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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Preußen (Geschichte 1815-61)

1836, im Widerspruch mit seiner frühern offiziellen Erklärung, die gemischten Ehen der Protestanten und Katholiken ohne das Versprechen einer kath. Kindererziehung als ungesetzlich verbot. Ihm schloß sich 1838 Dunin (s. d.), der Erzbischof von Gnesen, an.

So waren bei dem Regierungsantritt Friedrich Wilhelms IV. (s. d., 1840-01) große Schwierigkeiten im Innern vorhanden. Auf den kirchlichen, wissenschaftlichen und polit. Gebieten hatten sich Ansprüche erhoben, die nach einer Reform der noch ziemlich absoluten Verwaltungsgrundsätze und des ganzen Staatssystems hindrängten. Vor allem trat an die Regierung die Forderung heran, den auch in P. mächtig vordringenden konstitutionellen Ideen in klarer und bestimmter Weise gerecht zu werden. Aber Friedrich Wilhelm, erfüllt von den Ideen einer mittelalterlichen Romantik, war nicht der Mann einer polit. Reformthätigkeit. Gleich bei der Huldigung in Königsberg erklärte er dem preuß. Landtag, der um Einführung einer allgemeinen Landesvertretung bat, die Provinzialstände sollten erhalten, Reichsstände nicht eingeführt werden. Die Negierung ließ sich zu nichts Weiterm herbei als zur Abschaffung der Censur für Bücher über 20 Bogen und zur Berufung der ständischen Ausschüsse sämtlicher Provinziallandtage nach Berlin 1842. (S. auch Deutschland und Deutsches Reich, Bd. 5, S. 185 a.) In der noch nicht geordneten Angelegenheit der kath. Kirche bewies die Regierung große Schwäche. Es wurde auch eine kath. Abteilung im Kultusministerium eingerichtet, die sich freilich bald zur Vertreterin der kirchlichen Interessen gegenüber der Staatsregierung hergab. Die ultramontane Propaganda nahm infolgedessen in P. wieder mächtigen Aufschwung. Die deutsch-kath. Bewegung seit 1844, der Aufstand in Polen (1846), allerdings nur ein Ausbruch des poln. Nationalgeistes, und einige Reibungen zwischen Civil und Militär, namentlich in der Rheinprovinz, vermehrten die Erregung der Gemüter. Nach jahrelangem Schwanken trat der König endlich mit dem Patent vom 3. Febr. 1847 hervor, das die Landstände der Provinzen in den Vereinigten Landtag zusammenzog, der bei neuen Staatsanleihen, bei Einführung neuer oder Erhöhung der bestehenden Steuern seine Zustimmung geben und bei der Gesetzgebung eine beratende Stimme haben sollte. Ein Ausschuß sollte sich periodisch, wenigstens alle vier Jahre, versammeln, während die Einberufung des vollen Vereinigten Landtags nur in Steuersachen und etwaigen weitern Verfassungsänderungen stattzufinden hatte. Jedoch nur die Herrenkurie des Landtags zeigte sich im ganzen regierungsfreundlich, aber in der Dreiständekurie (dem Unterhause) trat eine geschlossene Phalanx der Liberalen auf, deren Anträge das Kabinett teils stillschweigend überging, teils verwarf, so daß der im Juni 1847 geschlossene Landtag im ganzen Volke einen entschiedenen Mißklang zurückließ, der sich noch steigerte, als die im Jan. 1848 versammelten Ausschüsse als einzige Vorlage die Durchberatung eines neuen Strafgesetzbuchs erhielten, nicht, wie allgemein erwartet, Modifikationen in der Verfassung.

Die Verkündigung der franz. Republik (24. Febr. 1848) gab der Reformbewegung sofort einen andern Charakter. Hatte bisher die konstitutionelle Frage im Vordergrunde gestanden, so belebte jetzt der gewaltige Anstoß der franz. Ereignisse in ganz Deutschland und die von Westen drohende Gefahr auch wieder den Wunsch nach festerer nationaler Einigung und nach Reorganisation des Deutschen Bundes. Inmitten der allgemeinen und tiefen Aufregung schloß der König (6. März) den Vereinigten Ausschuß mit der Erklärung, die diesem bereits gewährte Periodicität auf den Landtag übertragen zu wollen. Während so die Regierung die Gewalt der Bewegung unterschätzte und in gefährlicher Sorglosigkeit der Meinung war, mit zögernden Konzessionen ihrer Meister bleiben zu können, fanden in Berlin bereits stürmische Volksversammlungen statt, und vom 14. bis 16. März kam es zu blutigen Konflikten zwischen dem Volke und dem Militär. Vergebens erließ die Regierung 14. März 1848 ein Patent, welches den Vereinigten Landtag auf den 27. April einberief und die Maßregeln der deutschen Reform von einem nach Dresden zu berufenden Fürstenkongreß abhängig machte. Am 18. März endlich wurde ein königl. Patent erlassen, welches die Presse sofort freigab, den Vereinigten Landtag auf den 2. April einberief und zu einer Umwandlung des Deutschen Bundes in einen Bundesstaat, zur Regeneration Deutschlands mitzuwirken versprach. Mitten in der Freude über diese Zusagen gaben in Berlin einige verhängnisvolle Schüsse, von denen es schwer zu sagen ist, ob Zufall oder Absicht die Schuld daran trug, am Nachmittag desselben Tages den Anlaß zu dem blutigen Zusammenstoß zwischen Militär und Volk (Märzrevolution). Der König, namenlos erregt durch das Blutvergießen, verhieß in einem Ausruf "An meine lieben Berliner!" in der Frühe des 19. März, die Truppen zurückzuziehen, falls man die Barrikaden räume, ließ aber, als man in ihn drang, auch ohne Erfüllung dieser Bedingung die Truppen zurückgehen und berief ein neues Ministerium, in das zunächst Graf A. von Arnim, Graf Schwerin und Alfred von Auerswald berufen wurden; in den nächsten Tagen wurde es durch den Eintritt Bornemanns, L. Camphausens und des Freiherrn A. H. von Arnim ergänzt. Am 22. März wurde der König gezwungen, dem Leichenzuge der gefallenen Barrikadenkämpfer vom Balkon des Schlosses aus seine Achtung zu bezeigen. Der König näherte sich der Bevölkerung in sehr versöhnlicher Weise, erließ eine polit. Amnestie, die auch auf die gefangenen Polen ausgedehnt war, und genehmigte die Errichtung einer Bürgerwehr zum Schutze der Stadt und des Schlosses, während der Prinz von P. (der spätere Kaiser Wilhelm), dem die aufgeregte Stimmung die Schuld an den Vorgängen zuschrieb, sich nach England begab. Am 21. März machte der König, mit den deutschen Farben geschmückt, einen Umritt durch Berlin und erklärte dem Volke, sich an die Spitze der deutschen Bewegung stellen zu wollen. Am 29. März ward das Ministerium weiter im liberalen Sinne reorganisiert, indem Camphausen statt des Grafen Arnim an die Spitze trat und Hansemann die Finanzen übernahm. Am 2. April trat der Vereinigte Landtag zusammen und genehmigte das von der Regierung vorgeschlagene Wahlgesetz zur Berufung einer konstituierenden Nationalversammlung. Gleichzeitig entstanden Konflikte in Neuenburg (s. d.) und in der Provinz Posen; General Willisen schlug die aufständischen Polen und zwang sie 9. Mai zur Unterwerfung. Inzwischen war in Frankfurt jene Umgestaltung des Bundestags (s. Deutschland und Deutsches Reich, Bd. 5, S. 187 fg.) vorgegangen, die diese Behörde unter den Einfluß des Vorparlaments und Fünfziger-Ausschusses stellte. P. hatte schon