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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Preußen (Geschichte 1815-61)

freien Veräußerung und Erbteilung ihrer Besitzungen. Mit den wirtschaftlichen, socialen und Verwaltungsreformen Steins und Hardenbergs stehen in engem Zusammenhang die militär. Reformen, die Scharnhorst (s. d.) durchführte; auch ihm schwebte das Ziel vor, zwischen den Bürgern des Staates jeden Unterschied des Standes zu beseitigen und sie alle zum Dienst für den Staat aufzurufen. Das Heer wurde vollständig neu organisiert, die Vorrechte des Adels bei der Besetzung der Offiziersstellen kamen in Fortfall, durch das System der Krümper (s. d.) vermochte Scharnhorst nach und nach an 150000 Soldaten zum Kriegsdienst auszubilden.

Während des Österreichischen Krieges von 1809 war man auch auf preuß. Seite einer Erhebung gegen Napoleon sehr nahe; indes dem stürmischen Drängen der Patrioten wollte der bedachtsame, vorsichtige König nicht nachgeben. Nur Major von Schill (s. d.) unternahm ohne Vorwissen des Königs auf eigene Hand einen tollkühnen Kriegszug wider die franz. Unterdrücker. Friedrich Wilhelm, vom Unglück tief gebeugt, hielt jede Schilderhebung gegen Napoleon für aussichtslos. Als der Konflikt zwischen Rußland und Frankreich ausbrach, trat er nach längerm Schwanken auf die Seite Frankreichs; im Febr. 1812 wurde zu Paris ein franz.-preuß. Bündnis unterzeichnet. Erst als das franz. Heer in Rußland vernichtet war, als General Yorck und der ostpreuß. Landtag das Zeichen zur Erhebung gegeben hatten, ließ sich auch Friedrich Wilhelm von der gewaltig anwachsenden Bewegung mit fortreißen. Er erklärte 16. März 1813 an Napoleon den Krieg und rief 17. März sein Volk zum Befreiungskriege auf. (S. Russisch-Deutsch-Französischer Krieg von 1812 bis 1815.) P.s Erhebung, seine Ausdauer und Thatkraft führten vorzugsweise in den glorreichen Feldzügen von 1813 bis 1815 zur Befreiung Deutschlands aus den Fesseln der Fremdherrschaft. Infolge der Friedensschlüsse zu Paris (s. Pariser Friede) und des Wiener Kongresses (s. d.) nahm P. seine frühere polit. Stellung wieder ein, indem es zur Entschädigung für seine verlorenen Provinzen und die im Befreiungskriege gemachten Anstrengungen außer den ehemals von ihm besessenen Landesteilen am linken Ufer der Elbe die Hälfte des Königreichs Sachsen, das Großherzogtum Posen nebst Danzig und zu den frühern westfäl. Besitzungen mehrere neue, zu dem ehemaligen Westfalen gehörige, ferner das Großherzogtum Berg, das Herzogtum Jülich, den größern Teil der ehemaligen kurkölnischen und kurtrierschen Länder, das Fürstentum Neuenburg und Schwedisch-Pommern nebst Rügen erhielt. Dagegen verblieben Ansbach und Bayreuth bei Bayern, und Ostfriesland, Lingen, Goslar und Hildesheim kamen an Hannover. Zugleich trat P. in den neugegründeten Deutschen Bund (s. d.) ein.

3) Vom Wiener Kongreß bis zum Regierungsantritt Wilhelms I. (1815-61). Vergeblich hatten sich die preuß. Staatsmänner auf dem Wiener Kongreß bemüht, dem Deutschen Bunde eine straffere Verfassung zu geben. Der damals schon auftauchende Gedanke, daß P. durch Militärkonventionen mit den kleinern norddeutschen Fürsten sich eine größere Machtsphäre schaffen möge, fand bei den letztern noch keinen Boden, und so blieb denn als Aufgabe für P. jetzt nur übrig, die auseinander liegenden ungleichartigen Teile der Monarchie zu einer staatlichen Einheit zu verschmelzen, im Sinne der Stein-Hardenbergschen Reformen die Verwaltung zu organisieren, Handel und Gewerbe zu beleben, Kunst und Wissenschaft zu fördern und den durch den Krieg erschütterten Wohlstand wieder zu heben. Zunächst ward der Staat in 10 Provinzen und jede Provinz in Regierungsbezirke geteilt, die verwaltenden Behörden für diese sowie die Oberpräsidentschaften eingesetzt, die Justizpflege durch Errichtung der Land- und Stadtgerichte, der Oberlandesgerichte u. s. w. organisiert und in den neuen Landesteilen, mit Ausnahme des größten Teils der Rheinprovinz und Neu-Vorpommerns, das Preuß. Landrecht eingeführt. 1824 wurden die Provinzen Niederrhein und Jülich-Cleve-Berg zur Rheinprovinz, 1829 Ost- und Westpreußen zur Provinz P. (bis 1878) verbunden. Neben die Ministerien mit ihren streng abgegrenzten Geschäftskreisen trat 1817 der Staatsrat zur gründlichen Vorbereitung der neuen Gesetze. Das Gesetz über die allgemeine Wehrpflicht vom 3. Sept. 1814 und die Landwehrordnung von 1815, beide hervorgegangen aus den Entwürfen des Kriegsministers von Boyen, suchten den Geist, der in den Freiheitskriegen zum Siege geführt hatte, auch in die Organisationen des Friedens zu übertragen. Unendlich schwierig war bei dem gesunkenen Kredit des Staates die Aufgabe der Finanzgesetzgebung. Wenigstens gelang es 1818-21, die Zolleinheit des Staates auf Grundlage mäßiger einfacher Grenzzölle herzustellen. Zugleich ward die Ausführung eines Netzes trefflicher Kunststraßen begonnen, die Einrichtung der Posten vervollkommnet, 1838 der Bau von Eisenbahnen unternommen. Den größten Aufschwung erhielt der Handel durch den vom Finanzminister Maaßen zwischen P. und den meisten deutschen Staaten 1828-34 zu stande gebrachten Zollverein (s. d.), dem 1838 die allgemeine Münzkonvention und der Vertrag über ein allgemeines Zollgewicht folgte. Für Förderung der Schulen und höhern Lehranstalten ward unter dem Ministerium Altenstein (seit 1817) ebenfalls auf das Großartigste und Nachhaltigste gesorgt. Außer der 1810 zu Berlin errichteten Universität wurde 1818 eine zweite zu Bonn gegründet, gegen 70 Gymnasien neu gestiftet, die alten verbessert, Schullehrerseminarien und Volksschulen errichtet und die Gehälter der Lehrer verbessert. Aber die reiche Reformthätigkeit des preuß. Staates im Innern vermochte die öffentliche Meinung noch nicht zu befriedigen. Vergeblich erwartete die liberale Partei die Erfüllung des in der Verordnung vom 22. Mai 1815 gegebenen Verfassungsversprechens. Den mißtrauischen und ängstlichen König erschreckten die sog. demagogischen Bewegungen (s. Demagog). Die Karlsbader Beschlüsse (s. d.) und der Rücktritt der Minister Boyen, Humboldt und Beyme 1819 waren ein verhängnisvoller Wendepunkt, und das Patent vom 5. Juni 1823, das die Bildung von Provinzialständen mit beratender Stimme anordnete, blieb die karge Erfüllung der Zusagen von 1815. Mit ganz persönlicher Fürsorge suchte der König das Gedeihen des Kirchenwesens zu fördern, stieß aber bei Gründung der Union (s. d.) 1817 und Einführung der neuen Agende und Liturgie auf heftigen Widerspruch. Der kath. Kirche war man anfangs in dem Konkordat von 1821 über die Errichtung und Dotierung von zwei Erzbistümern und sechs Bistümern weit entgegengekommen; schließlich aber geriet doch die Regierung mit der kath. Kirche in harten Konflikt (der sog. Kölner Kirchenstreit), als der Erzbischof zu Köln, Droste zu Vischering (s. d.),