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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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République française - Requisitionssystem
colns zum Präsidenten durchsetzte. Die Folge war
der Ausbruch des Bürgerkrieges, den die hauptsäch-
lich in den Nordstaaten vertretenen Republikaner
mit großer Energie siegreich durchführten. Sie
schassten die Sklaverei ab, stellten die Union wieder
her und behaupteten die Herrschast bis 1884,^ wo
Cleveland zum erstenmal wieder als demokratischer
Präsidentschaftskandidat den Sieg errang. Die
Mehrheit im Repräsentantenhaus hatten sie aller-
dings schon 1876 an die Demokraten verloren und
gewannen sie erst bei den Neuwahlen im Herbst 1894
zurück. 1888 wurde wieder der republikanische Kan-
didat Harrison zum Präsidenten gewählt, der 1892
abermals seinem Gegner Cleveland unterlag. Die
R. P. versolgt eine energische Schutzzollpolitik, die
in der MacKinley-Vill (s. d.) zum Ausdruck kam;
sie strebt eine Verstärkung der Marine an, tritt sür
Hafen- und Flußverbesserung und für Bimetallismus
ein und wünscht eine träftigere auswärtige Politik,
als die Demokratische Partei sie verfolgt.
Aepndiigns tr2.ny2.i8S, I.a (spr. repüblik
frangßähs'), Pariser Zeitung, ein Organ der ge-
mäßigten Republikaner, wurde Nov. 1871 von Gam-
betta gegründet und von ihm bis zu seinem Tode
(1882) geleitet, später von Joseph Neinach, seit Nov.
1893 von dem Deputierten und Haupt der franz.
Echutzzöllner, ehemaligen Ackerbauminister und
Kammerpräsidenten Jules Möline.
Repudiation (lat.), Abweisung, Ausschlagung,
z. B. eines Vermächtnisses. In den Vereinigten
Staaten von Amerika heißt R. (in Virginia auch
Readjustment, vom engl. i'LNchuLt, wieder in
Ordnung bringen) die Nichtzahlung einer gültig
kontrahierten Schuld seitens eines Staates oder einer
jurist. Person. Nach einer Entscheidung des Vereinig-
ten-Staaten-Obergerichts <8upi-6in6 lüourt) vom
März 1883 kann ein Staat ohne seine Erlaubnis
nicht gerichtlich belangt werden. Es giebt demnach
keine gesetzliche Macht, einen Staat zu zwingen, seine
Verpflichtungen zu erfüllen. Verschiedene Staaten
(Florida, Alabama, Nord- und Südcarolina, Loui-
siana, Arkansas, Minnesota, Michigan, Mississippi,
Georgia, Virginia und Tennessee) haben sich der R.
bedient, um ihre Schulden ganz oder teilweise los zu
werden. - Vgl. W. A. Scott, Ibe k^uäiatioii ok
3t9.t6 V6dt3 (Neuyork 1893).
Repugnanz, Repugnation (lat.), Wider-
wille, Widerstreben.
Repüls (lat.), Zurückweisung.
RePulse-Bai (spr. ripölls), Bai an der Süd-
küste der Melville-Halbinsel im arktischen Amerika;
an ihrer Küste überwinterte 1846 Rae.
Repulsion (lat.), Abstoßung, Zurückweisung.
Repunze, bei Waren aus Edelmetall der ihren
Gehalt beglaubigende Stempel.
Reputation (lat.), guter Ruf, Ansehen; repu-
tierlich, achtbar.
Requabatterie, eine Vorläuferin der heutigen
Mitrailleusen, wurde während des amerik. Seces-
sionskrieges gebraucht; sie bestand aus 25 nebenein-
ander befestigten Gewehrläufen, die zu gleicher Zeit
geladen und abgefeuert wurden. - Vgl. Wille, Kar-
tätschgeschütze (Berl. 1871).
Requena (spr. reke-), lat. I^odewm, maur. Re-
kina, Bezirksstadt im W. der span. Provinz Valen-
cia, über dem linken Ufer des Magro, an der Linie
Valencia-Utiel der Ostbahn, hat (1887) 14457 E.,
eine Citadelle.- Seidenkultur und Handel mit Ge-
treide, Wein, Obst und Sasfian.
ItsstNbts (frz., spr. rekäht), Bittschrift; R. civile
(spr. ßiwil), das außerordentliche Rechtsmittel des
franz. Rechts gegen rechtskräftige Urteile, welches
nach altem Recht nur nach Einholung königl. Er-
laubnis auf höfliche Bittschrift zulässig war.
Requetenmeister, s. Naiti-63 ä63 i-shustss.
Requiem (vom lat. i-6<iui68, Ruhe), in der
röm.-kath. Kirche die Seelenmesse zu Ehren eines
Verstorbenen (^lissH pro äelunetiZ, Totenmesse)
wegen der Anfangsworte ihres Introitus "Ke^uiein
a6t6rna.ni äona 618" ("Ewige Ruhe gieb ihnen").
Abweichend von dem gewöhnlichen Hochamte fehlen
darin, außer dem Credo, das Gloria und Halleluja;
dafür ist das berübmte Gedicht des Thomas von
Celano über den Weltuntergang und das Jüngste
Gericht, die Sequenz "Di68 iras, äi68 iiia," (um
1250) eingeschaltet. Zu der gegenwärtigen Bedeu-
tung gelangte der gesangliche Teil der Totenmesse
erst in neuerer Zeit, als statt der frühern liturgischen
Kirchenmusik das breitere Kirchenkonzert ausgebil-
det war, durch Iomelli, Mozart, Cherubini, neuer-
dings durch Verdi, Berlioz, Kiel u. a., die mit den
reichen Mitteln der modernen Musik jenen Tert
nach seinen wechselnden Stimmungen aufs lebhaf-
teste ausgedrückt haben. Aus dem eigentlichen Zeit-
alter der Kirchenmusik, dem 16. und 17. Jahrh.,
giebt es nur wenige hervorragende Chorkompositio-
ncn auf den Nequiemtert: die bedeutendsten sind dic
von Orlandus Lassus und Francesco Cavalli. Dem
Text sich anschließend, besteht cin musikalisches R.
aus sünf Sätzen: Ü6Hui6iu mit X^rie, I)i68 irae,
O0111M6, 8ancw3 mit L6U6äicw8, ^Fnu8 vki mit
I^ux K6t6i-na. Das von Johs. Vrahms "Ein
deutsches R." betitelte Werk ist über frei gewählte
deutsche Bibelstellen geschrieben, hat daher mit dem
alten R. nur Namen und Stimmung gemein.
Rs<inls302.t in P2.0S (lat.), abgekürzt K. I. ?.,
"er (sie) ruhe in Frieden", häusige Inschrift auf
Grabsteinen; auch die Formel, mit der in der kath.
Kirche die Seelenmesse beendet wird.
Requirieren (lat.), beitreiben; um Rechtshilfe
ersuchen (s. Requisition und Requisitionssystem).
Requisit (lat.), Bedürfnis, Erfordernis; in der
Vühnensprache die nicht zur Garderobe und Dekora-
tion gehörenden, zur Aufführung eines Stückes er-
forderlichen Gerätschaften. (S. auch Theater.)
Requisition (lat.), das Ersuchen (s. d.) einer Be-
hörde an eine andere um Leistung der Rechtshilfe
(s. d.); militärisch soviel wie Beitreibung, d.h.
Einforderung von Naturalgegenständen des Kriegs-
bedarfs zur Verpflegung der Truppen. Die N. ge-
schehen cun besten durch die Verwaltung, um die
Magazine zu süllcn, und machen dann eine gleich-
mäßigere Verteilung möglich; noch besser durch Aus-
schreibung von Landlieferungen, bei denen die ein-
heimischen Behörden mitzuwirken haben. Wenn
große Truppcnmassen längere Zeit in einer Gegend
verweilen, reichen die R. nicht aus, cs wird dann
nötig, daß Nachschübe aus der Ferne zu Hilfe
kommen.
Requisitiottssystem,Veitreibungssystem,
diejenige Verpflcgungsart der Truppen, bei der die
nötigen Bedürfnisse auf dem Kriegsschauplatze durch
Beitreibungen beschafft werden. Das R. wurde statt
der frühern ausschließlichen Magazinverpflegung
zuerst in den Revolutionskriegen durch die Franzosen
bei ihren Feldzügen im Auslande eingeführt und von
Napoleon I. im großen organisiert, am besten in dem
Feldzuge von 1805. Das R. hat für die Kriegführung