Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

709
Regreß - Regulator
des ersten Erwerbcrs zurückgehen (regredieren)
müsse, welche daher Regredient-Erbinnen genannt
wurden. Obschon Kaiser Karl VI., der letzte des
Habsburg. Hauses, lange vor seinem Tode seinen
Töchtern die Nachfolge in den gesamten österr.
Erblanden durch die Pragmatische Sanktion zu
sichern gesucht hatte, so wurde ibnen doch dieselbe
sowohl von dem Kurfürsten von Bayern wegen sei-
ner Abstammung von Anna, der Tochter Kaiser
Ferdinands I., der Gemahlin Herzog Albrechts V.
von Bayern, sowie von der Kurfürsnn von Sach-
sen, Marie Josephe, der Tochter Kaiser Josephs I.,
als Regredient-Erben, streitig gemackt. In den
neuern deutschen Verfassungen ist die Sache durch-
aus zu Gunsten der nächsten Verwandten des letzten
Besitzers entschieden.
Regröß (lat.), Rückgriff, die Geltendmachung
des vertragsmäßigen oder gesetzlichen Anspruchs
1) desjenigen, der für einen andern eingetreten ist
und bezahlt hat, anf Ersatz gegen denjenigen, der
dadurch von seiner Schuld befreit ist; 2) desjenigen,
der eine Forderung bat, für welche ihm, falls der
Hauptschuldner sie nicht befriedigt, ein anderer auf-
zukommen hat (Nebenschuldner, Eventualfchuldner),
gegen diesen andern. In ersterm Sinne spricht
man vom R. des Bürgen oder Erpromittenten ge-
gen den Hauptschuldner, für den bezahlt ist, des
Mitschülers, der die ganze Schuld oder mehr al^
seinen Anteil gezahlt hat, gegen den Mitschuldner,
des Mitbürgen gegen den andern, des Gesellschaf-
ters gegen die andern Gesellschafter. Auch der Rück-
griff des Bezogenen gegen den Weckfelaussteller,
wo er stattfindet, gehört dahin. (S. Revalierungs-
klage.) Zu der andern Art des R. gehören der N.
des Gläubigers gegen den Bürgen, des Cessionars
gegen den Cedenten, wenn der Schuldner nickt
zahlt, namentlich aber der Wechselregreß ls. d.).
Auch die Fälle gehören bierher, in denen ein Schade
zngefügt ist, für dessen Ersatz außer dem Schuldigen
ein Dritter haftet, wenn der Schuldige ibn nicht
ersetzen kann. Hierher gebort der R. des Mündels
gegen den Vormund, welcher dessen Vermögen in
unsichcrn Forderungen angelegt hat; der R. des
Staates oder der beschädigten Parteien gegen Be-
amte, durch deren Verschulden Verluste eingetreten
sind u. s. w. Über den springenden N. und den
N. wegen nicht erfolgter Annabme und wegen Un-
sicherheit des Acceptanten s. Wechselrcgreß.
Regressiv (lat.), zurückschreitend, auf den Ur-
sprung zurückgehend.
Regüla, Heilige, s. Felix, der Heilige.
Regüla de tri (lat.), Negelde tri, in der Aritb-
metik diejenige Rechnungsart, durch die eine Größe
gcfnnden wird, die einer andern Größe direkt oder
indirekt proportional ist. Wenn 7 ni 3 M. kosten,
so kostet 1 ni den siebenten Teil so viel, und 5 m
fünfmal so viel, d.i. 3 M. X ^ ^ 2^ M. Und
wenn man von 80 cm breitem Zeug 5 m braucht,
so braucht man von 1 cin breitem Zeug 80mal so
viel, und von 90 cm breitem Zeug den neunzigsten
Teil so viel, d. i. 5 m X ^ - 4^ m. Ist die ge-
suchte Größe mehrern Größen proportional, so wird
sie durch mehrfache Anwendung des einfachen Ver-
fahrens berechnet (Regüla Quinque, Regüla
Septem u. s. w.; Regüla Multiplex, zusam-
mengesetzte Regel de tri).
s"
Regüla Falsi (lat.), diejenige Methode der Auf-
lösung einer aritbmet. Aufgabe, bei der man eine
willkürliche Größe statt der gesuchten annimmt,
dann das bei dieser Annahme herauskommende Re-
sultat mit dem vergleicht, das kommen sollte, und
aus dem Fehler des Facits auf den Fehler der An-
nabme und aus deren Berichtigung schließt.
NsFÜla. tiüei (lat.), s. Glaubensregel.
Reguläres Krystallfystem, s. Krystalle.
Reguläre Truppen, Truppen mit fest geglie-
derter Organisation und systematischer Ausbildung,
wie sie in Europa dauernd bestehen; den Gegensatz
zu ibnen bilden irreguläre Truppen.
Regulärklerus, in der kath. Kirche die regu-
lierten Geistlichen (s. Regulierte). Fügung.
Regulativ (neulat.), regelnde Anordnung, Ver-
Regulätor (lat., "Regler", "Ordner"), eine Vor-
richtung, welche dazu dient, die unvermeidlichen Un-
regelmäßigkeiten im Gange der Kraft- und Arbcits-
maschinen auszugleichen. Im weitesten Sinne ge-
hören demnach zu den N. der Windfang, die Bremse,
die Gegengewichte, die Schwungräder sowie das
Pendel und die Unruhe der Uhren. R. im engern
^inne sind die bei den Dampfmaschinen und den
Motoren überhaupt gebräuchlichen Vorrichtungen,
durch welche die Umdrehungsgeschwindigkeit der-
selben trotz eintretender Veränderungen des Arbeits-
widerstandes dauernd und selbstthätig auf nahezu
gleicher Höhe erhalten wird. Giebt der Motor näm-
lich eine gewisse Leistung und schwankt der Wider-
stand (durch Aus- und Einrücken von Arbeitsmaschi-
nen u. s. w.), so wird dies eine Veschleunignng oder
Verzögerung des Getriebes znr Folge haben, welche
endlich zum Durchgehen, resp. zum Stillstande der
Maschine sübrt, wenn nicht die Leistung dem ge-
änderten Widerstände angepaßt wird. Dies ge-
schieht nun, indem durch den R., der gegen möglichst
kleine Änderungen der Tourenzahl empfindlich fein
muß, der Zufluß des motorischen Mittels zum Mo-
tor geändert wird, speciell bei Dampfmaschinen, in-
dem der N. den Dampf mehr oder weniger drosselt
oder besser die Füllung entsprechend ändert. Ein
derartiger N. besteht aus zwei Teilen: erstens dem
gegen die Geschwindigkeitsänderungen empfind-
lichen und deren Schwankungen durch seine Stel-
lungen angebenden Teile, dem Tacho in et er, und
zweitens derjenigen Einrichtung, welche die Tacho-
meterbewegung auf die Steuerungstcile der Ma-
fchine überträgt, dem Übertrager. Findet eine
direkte Verbindung zwischen dem Tachometer und
den Steuerungsteilen statt, so spricht man von einem
direkt oder unmittelbar wirkenden R., wäh-
rend man einen Regelungsapparat, bei welchem
das Tachometer zunächst auf einen Krafteinschalter
(s. d.) wirkt, als indirekt oder mittelbar wir-
kenden R. bezeichnet.
Als Tachometer sind fast ausschließlich die in
neuerer Zeit mannigfach ausgebildeten Centri-
fugalpendel in Gebrauch. Unter diesen lassen
sich zwei Arten unterscheiden: erstens solche, bei
denen die rotierenden Massen bei einer Touren-
änderung in einer der Drehungsachse des Tacho-
meters parallelen Ebene schwingen (die eigentlichen
Centrifugalpendcl-Tachometer), und zweitens solche,
bei denen diese Schwingungsebene zur Tachometer-
achse senkrecht steht (die sog. Schwungrad-Regula-
toren oder Achsen-Regulatoren). Die Konstruktionen
sind außerordentlich zahlreich; man unterscheidet die
Systeme von Watt, Porter, Kley, Taugye, Vuß,