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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Rhein-Rhône-Kanal - Rheinsberg
und Münster, von welch letzterm 7 Dekanate des
Reg.-Bez. Düsseldorf ressortieren. Die Altkatboliken
besitzen einen eigenen Bischof mit dem Sitz in Bonn,
ohne abgegrenzten Sprengel. Die Provinz bildet
den Bezirk des Oberlandesgerichts Köln (s. d.) mit
Ausschlnß des Stadt- und Landkreises Essen, der
Kreise Rees, Nnhrort, Duisburg und Mülhcim a.
Ruhr, die zum Oberlandesgericht Hamm (s. d.), so-
wie der Kreise Wctzlar und Neuwied, des größten
Teils des Kreises Altenkirchen und eines Teils des
Kreises Koblenz, die zu Frankfurt a. M. (s. d.) ge-
hören; von nichtpreuß. Gebieten gehört das oldenb.
Fürstentum Birkenfeld zu Köln. Das Preußische
Landrecht gilt nur in den Kreisen Rees, Duisburg,
Mülheim a. Ruhr und Essen (Stadt und Land); das
Gemeine deutsche Recht gilt im rechtsrheinischen,
links der Sieg gelegenen Teil des Rcg.-Vez. Koblenz
(ehemaligem Bezirk des Instizscnats Ebrcnbreit-
stein); die übrige Provinz ist franz. Rechtsgebiet.
Gewerbegerichte bestehen in 11, Handelskammern in
20 Städten. Die Bergbehörden unterstehen dem
Oberbergamt zu Bonn (s. d.), einige Teile dem
Obcrbcrgamt zu Dortmund (s. d.); die Verwal-
tung der fiskalischen Gruben und Kutten sührcn die
königl. Bergwerksdirektion zu Saarbrücken, nenn
Berginspektionen und eine Vergfaktorei. Militärisch
gehört der .hauptteil der Provinz znm 8. Armee-
korps (Generalkommando in Koblenz, Kommando
der 15. Division in Köln, der 16. Division in Trier),
der Osten und Nordosten des Reg.-Bcz. Düsseldorf
(Haupttcil, ohne die
KreiseKempen,Nenft,
Grevenbroich und
Gladbach) dagegen
zum 7. Armeekorps
(Kommando der
14. Division in Düs-
seldorf) und der Kreis
Wetzlarzum 11. Ar-
meekorps. Das
Wappen der Pro-
vinz ist der prcuß.
Adler, auf dessen
Brust sich ein gekrön-
tes grünes Schild mit einem schrägrechten silbernen
Flüßchen befindet, die Farben sind Grün-Weiß.
Geschichte. Noch zur Zeit des Luneviller Frie-
dens (1801), der alle westrhein. Gebiete Deutsch-
lands an Frankreich brachte, lagen im Umfang
der jetzigen R. gegen 100 reichsunmittelbare Terri-
torien. Diese kamen 1815 durch Beschluß des
Wiener Kongresses an Preußen, dessen Besitztum
hier durch den zweiten Pariser Frieden noch etwas
vergrößert wurde. Die Provinz umfaßt die seit
1609 mit Preußen vereinigten Herzogtümer Cleve
und Geldern, das Fürstentum Mors (seit 1702),
serner die Herzogtümer Iülich und Berg nebst
andern ehemals kurpfalz. Besitzungen, das vor-
malige Erzbistum Trier, das Ober- und das Nie-
derstift des Erzbistums Köln, Teile des Erzstifts
Mainz, der Herzogtümer Lothringen, Luxemburg
und Limburg, 4 Fürstentümer, 13 Grafschaften,
3 Burggrafschaften, 38 Herrschasten, 7 reichsun-
mittelbare Abteien, die 3 ehemaligen Freien Reichs-
städte Köln, Aachen und Wetzlar, mehrere Freie
Neichsdörfer und ritterschaftliche Gebiete. Nach
Übernahme der Rheinlande teilte die preuß. Regie-
rung dieselben in die zwei Provinzen: Iülich-
Cleve-Verg mit den Reg.-Vez. Cleve, Düsseldorf
ein "Grohherzogtum Niederrhein", ein unhistor.
Gebilde mit verfehltem Namen. 1834 wurde noch
das coburg. Fürstentum Lichtenberg (s. d.), jetzt
Kreis St. Wendel, und 1866 das ehemals hessen-
bomburgische Obcramt Meisenheim, jetzt Kreis
Meisenheim, hinzugefügt.
Litteratur. Hocker, Die Großindustrie Rhein-
lands und Westfalens (Lpz. 1867); A. Haßlacher,
Litteratur über das Industriegebiet an "der Saar
(Saarbr. 1879); Forschepiepe, Adreßbuch der Verg-
und Hüttenwerke, Maschinenfabriken u. s. w. im
niederrhein.-westfäl. Industriegebiet (Mülh. a. d. R.
1880); Wegeler, Beiträge zur Specialgeschichte der
Rheinlande (2 Bde., Ko'bl. 1878-80); Pick, Mate-
rialien zur rhein. Provinzialgeschichte (Bd. 1, Heft 1,
Bonn 1883); Brandts, Die neuen preuft. Verwal-
tungsgesetze für die R. (Aachen 1887); von Bitter,
Die Landgemeindeordnnng für die N. in der durch
die neuen Verwaltungsgesetze abgeänderten Gestalt
i)Berl. 1887); Westdeutsche Zeitschrift für Geschichte
und Kunst.
Rhein-Rhöne-Kanal, 1783-1834 erbauter
Kanal, der auf 137,19 in über Normalnull in der
kanalisierten III (die ihrerseits durch den Ill-Rhein-
Kanal mit dem Rhein verbunden ist) bei Straßburg
beginnt, mittels 44 Schleusen bis zum Verbindungs-
kanal zum Neuen Mülhauser Hafen auf 234,86, von
da mittels 43 Schlensen zur deutsch-franz. Grenze
bei Alt-Münsterol auf 340 in steigt und endlich
auf franz. Gebiet unter Benutzung des schiffbar
! gemachten Doubs zwischen L'Isle-sur-Doubs und
Dole zur kanalisierten Saöne führt. Die erste Strecke
ist 97 km, die zweite 35 1cm, die dritte 193 km
lang. Auf der ersten Strecke können 200-Tonnen-
schiffe, auf den beiden andern nur 150-Tonnen-
schiffe verkehren, weil hier die Schleusen, die auf der
ersten Strecke 34,5 in lang, 5,i m weit und 1,4 in tief
sind, noch zu kleine Abmessungen haben. Auf freier
Strecke ist im R. 14,48 in Wasserspiegel-, 10 in
Eohlbreite und 1," in Tiefe vorbanden. Die Zoll-
grenze bei Alt-Münsterol wies 1891 einen Durch-
gangsverkehr von 565 Schiffen mit 53 779 t Gütern
und von 30 732 t Floßholz auf; der Verkehr nach
Mülhausen und Straftburg wird nicht gesondert auf-
genommen, ist jedoch viel bedeutender.
Rhein-Ruhr-Kanal, eine 4 1cm lange Verbin-
dung zwischen dem Dnisburger Hauptzollamt und
dem Rhein einerseits und der Ruhr andererseits
(1828-31 und 1840-44 hergestellt). Der R. ist
jetzt in dem nach dem Rhein zu liegenden 2 Km
langen Teil als Außenhafen ausgebaut und den
großen Rheinschisfen zugänglich, der nach der Ruhr
zu liegende Teil ist durch Schleusen von 11 m Weite
vom Außenhafen getrennt und teils als Innen-,
teils als Holzhafen ausgebaut.
Nhemfäure, s. Chrysopbansäure.
Nheinsberg, Stadt im Kreis Ruppin des preuß.
Neg.-Vez. Potsdam, 9 km von der mecklenb. Grenze,
am südl. Ende des Grinerik- oder Rheinsberger
Sees, der nach dem Rhin (s. Rhinwasserstraße) ab-
flieht, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Neu-
ruppin), hat (1890) 2285 E., darunter 40 Katholiken,
Post, Telegraph, Schloß mit Park; Steingntfabrik,
! Ackerbau und Viehzucht. R. ging 1685 als erledigtes