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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Sachsen-Merseburg - Sachsenspiegel
Das Wappen besteht aus einem quadrierten Haupt-
schild mit den Zeichen von Thüringen, Henneberg,
Romhild und Meißen
und einem gekrönten
Mittelschild mit dem
sächs. Rautenkranz
über fünf schwarzen
Balken in goldenem
Feld; die Landes-
farben sind Grün
und Weiß. Außer
dem gemeinsamen
Ernestinischen Zaus-
orden (s. d.) besteht
noch das Verdienst-
kreuz nebst Verdienst-
medaille für Kunst und Wissenschaft.
Finanzen. DicStaatsschuld beliefsich(Ende1893)
auf 11813 706 M., darunter etwa 4 Mill. M. Eisen-
bahn-Prämienanleihe, das Vermögen auf 10933 870
M. Nach dem Voranschlag für 1894-96 betragen
die jährlichen Einnahmen 7 483 980 M., darunter
die der Domänenkasse 2 744080 M. (352 480 Do-
mänengüter, 2 337 400 Forsten und Jagd) und die der
Landes'kasse 4 739 900 M. (1377130 direkte Steuern,
363000 indirekte Steuern); die jährlichen Ausgaben
6 622 440 M., darunter die der Domänenkasse
1882540 M. (394286 herzogt. Haus, 886350 Forst-
vcrwaltung, 114825 Hochbauwesen und 59 440
Staatsschuld) und die der Landeskasse 4739900 M.
(1609 680 Matrikularbeiträge, 74445 Hochbau-
wesen und 538 850 Staatsschuld).
Geschichte. Die Linie S. wurde durch Ernsts
des Frommen (s. Ernst I. von Sachsen-Gotha und
Ernestinische Linie) dritten Sohn, Bernhard, 1680
gegründet. Ihm folgte 1706-24 sein ältester Sohn
Ernst Ludwig. Von dessen Söhnen starb der
ältere, Ernst Ludwig II., 1729, der jüngere, Karl
Friedrich, 1743. Hierauf führten die Oheime der
letztern, Friedrich Wilhelm und An ton Ulrich,
die Negierung gemeinschaftlich, bis ersterer 1746
starb. Anton Ulrich regierte nun allein bis 1763,
und ihm folgten feine beiden Söhne aus zweiter
Ehe, Karl und Georg, unter der Vormundschaft
der Mutter. Georg, der nach des Bruders Tode 1782
allein regierte, förderte die Landwirtschaft und das
Gewerbwesen und verbesserte die Schulen. Er führte
1801 das Erstgeburtsrecht ein. Ihm folgte 1803
sein minderjähriger Sohn Bernhard (s. d.) Erich
Freund, dem bei dem gothaischen Erbteilungsver-
trage von 1826 das Stammland nebst dem gemein-
schaftlich mit Gotha besessenen Römbilo verblieb;
außerdem erhielt er das Herzogtum Hildburghausen
sowie die Landesteile Saalfeld, Camburg und Kra-
nickfeld. Infolgedessen wurden 1828 und 1829 das
Ministerium und die Behörden für Verwaltung und
Rechtspflege, mit strenger Trennung dieser beiden
Zweige, neu gestaltet und das neue Grundgesetz für
sämtliche Landesteile als vertragsmäßige, konstitu-
tionelle Verfassung 23. Aug. 1829 bekannt gemacht.
Ein lauger Sireit über die sehr reichen Domänen
wurde erst 1871 dahin beigelegt, daß dem herzogt.
Hause drei, dem Lande zwei Fünftel der Domänen
überwiesen wurden. Am 1. Jan. 1834 schloß sich
das Herzogtum dem Deutschen Zollverein und 1838
dem Süddeutschen Münzverein an. Der Landtag
1843 -44 nahm das königlich Sächf. Strafgesetz-
buch mit einigen Veränderungen an; es trat 1. Aug.
1844 in K'caft. Aus dem Landtage von 1846 einig-
Brockhaus' Konversations-Lexikon. 14. Aufl. XIV.
ten sich Regierung und Stände über Aufhebung
aller Steuerbefreiungen und über die Beseitigung
der Patrimonialgerichtsbarkeit, welche mit dem I.
1847 aufhörte. Die Bewegungen des 1.1848 ver-
anlaßten auch in S. Sturmpetitionen und Tumulte,
und die Regierung sah sich genötigt, Prehfreiheit,
Vereins- und Vewafsnungsrecht zu bewilligen und
aus den obern Verwaltungsbehörden das herzogl.
Staatsministerium zu bilden. Im Okt. 1849 be-
gann unter dem Ministerium Wechmar in den in-
nern Angelegenheiten ein Umschlag. In den deut-
schen Angelegenheiten trat S. der preuß. Union bei,
beschickte den Reichstag in Erfurt und hielt fest an
der preuß. Politik. Bei Ausbruch des Deutschen
Krieges von 1866 stellte sich der Herzog von S. auf
die Seite Österreichs, was zur Folge hatte, daß er
20. Sept., um die Selbständigkeit des Herzogtums
zu retten, zu Gunsten des Erbprinzen Georg II.
(s. d.) abdankte; dieser schloß 8. Okt. den Frieden
mit Preußen ab und trat dem Norddeutschen Bunde
bei. Um den Anforderungen des Norddeutschen
Bundes und später des Deutschen Reichs gerecht zu
werden, wurde die Steuerbelastung bedeutend er-
höht. Möglichste Ersparung und Vereinfachung des
staatlichen Haushaltes und allseitige Förderung der
Landeskultur war das Ziel der neuesten legislativen
und administrativen Thätigkeiten. Dahin gehören:
Reduktion der frühern 11 Verwaltungsümter auf
4 Verwaltungskreise, 1867 Einführung (Feststellung)
der Klassen- und Einkommensteuer, 1869 Gesetze über
Grundsteuer, Zusammenlegung der Grundstücke und
Ablösung der Gutsrechte, 1870 Vertrag mit Coburg-
Gotha und Rudolstadt wegen Mitbenutzung der
Irrenanstalt zu Hildburghausen, 1872 Aufhebung
des lehnsberrlichen Obereigentums, 1878 Besteue-
rung der Wanderlager. Andere wichtige Reformen
brachten auf dem Gebiete des Schulwesens das
Volksschulgcsctz vom 22. März 1875 und auf kirch-
lichem Gebiete die Einführung einer Synodalord-
nung durch Gesetz vom 4. Jan. 1876 mit dem Nach-
tragsgesetz vom 1. April 1882 sowie das Dissidenten-
gesetz vom 7. Dez. 1878. Vorstand des Staats-
ministeriums ist seit 1890 Friedrich von Heim (s. d.>.
Sachsen-Merseburg, Nebenlinie des Kur-
hauses Eacksen, gegründet 1656 durch Christian,
den dritten Sohn Johann Georgs I., erlosch 1738
mit dem Tode Heinrichs, des jüngsten Sohnes
Christians.
Sachsenrecht, s. Sächsisches Recht.
Sachsenspiegel, das ausgezeichnetste und ein-
flußreichste deutsche Rcchtsbuch des Mittelalters.
Niederdeutsch abgefaßt, will es nur für das Land
der Sachsen das lokal gültige, bisher ungeschriebene
Recht, wie es im Herkommen feststand, aufzeichnen,
stellt aber nur das Recht feiner ostfälischen Heimat
dar und berücksichtigt Neichsgesetze nur, insoweit sie
ebenda volkstümlich geworden waren. Es zerfällt
in Land- und Lebnrecht, scheidet Dienstmannen-,
Hof- und Stadtrecht als zu mannigfach absichtlich
aus. Verfasser, sicher des Land-, wahrscheinlich auch
des Lehnrechts, war der anhält. Schöffe Eike (s. d.)
von Rcpkow, der es um 1230 auf Wunsch des Grafen
Hoyer von Falkenstein aus einer ebenfalls von ihm
verfaßten lat. Aufzeichnung ins Deutsche übertrug.
Obschon also blosie Privatarbeit, erlangte es als-
bald in Norddeutschland und darüber hinaus das
Ansehen eines Gesetzbuches. Die von ihm ver-
tretene Kurfürstentheorie hat große Bedeutung ge-
wonnen für die Ausgestaltung des Nevchs^M. Es
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