; der Nationalität
nach 146066 Czechen und 27125 Deutsche. Die Zahl der Geburten betrug (1893) 7597, darunter 422 Totgeborene, der
Eheschließungen 1945 und der Sterbefälle 6523 (darunter 2064 Ortsfremde). Rechnet man zu der Einwohnerzahl noch die der
benachbarten Vororte, welche durch wirtschaftliche Interessen mit P. verbunden sind, nämlich Karolinenthal (1890: 19540 E.),
Smichow (32646), Königliche Weinberge (34531) und Žižkow (41236), so erhält man eine Gesamtzahl von 310483 E. In
Garnison liegen 1 Bataillon des 28. Infanterieregiments «Humbert I., König von Italien», je 3 Bataillone des 73. Infanterieregiments
«Wilhelm Herzog von Württemberg», des 88. Infanterieregiments «Freiherr von Teuchert-Kauffmann», des 91. Infanterieregiments
«Ritter von Fröhlich» und des 102. Infanterieregiments «Freiherr von Catty», das 22. Feldjägerbataillon, 1 Eskadron des
7. Dragonerregiments «Herzog von Lothringen», das 8. Korpsartillerieregiment «Kaiser», die Divisionsartillerieregimenter Nr. 23
und 24 und das Pionierbataillon Nr. 3.
Anlage, Brücken. Die Altstadt, Josefstadt, Neustadt und Wyšehrad breiten sich am rechten,
die Kleinseite, der Hradschin und Holešowitz-Bubna am linken Moldauufer aus. Wyšehrad, Kleinseite und Hradschin sind noch
von Festungswerken umgeben und haben eine hohe und ansteigende Lage. Über die Moldau führen 8 Brücken, darunter
2 Eisenbahnbrücken, und 2 Stege. Die 1357–1507 erbaute, 1892 nach dem teilweisen Einsturz durch Hochwasser (1890)
renovierte Karlsbrücke (497 m lang, 10 m breit), mit 16 Bogen, ist auf beiden Seiten durch got. Brückentürme abgeschlossen,
von denen der Altstädter Turm (1451) mit Wappen und den Steinbildern Karls IV. und seines Sohnes
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 349.