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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Schützen (fahrende Schüler) - Schützengraben
ununterbrochen oder sprungweise erfolgen. Den S.
folgen meist größere oder kleinere Unterstützungs -
trupps (Soutiens) in geschlossener Ordnung. Ist
die zerstreute Ordnung nicht mehr notwendig, so
schließen sich die S. zusammen (sammeln).
Schützen, fahrende Schüler, s. Bacchanten.
Schützenabzeichen, in mehrern Armeen den
besten Schützen verliehene Auszeichnungen, die den
Wetteifer der Mannschaften bei dein Schießdienst
anregen sollen. Sie werden meist durch wollene,
silberne oder goldene auf den Ärmeln angebrachte
Vorten oder Signalhörner gebildet. In der deut-
schen Armee bestehen seit 1892 die S. aus dreiteili-
gen, schwarz-weiß-roten (in Bayern blau-weißen
und in Würtemberg schwarz-roten) gedrehten Schnu-
ren, die mit und ohne Troddeln (Eicheln, bei der
Artillerie Granaten) von der rechten (bei den Küras-
sieren, Dragonern und Husaren von der linken)
Schulter nach der Brust getragen werden, und von
denen die beiden höchsten Klasien mit Silber durch-
wirkt sind. Die höchste Klasse hat ein goldenes Me-
daillon mit Namenszug des Kaisers (Königs von
Bayern oder Württemberg) am Achsclende. S., die
auf einer Schiehschule erworben sind, erhalten als
ein besonderes Abzeichen noch eine silberne Eichel
bez. Granate. Seit 1895 erhalten im deutschen Heere
von der Insanterie eines jeden Armeekorps, von
sämtlichen Jäger- und Schützenbataillonen, von der
gesamten Feld- und von der gesamten Fuhartillerie
diejenigen Compagnien (Batterien), die in ihrer Ge-
samtleistung im Schiehen am besten befunden worden
sind, ein auf dem rechten Oberarm von sämtlichen
Angehörigen der Compagnie (Batterie) zu tragen-
des Kaiserabzeichen. Ferner erhält die betreffende
Compagnie (Batterie) eine Büste des Kaisers, und
der Chef derselben einen silbernen Schild mit Wid-
mung. Das Kaiserabzeichcn besteht aus einem oval-
gestalteten, 6 cm hohen, 1 cm breiten Eichenlaubkranz
aus gelbem Metall, oben mit der Kaiserkrone ge-
schlossen; inmitten des Kranzes befinden sich sür die
Infanterie zwei gekreuzte Gewehre ohne Bajonette,
für die Artillerie zwei gekreuzte Kanonenrohre; für
Jäger und Schützen besteht die Auszeichnung in der
Gestalt eines skelettierten Hirschkopfes mit einem
Geweih von 12 Enden und der Kaiserkrone darüber.
Bei allen Kaiserabzeichen ist das Jahr der Stiftung
(1895) angebracht. Die Mannschaften erhalten
das Abzeichen nur für ein Jahr, die Unteroffiziere
und Kapitulanten, so lange sie bei der Abteilung
stehen. Schäften.
Schützenbund, Deutscher, s. Schützengesell-
Schützendorfer Kanal, s. Tabelle I zur Karte:
Die Schiffahrtsstraßen des Deutschen
Reichs, beim Artikel Schiffahrtskanäle.
Schützenfest, s. Schützengesellschaften.
Schützenfeuer, s. Feuerart.
Schützengefellschaften, der letzte Rest jener
einst dem deutschen Bürger zustehenden allgemeinen
Waffenfähigkeit, die mit der hohen Blüte- und
Machtentwicklung der Städte aufs engste zusammen-
hing. Als hänsige Ein- und Übergriffe des Adels
und der Fürsten die Städte zu beständiger Kampf-
bereitschaft nötigten, ordnete sich auch ihr Kriegs-
wesen. Die patricischen Geschlechter nahmen Waffen
und Nüstung der Ritter an, die übrigen Bürger
aber, nach Zünften oder Stadtvierteln geordnet,
rüsteten sich mit verschiedenen Waffen, meist mit der
Armbrust. Weil aber erfolgreiche Führung der Arm-
brust eine nur durch lange Übung zu gewinnende
Fertigkeit voraussetzte, bildeten sich bald Schützen-
vereine in der damals allgemein üblichen Form von
Gilden, als deren Schutzheiliger gewöhnlich der
durch Pfeilschüsse gemartete St. Sebastian galt.
Schützenhäuser, Schießbahnen aus sreien Plätzen
oder in den Zwingern, eine durch Beiträge und Ver-
mächtnisse bereicherte Vereinskasse und zahlreiche
Schützenfeste waren die notwendige Folge, und die
städtischen Behörden begünstigten solche Einrichtun-
gen natürlich aufs kräftigste. Namentlich gediehen
die Schützenfeste, die den Bürgern dasselbe wur-
den, was den Rittern die Turniere qewesen waren,
zu großer Ausdehnung und hoher, selbst polit. Be-
deutung. Mit besonderm Glänze wurden sie im
15. und 16., ja bis ins 17. Jahrh, hinein gefeiert,
und Einladungen ergingen an Fürsten, Adel und
Städte. Die Teilnahme anderer Städte diente zur
Förderung und Befestigung mächtiger Bündnisse,
wovon das durch Fischart im "Glückhaften Schiff"
gefeierte Schützenfest der Stadt Straßburg (1576)
ein Beispiel bietet. Als die Bürger gelernt hatten,
das Feucrgewehr zu handhaben, bildeten sich auch
schon frühzeitig S. für Wallbüchse und Standrohr,
neben denen die ältern Vereine fortbestanden. Durck
veränderte Kriegführung und Einbuße städtischer
Freiheit verloren die S. allmählich ihre frühere Be-
dentung und fanken zu Vergnügungsgesellschaften
herab, die nur in besondern Notfällen zum Zwecke
des Gemeinwohls herangezogen wurden. Erst mit
dem nationalen Aufschwünge der neuern Zeit erho-
ben sie sich wieder zu höherer patriotischer Bedeu-
tung. In Nachahmung der großen schwciz. Schützen-
feste, die alljährlich den Ort wechseln, dielten die
deutschen Schützen 1861 in Gotha ein allgemeines
deutsches Schützen-und Turnfest und gründeten einen
Deutschen Schütz enbuno, der sein zweites Bun-
desschießen 1863 zu Frankfurt a. M., dann solche
1865 zu Bremen, 1872 zu Hannover, 1875 zu Stutt-
gart, 1878 zu Düsseldorf, 1881 in München, 1884
in Leipzig, 1887 in Frankfurt a. M, 1890 in Berlin,
1894 in Mainz abhielt. 1897 soll es in Nürnberg
abgehalten werden. Der Bund verfolgt das Ziel:
Verbrüderung aller deutschen Schützen, Vervoll-
kommnung in der Kunst des Vüchsenfchießens und
Hebung der Wehrfähigkeit des deutschen Volks. -
Vgl. Erdmann, Versuch einer Historie vom öffent-
lichen Armbrust-und Büchsenschießen (Lpz. 1737);
Hendel, Archiv für deutfche S. (3 Bde., Halle 1802
-3); Förster, Die Schützengilden (Berl. 1856);
Feierabend, Gefchichte der eidgenössischen Schützen-
feste (Aarau 1875); Edelmann, Schützenwefen und
Schützenfeste der deutschen Städte vom 13. bis
18. Jahrh. (Münch. 1890).
Schützengraben, eine ausgehobene Vertiefung
zur Deckung der Schützen (s. d.) beim Feuern. Die
S. sind in Bezug auf Lage und Richtung in erster
Linie von taktischen Verhältnissen abhängig; sodann
muß die Gestaltung des Geländes berücksichtigt und,
soweit es die taktischen Verhältnisse gestatten, aus-
genutzt werden. Die Länge de< S. ergiebt sich, in-
dem man für jeden Mann einen Schritt Raum au
der Feuerlinie rechnet. Die für die deutsche Armee
gültige Vorschrift kennt für den Aufriß des S. drei
Arten: Fig. 1 zeigt den sog. regelrechten S.
Ist aus Mangel an Zeit die Herstellung eines
solchen nicht möglich, so genügt ein Graben nach
Fig. 2 bereits für kniende Schützen. Unter Umstün-
den kann es sich empfehlen, den regelrechten S. nach
Fig. 3 zu verstärken. Dieser verstärkte Graben ge-