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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Preußen (Geschichte 1815-61)

24. März die Anerkennung der Rechte Schleswig-Holsteins ausgesprochen; nun rückten, nachdem ein Bundesbeschluß vom 4. April P. mit der Wahrung der Rechte der Herzogtümer beauftragt hatte, preuß. Truppen in Holstein ein, schlugen unter Wrangel die Dänen bei Schleswig (23. April) und drangen nach Jütland vor. (S. Deutsch-Dänischer Krieg von 1848 bis 1850.)

Am 22. Mai wurde die konstituierende Versammlung eröffnet. Am 14. Juni stürmte die revolutionäre Masse das Zeughaus, und 15. Juni beschloß die Versammlung, den von der Regierung vorgelegten Verfassungsentwurf, als zu wenig demokratisch, durch eine Kommission umarbeiten zu lassen. Darauf nahm das Ministerium seinen Rücktritt. Das neue Kabinett, dessen Vorsitz Rud. von Auerswald führte, stellte außer der Verfassungsberatung Gesetze über die Bürgerwehr, die Entlastung des Eigentums, die Gemeinde, die Rechtspflege und die Besteuerung in Aussicht. Als aber die Versammlung, aus Anlaß eines Zusammenstoßes zwischen Bürgerwehr und Linientruppen in Schweidnitz, 9. Aug. auf Antrag des Abgeordneten Stein forderte, daß ein Erlaß die Offiziere vor jeder Beteiligung an reaktionären Bestrebungen warnen solle, und energisch auf dieser Forderung beharrte, reichte das Ministerium 9. Sept. seine Entlassung ein. Der Krieg mit Dänemark, halb zögernd und diplomatisch geführt, hatte inzwischen seinen vorläufigen Abschluß durch den Waffenstillstand von Malmö (26. Aug.) gefunden. Der Zwiespalt mit dem neuen Ministerium vom 21. Sept., unter Vorsitz des Generals Pfuel gebildet, wurde verschärft, als die Versammlung 12. Okt. zur Beratung der Verfassung überging. Die Beseitigung des Titels "von Gottes Gnaden", die Abschaffung des Adels, der Titel und Orden waren bezeichnende Beschlüsse. Neue Tumulte der Arbeiterklassen (16. Okt.), die zu blutigen Konflikten zwischen diesen und der Bürgerwehr führten, die wiederholten Beleidigungen, die den Abgeordneten auf der Straße zugefügt wurden, die Ohnmacht der öffentlichen Gewalt und der Bürgerwehr, dergleichen zu hindern, dies alles mehrte die Sehnsucht nach geordneten Zuständen. Ein Beschluß der Versammlung zu gunsten der Wiener Aufständischen sowie die Nachricht von der Niederwerfung des Aufstandes durch Windischgrätz gab beim König den Anstoß zu thatkräftigerm Vorgehen. Das Ministerium erhielt 2. Nov. seine Entlaßung, und Graf von Brandenburg wurde mit der Bildung eines neuen Kabinetts beauftragt, in das Manteuffel, Strotha und Ladenburg eintraten. Am 9. Nov. erhielt hierauf die Versammlung die Mitteilung, daß sie nach Brandenburg verlegt und ihre Sitzungen bis zum 27. Nov. vertagt seien. Die Versammlung beschloß dagegen, ihre Beratungen fortzusetzen. Um dies zu verhindern, rückte 10. Nov. Militär unter General Wrangel in Berlin ein und besetzte das Sitzungslokal; am 12. ward darauf der Belagerungszustand über Berlin verhängt und die Auflösung der Bürgerwehr angeordnet. Von Ort zu Ort gedrängt und in ihren Beratungen vom Militär gehindert, ließ sich die Versammlung bei ihrer letzten Zusammenkunft, 15. Nov., zu dem Beschluß fortreißen, das Ministerium sei nicht berechtigt, Steuern zu erheben: ein Beschluß, der bereits im Lande das Gegenteil der beabsichtigten Wirkung hervorrief. Am 27. Nov. fanden sich die Mitglieder der Rechten in Brandenburg ein; 1. Dez. erschienen auch etwa 100 Abgeordnete von der Opposition, jedoch nur, um ihren Protest gegen die Verlegung zu wiederholen. Mit ihrem Ausscheiden war die Versammlung nicht mehr beschlußfähig. Nun erfolgte 5. Dez. ein königl. Dekret, das die Versammlung auflöste, eine von dem Entwurfe der Verfassungskommission wenig abweichende Verfassung oktroyierte, die durch die nächsten Kammern revidiert werden sollte, und diese Kammern auf den 26. Febr. 1849 einberief. Die neuen Wahlen ergaben eine Mehrheit der gemäßigten Partei. Aber diese Dinge traten jetzt völlig in den Hintergrund vor der großen Wendung der deutschen Angelegenheiten. In Frankfurt beschloß man einen Bundesstaat unter P.s Leitung zu gründen und wählte 28. März 1849 Friedrich Wilhelm IV. zum Deutschen Kaiser. Beide Kammern baten den König um Annahme der Wahl; allein dieser gab 3. April an die Kaiserdeputation einen Bescheid, der alles auf die Vereinbarung mit den übrigen Fürsten stellte und von der Deputation selbst als Ablehnung aufgefaßt wurde. Am 21. April wurde die deutsche Verfassung, wie sie aus den Beratungen in Frankfurt hervorgegangen war, von der Zweiten Kammer als gültig anerkannt, worauf 27. April die Auflösung der Zweiten Kammer erfolgte.

Nachdem P. durch eine Note vom 28. April die Verfassung und Kaiserkrone auch vor dem Frankfurter Parlament unbedingt abgelehnt hatte, wurden die Bevollmächtigten der einzelnen Regierungen nach Berlin zur Beratung über die Reichsverfassung eingeladen. Auf den Beschluß des Frankfurter Parlaments vom 4. Mai, das ganze deutsche Volk zur Durchführung der Reichsverfassung aufzufordern, erklärte P., es erkenne die Nationalversammlung nicht mehr als die Vertretung des deutschen Volks an, und berief seine Abgeordneten zurück. Indessen war es in Dresden, in der Pfalz sowie in vielen Städten P.s selbst zu Bewegungen gekommen, die unter der Form gesetzlicher Agitation für die Reichsverfassung republikanische Tendenzen verbargen. Mit großer Entschiedenheit ging jetzt P. politisch und militärisch vor. Zwischen P., Hannover und Sachsen kam das Dreikönigsbündnis (s. d.) vom 26. Mai 1849 zu stande. Mit Österreich erreichte P. 30. Sept. nur ein provisorisches Einverständnis, wonach bis zur definitiven Ordnung der deutschen Angelegenheiten eine gemeinsame Kommission die Verwaltung der Bundesangelegenheiten übernehmen sollte.

Indessen waren auch die innern Angelegenheiten P.s der Lösung einen Schritt näher gekommen. Die Regierung hatte nach Auflösung der Kammer das liberale Wahlgesetz vom 5. Dez. 1848 aufgehoben und ein neues oktroyiert, das sich dem in dem Dreikönigsbündnis verabredeten Dreiklassenwahlgesetz näherte. Dadurch und noch mehr durch die Wahlenthaltung der demokratischen Partei fielen die neuen Wahlen zur Zweiten Kammer für die Regierung viel günstiger aus als die frühern, und so begann die Revision der preuß. Verfassung in dem der Regierung erwünschten Sinne und ward im Dez. 1849 zu Ende gebracht. Am 9. Jan. 1850 verlangte eine königl. Botschaft noch weitere Abänderungen in konservativem Sinne, welche die Ministerverantwortlichkeit, die Bildung einer erblichen Pairskammer, Beschränkung der Preßfreiheit u. s. w. betrafen. Nicht ohne lebhaften Widerspruch wurden fast alle Forderungen bewilligt. Am 31. Jan. 1850 erfolgte die Verkündigung dieser Verfassung und 6. Febr. die Eidesleistung des Königs und der Abgeordneten.