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Schullehrerbräune - Schulte
Leistungsunfähigkeit der primär Verpflichteten oder
stellen eine bedingungslose Übernahme eines Teils
der S. auf die Staatskasse dar (in Preußen zur
Zeit 21,5 Proz. aller Staatsverwaltungsausgaben).
Eine eingehende Darstellung der so überaus ver-
wickelten Rechtsverhältnisse bezüglich der S. giebt
Dickscn in den Artikeln "Lehrer", "Volksschulwesen"
und "Schullasten" in Stengels "Wörterbuch des
deutschen Verwaltungsrechts" (2 Bde., Freib. i. Br.
1889-90); hier finden sich auch genaue Angaben
bezüglich des Gesetzesmaterials.
Schullehrerbräune, s. Rachen.
Schulmeister von Eßlingen, s. Eßlingen (der
Schulmeister von).
Schulordnung, s. Schulzucht.
Schulpflicht, s. Schulzwang.
Schulpforta, Landesschule, s. Pforta.
Schulrat, Bezeichnung von Sckulbcbörden
<z. V. Obcrschulrat in Baden und Elsah-Lotbringen,
Oberster S. in Bayern); ferner Titel pädagogisch-
technischer Mitglieder solcher Behörden, die auch
Oberschulräte, Geheime S., Geheime Oberschulräte,
Provinzialschulräte heißen, oder auch ein Ehrentitel,
der einzelnen Schuldircktorcn, Vczirksschulinspek-
toren, Scminardirektoren oder andern Schulmännern
von der Regierung verliehen wird.
Schulreiterei, die als Selbstzweck betriebene
Reitthätigkeit, um zu zeigen, bis zu welcher Voll-
endung das Zusammenwirken von Roh und Reiter,
der Gehorsam des Pferdes und seine körperliche Aus-
bildung gefördert werden können, sowie um dem Rei-
ter das Verständnis für die Rciterhilfen zu höchster
Vollkommenheit zu entwickeln. Bei der S. sollen
beide Körper scheinbar nur einen bilden, beherrscht
von einer Seele; jeder Einwirkung Folge gebend,
soll das Schulpferd unrichtige Hilfen sofort zum ent-
sprechenden Ausdruck bringen. Nach dem Grad ihrer
Leistungen zerfällt die S. in die niedere und die bohe,
im besondern auch alsReitkun st bezeichnete schule.
Schuls, Flecken und .Hauptort des Bezirks Inn
im schwciz. Kanton Graubünden, auf einer Anhöhe
am linken Ufer des Inn, hat (1888) 947 meist reform.
E. und bildet mit Tarasp zusammen den Kurort
Tarasp-Echuls (s. d.).
Schulsattel, s. Sattel.
Schulschießen, s. Schießen.
Schulschiffe, die zur Ausbildung der verschiede-
nen Zweige des Personals dienenden Schisse der
Kriegsmarine. Man unterscheidet: 1) K adelten-
schulschisfe zur ersten, einjährigen Ausbildung des
Offiziersersatzes. Dazu dienen jetzt die alten Krcuzer-
fregatten Stosch und Stein. 2) Seekadetten-
schulschiffe zur Ausbildung der Eeekadcttcn im
praktischen Schisfsdienst bis zur Ablegung des ersten
Seeoffiziersexamcn, dazu dienen ebenfalls die
Schiffe Stosch und Stein sowie auch Gneisenau
und Moltke. 3) Schiffsjungenfch u lschiffe sollen
die Schiffsjungen (s. d.) seemännisch und mili-
tärisch ausbilden; hierzu sind die Seekadettenschul-
schiffe Gneisenau und Moltke bestimmt, nachdem
die Schiffsjungen auf dem schiffe Nire die erste
Ausbildung bekommen haben. 4) Das Artillerie-
schulfchiff Mars dient zur Heranbildung fee-
gewohnter Geschützführer an allen Kalibern der
Schiffsartillerie und bildet die Artillericschicsischule
für alle Seeoffiziere und seemännischen Unter-
offiziere. Zur Ausbildung der Schnellfeuergeschütz-
bedieuung. ist dem Mars die alte Korvette Carola
und der Tender Hay beigegeben. 5) Das Torpeoo-
Vrockhaus' Konversations-Lexikon. 14. Aufl. XIV.
schulschiff Blücher mit dem Tender Ulan dient
zur Ausbildung fämtlicher Seeoffiziere und des
nötigen Unterpersonals im Gebrauch der Torpedo-
waffe. 6) Das Minenfchulfchiff Rhein ist für
die Lehre in der Handhabung der Streuminen be-
stimmt. 7)Als Maschinistenschulschiffe für die
Ausbildung des Maschinenpersonals werden die
Wachtschisfe verwendet. 8) Zur Ausbildung von See-
offizieren dient der Aviso Grille. Auf sämtlichen S.
sungicren ausgewählte Seeoffiziere als Lehrer.
Schulschwestern, die Mitglieder von kath. Ge-
nossenschaften, die sich dem Unterricht von Mädchen
widmen, wie die Armen S. von Bayern, 1834
vom Hofkavlan Scb. Job und dem fpätern Vifchof
Michael Wittmann gegründet, auch anderwärts in
Deutschland und in Nordamerika verbreitet, ferner
die Schwestern vom armen Kinde Jesu
(s. d.) und eine Anzahl von franz. Kongregationen.
Schulfparkaffen, Iugendspartassen, be-
ruhen auf der Idee der Verbindung von Sckule
und Sparwesen und dienen dem Zwecke, die Ent-
wicklung von Sparsinn und Selbstbeherrschung schon
srübzcitig zu fördern. Für ihre Einführung und
Verbreitung wirkte in erster Linie Professor Fr. Lau-
rent in Gent. Nach dem von ihm eingeführten
System sammelt der Lehrer Sparbeträge der Kin-
der, bis sie eine derartige Höhe erreicht haben, dah
sie in einer öffentlichen Sparkasse eingelegt werden
können. Solange die Einzahlungen der einzelnen
Kinder noch nicht einen solchen Betrag erreicht
haben, werden sie einstweilen für gemeinsame Rech-
nung bei der Sparkasse angelegt und dadurch zins-
tragend gemacht. Die so erzielten Gewinne werden
zur Gewährung kleiner Prämien u. dgl. verwendet.
Nach dem Vorbild Belgiens fanden die S. in Eng-
! land, Italien, Frankreich, Ungarn, in den Vereinig-
, ten Staaten von Amerika Eingang und Verbreitung;
in Teutschland begegneten sie mehrfach pädagogi-
schen Bedenken, indem man durch sie vorzeitiges
Erwecken des Erwerbstriebes, Vewußtmachen von
Klassenunterschieden, Wachrufen und Großziehen
von Neid u. s. w. besorgte. Doch gab es 1892 schon
158 Städte und 2272 Dörfer, in welchen 243 933
jugendliche Sparer 1,?6 Mill. M. Einlagen gesam-
melt hatten. - Vgl. Laurent, (^onlörsneö sur
i'epai'Zns (1866); Scnckel, Jugend- und Schulspar-
kas^en (Franks, a. 0.1882); ders., Die Einrichtungen
der deutschen Schul- und Iugendsparkassen (ebd.
Schulstrafen, s. Schulhygieine. ^1893).
Fe/l?t?t., binter lat. Pflanzennamen Abkürzung
für Iosepb August Schuttes, geb. 15. April
1773 zu Wien, war Professor der Botanik zu Wien,
Krakau, Innsbruck und Landshut, wo er 21. April
1831 starb.
Schulte, Joh. Friedr. von, Jurist, geb.
23. April 1627 zu Winterberg in Westfalen, stu-
dierte zu Berlin Philologie und Rechtswissenschaft,
war dann als Auskultator beim Berliner Kreisge-
richt und als Referendar im Bezirk des Appella-
tionsgcrichts zu Arnsberg und in Bonn beschäftigt
und habilitierte fich an dem letztern Orte als Pri-
vatdocent. 1854 nach Prag als auherord. Professor
der Rechte berufen, wurde er 1855 ord. Professor
des deutschen und Kirchenrechts und das Jahr dar-
auf fürsterzbischöst. Konsistorialrat und Rat am
Ehegerickt aller drei Instanzen. 1863 wurde er zum
auswärtigen Mitgliede des ö'sterr. Untcrrichtsrats
ernannt, dem er bis zur Auflösung dieser Behörde
(1867) angehörte, und 1869 als Ritter der Eisernen
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