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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Preußische Eisenbahnen

Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Preußische Eisenbahnen'

der aufgelegten Aktien gesichert. Die ersten Eisenbahnbestrebungen in Preußen waren von den Städten Barmen und Elberfeld ausgegangen, die bereits 1826 den Van einer Kohlenbahn von Elberfeld nach Heisingen betrieben. Später tauchte das Unternehmen einer Eisenbahn von Elberfeld und Barmen nach der Ruhr auf, zwecks Versorgung dieser Städte mit Kohlen. Der Staat ließ sogar 1830 Vorarbeiten hierfür anfertigen; eine Kabinettsorder vom 1. Juni 1833 genehmigte zwar den Plan der Eisenbahn, ließ aber die Frage offen, ob der Bau durch Staatsmittel (durch die Seehandlung) erfolgen würde. Weitere Anträge der Stände der westl. Provinzen auf Herstellung einer Staatsbahn von Köln nach Eupen wurden abgelehnt, bis endlich durch Kabinettsorder vom 5. Sept. 1835 die Frage endgültig zu Ungunsten der Staatsbahnen entschieden wurde. Hierbei blieb es, obschon gewichtige Stimmen, wie David Hansemann in seiner Schrift "Die Eisenbahnen und deren Aktionäre in ihrem Verhältnis zum Staat" (Lpz. und Halle 1837), für den Staatsbahnbau eintraten. Am 13. Nov. 1837 wurde die Magdeburg-Cöthen-Halle-Leipziger Eisenbahngesellschaft genehmigt; den Vorverhandlungen verdankt das Eisenbahngesetz vom 3. Nov. 1838 (s. Eisenbahnrecht) seine Entstehung. 1812 und 1848 fanden Anläufe zum Staatsbahnsystem statt; 1848 sprach sich der Handelsminister Milde in einer Denkschrift an den König direkt für den Ankauf sämtlicher Privatbahnen durch den Staat aus. Jedoch erst von 1850 ab entwickelte der Staat eine eigene Thätigkeit auf dem Gebiete des Eisenbahnbaues; der Handelsminister von der Heydt, ein entschiedener Anhänger des Staatsbahnsystems, baute Staatsbahnen und kaufte Privatbahnen in größerm Umfang. (S. Ostbahn [Preußische] und Niederschlesisch-Märkische Eisenbahn.) Daneben wurden Privatbahnen mit und ohne Beihilfe des Staates erbaut. Infolge der polit. Ereignisse des J. 1866 erfuhr das Staatsbahnnetz eine Erweiterung um mehr als 1000 km. Aus dem gemischten Zustande von Staats- und Privatbahnen entstand allmählich das sog. gemischte System, indem man die planlose Gliederung und Gestaltung der Staatsbahnlinien zu einem dem Staate Einfluß sichernden System verkehrsbeherrschender Linien umzugestalten suchte. Die Notlage verschiedener Privatunternehmungen sowie die reichen Mittel der 1871 dem Staate zugefallenen Kriegsentschädigung begünstigte die planmäßige Erweiterung des Staatsbahnbesitzes. Die Durchführung des reinen Staatsbahnsystems wurde jedoch erst 1879 eingeleitet, nachdem der Staatsminister von Maybach an die Spitze der EisenbahnVerwaltung getreten war.

Übersicht A stellt die Entwicklung des preuß. Eisenbahnnetzes in den J. 1850 bis 1892/93 dar.

Übersicht B (S. 428 und 429) macht die Ergebnisse der Verstaatlichung ersichtlich.

Übersicht C (S. 430) giebt die Verteilung der in Preußen belegenen Eisenbahnen (also preuß. Staats-, fremde Staats- und Privatbahnen) auf die Provinzen 1. April 1893, und das Verhältnis der Bahnlängen zu Flächeninhalt und Bevölkerungszahl.

Übersicht D (S. 430) giebt die Verteilung der preuß. Staatsbahnen auf die preuß. Provinzen und fremde Staatsgebiete am Ende des J. 1894/95.

Nach Übersicht B hat der Staat von 1872 bis 1894: 14163,5.9 km mit 5027 Lokomotiven und 119713 Wagen für 4147857050 M. erworben. Daneben fielen ihm 191548538 M. Gesellschaftsfonds zu, die größtenteils zum Bau von Nebenbahnen (s. d.) verwendet wurden.

A.
Länge
der Privat-der Privat
dereisenbah-eisenbahnensämtlicher
JahrStaats-nen unterin eigenerEisen-
eisenbahnenStaatsver-Ver-bahnen*
waltungwaltung*
kmkmkmkm
185087,45481,312 398,292 967,05
18551 062,81479,252 280,253 822,31
18601 493,791269,312 910,635 673,73
18651701,951 429,923 672,756 804,62
18703 245,031 829,956 206,7011 281,68
18754 100,812 768,709 717,3816 586,92
+ 138,45+ 366,14
1878/795 255,283 851,839 430,1018 537,21
+ 175,92+ 390,31
1879/806 049,423 890,339 730,8219 670,57
+ 169,86+ 417,70
1880/8111 244,583 561,575 202,0420 008,19
+ 56,64+ 275,50
(459,84)(2 131,02)
1881/8211 397,693 592,025 424,9320 414,64
+ 65,85+ 505,97
(569,93)(2 415,47)
1882/8314 034,572 877,93 889,1320 800,89
+ 20,48+ 611,12
(801,14)(2 958,51)
1883/8415 431,082 173,093 985,5621 589,73
+ 20,33+ 336,10
(1 098,58)(3 559,38)
1884/8519 377,73729,261 686,8621 793,85
+ 36,12+ 743,06
(914,01)(4 158,20)
1885/8620 917,85222,311 763,5022 903,66
+ 29,69+ 515,07
(987,42)(4 570,96)
1886/8721 279,90222,671 820,3223 322,89
+ 14,91+ 472,16
(1 013,19)(5 004,95)
1887/8822 405,6141,611 826,6824 273,90
+ 5,78+ 281,51
(960,52)(5 658,77)
1888/8922 961,4652,051 835,8724 849,38
+ 5,78+ 292,15
(969,71)6 221,15)
1889/9023 732,6052,051 835,8725 620,38
+ 5,78+ 216,82
(969,71)(6 910,31)
1890/9124 708,1552,051 394,2426 154,44
+ 3,39+ 213,15
(800,85)(7 162,39)
1891/9225 010,9752,041 394,2426 457,25
+ 3,39+ 213,15
(800,857 469,61)
1892/9325 399,3752,041 394,3226 845,73
- 19,49+ 214,51
(800,93)(7 896,96)

* Die schrägen Zahlen unter der Linie in den beiden letzten Spalten geben die im Pachtverhältnis stehenden Strecken an; werden dieselben zu den darüber stehenden Zahlen hinzugerechnet, so ergeben sich die Betriebslängen. Die in den letztern enthaltenen Längen der Bahnen untergeordneter Bedeutung sind durch eingeklammerte Zahlen bezeichnet.

Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 428.