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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Schwaden (Grasart) - Schwalbe
Schwaden, Grasart, s. l^cei-ia.
Schwadron, s. Eskadron.
Schwägerschaft oder Affinität, das Ver-
hältnis zwischen dem einen Ehegatten und den
Blutsverwandten des andern. Verschwägert sind
also z. B. die Stief- und Schwiegereltern mit den
Stiefkindern, Schwiegersöhnen und Schwiegertöch-
tern, ferner die vorzugsweise so genannten Schwäger
und Schwägerinnen. Eine weitere Affinität besteht
aber auch zwischen dein einen Gatten und den Ver-
schwägerten des andern, z. B. zwischen dem Manne
der Stieftochter und dem Stiefschwiegervater bez.
der Sticfschwiegermuttcr (sog. Minit^8 Lcoumli
F6U6ri8). Die Blutsverwandten beider Teile, wie
z. V. zugebrachte Kinder aus frühern Ehen, treten
dagegen um dieser Verheiratung willen zueinander
in teine verwandtschaftliche Beziehung. Die S. hat
diefelben Grade der Nähe und Entfernung wie die
Blutsverwandtschaft. Sie ist aber nur als Ehe-
hindernis (s.d.) von Wichtigkeit und verleibt weder
sonstige Familienrcchte noch ein gesetzliches Erbrecht.
Das Österr. Bürgert. Gesetzb.'Z. 05, 00 dehnt das
Ehehindernis der S. so weit aus, daß der Ehegatte
diejenigen nicht heiraten darf, welche sein Ehegatte
nicht heiraten dürfte, also selbst nicht dessen halb-
bürtige Geschwister, Geschwisterkinder oder Ge-
schwister der Eltern. Andere Rechte, z. V. das engl.
Recht, halten an dem Verbot der Ehe mit der
Schwester der verstorbenen Ehefrau fest, und das
Oberhaus hat bisher die Aufhebung diefes Verbots
nicht genehmigen wollen. Das Span. Gesetzbuch
von 1889, Art. 84, Nr. 3, 4 hält noch die S. bis
zum vierten Grade als Ehehindernis fest, und zwar
bis zum zweiten Grade der S. im Falle einer natür-
lichen (d. h. nicht ehelichen) Verwandtschaft. Das
russ. Recht verbietet für Rechtgläubige die Ehe
zwischen zwei Brüdern und Frauen, welche Ge-
schwister sind. (Vgl. "Il.6vu6 ä68 Deux Nondes",
Aug. 1889, S. 481 fg.) - Die Deutsche Zivilprozeß-
ordnung ß. 348 und die Strafprozeßordnung 8- 51
erklären Verschwägerte für berechtigt, das Zeugnis
zu verweigern, wenn sie mit einer Partei bez. dem
Beschuldigten in gerader Linie oder in der Seiten-
linie bis zum zweiten Grad verschwägert sind, auch
wenn die Ehe nicht mehr besteht. In ähnlicher Weise
ist nach §. 150 des Gerichtsverfassungsgesetzes der
Gerichtsvollzieher von der Ausübung seines Amtes
kraft des Gesetzes ausgeschlossen, nicht minder ein
Richter von der Ausübung des Richteramtes nach
§. 41 der Civilprozeßordnung und ß. 22 der Straf-
prozeßordnung. Auch bei der Errichtung von Ur-
kunden oder VerfügungenvonTodes wegen sind Ver-
schwägerte nach dem geltenden Recht in nicht ganz
gleichmäßig bestimmter Weise von der Mitwirkung
ausgeschlossen. Nach §ß. 24,33 der Konkursordnung
und dem Anfcchtungsgesetz vom 21. Juli 1809 unter-
liegen gewisse Verträge mit Verschwägerten der An-
fechtung. - Nach röm. Recht endigt die S. mit der
sie begründenden Ehe, anders nach kanonischem
Recht. Die neuern Gesetze stellen zumeist eine all-
gemeine Regel nicht auf; der Deutsche Entwurf hat
im §. 0 die allgemeine Vorschrift aufgenommen, daß
die Wirkungen der S. nach Auflösung der Ehe fort'
bestehen. Mit Bezug auf die durch Ehelichkeits-
erklärung Legitimierten beschränkt derselbe Entwurf
ebenso wie mit Bezug auf die an Kindesstatt An-
genommenen die S. in den §§. 1021,1040. - Vgl.
Roth, System des deutschen Privatrechts (3 Bde.,
Tüb. 1880-86), §. 04.
Schwaien, im Seewesen, s. Schwoien.
Schwaiger, Hans, Aquarellmaler, geb. 28. Juni
1854 zu Neuhaus in Böhmen, arbeitete 1874-79
unter Trenkwald und Makart an der Wiener Aka-
demie und machte Studienreisen durch Belgien und
Holland. Er trat in einer ganz eigenartigen Rich-
tung des Aquarells auf. Zauberer, Hexen, Alchi-
misten, Gespenster und Märchen sind seine Lieblings-
themen, die er mit Originalität, Satire und Humor
zu gestalten weiß. Unter seinen Leistungen sind zu
nennen: Die Wiedertäufer, Die (wit^i-dur^-tai^,
Die Not, Die Kinder und Rübezabl. Die Gnomen
und der Schläfer, Das Hochgericht. S. lebt zu Neu-
haus in Böhmen.
Schwaigern, Stadt im Oberamt Brackenheim
des württcmb. Neckarkreises, links an der zum Neckar
gehenden Lein, an der Linie Heilbronn-Eppingeu
(Kraichgaubahn) der Württemb. Staatsbahnen, hat
(1890) 2119 meist evang. E., Post, Telegraph, in-
teressante spätgot. Kirche, ein gräfl. Neippergsches
Schloß, Getreide- und Weinbau.
Schwal, Fisch, s. Plötze.
Schwalarbeit (Schwallarbeit), s. Eisener-
zeugung (Bd. 5, S. 920 d^. sschwalbach.
Schwalbach, Bad ^chwalbach, s. Langen-
Schwalbacher Natter, s. Askulapschlange.
Schwalbe (Ilii-unäiniälw), eine aus 9 Gat-
tungen und gegen 100 Arten bestehende, kosmopo-
litisch verbreitete Familie der Singvögel, mit brei-
tem, kurzem Schnabel, weiterNachenöffnung, langen,
schmalen und spitzigen Flügeln, meist gabelförmigem
Schwanz und kurzen, schwachen, vierzehigen Gang-
füßen, deren äußere Zehe zuweilen eine Wendezehe
ist. Das Gefieder ist gewöhnlich schwarz oder braun,
an einzelnen Teilen weiß, aber gewöhnlich durch
metallischen Schimmer ausgezeichnet und dicht an-
liegend. Die S. sind mit Ausnahme der kältesten
Zone über die ganze Erde verbreitet. Sie fliegen
reißend schnell, nähren sich von Insekten, die im Fluge
erhascht werden, leben in Monogamie, zeigen im
Nesterbau viel Kunsttrieb und sind in den gemäßig-
ten Ländern Zugvögel. Sie legen 5-7 rein weiße
oder rot punktierte Eier. Alle sind sehr gesellig, durch
Vertilgung einer großen Menge von Insekten nütz-
lich, lieben meist die Nähe der Menschen, die ihnen ge-
wöhnlich auch zugethan sind und ihre Ansiedelungen
gern, zum Teil auch aus Aberglauben befördern.
In Deutschland überall häufig ist die Mehl- oder
Hausschwalbe (Ilirunäo 8. ödelilion urdic'ä ^.,
s. Tafel: Mitteleuropäische Singvögel IV,
Fig. 2, beim Artikel Singvögel) mit weißem Bürzel,
die größere Rauchschwalbe (Niruinlo i-u^ica^.,
Fig. 1) mit braunrotem Vorderkopf und Gurgel und
sehr tief gabelförmigem Schwänze, und die Ufer-
schwalbe (Ilii-unäo 8. (^0t^i6 ripln-ia /^.), die kleinste
unter den in Deutschland vorkommenden Arten, mit
obcrseits braungrauem, an Kehle und Brust weißem
Gesieder. Die beiden erstern, die als Boten des wieder-
kehrenden Frühlings bei uns überall gern gesehen
sind,bauen ihre Nester an oder in Häuser aus Schlamm
oder nasser Erde, die mit dem klebrigen Speichel fest
zusammengeklebt wird. Die Uferschwalbe dagegen
gräbt in sandige Ufcrwände, schroffe, lehmige Ab-
hänge oder Hügel ziemlich lange Gänge, die sie am
Ende zum Neste erweitert. Sie ist im Herbst sebr fett
und wird in Südeuropa oftzll Markte gebracht. Im
Süden Europas, bis in die Schweiz und Tirol, gesellt
sich zu den genannten Arten die Felsenschwalbe
(lliruuäo 8. Oot^Ie rnpeZtrig Kco^.), deren oben