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Schweizerische Eisenbahnen
A. Drahtseilbahnen.
Laufende Nr. Bezeichnung der Bahnen Bahnlänge Ende 1892 m Anlagekapital Franken Einnahme Ausgabe Reinertrag Tägliche Züge über die ganze Bahn Zahl der Reisenden Gepäck, Tiere und Güter Tonnen Höhenunterschied der Endstationen m
1 Beatenbergbahn 1610 677745 51429 27893 15836 13 30575 801,00 556,10
2 Biel-Magglingen 1633 450000 26538 20433 3605 13 35562 86,03 443,00
3 Bürgenstockbahn 831 364000 31786 11318 16699 15 25591 320,47 440,66
4 Ecluse-Plan 379 197046 19276 14861 3050 83 152800 68,18 108,68
5 Gießbachbahn 331 161000 16733 6457 10276 19 24244 461,10 90,30
6 Gütschbahn in Luzern 146 86000 25420 9086 16389 49 105033 19,00 75,06
7 Lausanne-Ouchy 2456 3373464 171993 113034 130465 95 604000 65588,00 133,85
8 Lauterbrunnen-Grütschalp 1217 797002 53138 26794 - 12 43796 1252,00 669,50
9 Funiculaire de Lugano 243 185363 24451 13197 8975 151 150017 197,25 56,84
10 Marzilibahn in Bern 105 70842 12981 8276 3882 311 182145 - 31,20
11 Ragaz-Wartenstein 768 244985 11341 5844 3709 33 31129 3,46 207,60
12 San Salvatore 1524 589417 40840 25714 9137 13 23910 46,44 601,60
13 Territet-Glion 560 554295 97479 40925 45268 50 116095 553,00 298,30
14 Zürichbergbahn 171 259433 47325 28224 25167 266 485714 75,00 38,38
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Sitz der Direktion und Betriebsleitung: 1) Bern, 2) Biel, 3) Stansstad, 4) Neuchâtel, 5) Hotel Gießbach bei Brienz, 6) Luzern, 7) Lausanne, 8) Interlaken, 9) Lugano, 10) Bern, 11) Ragaz, 12) Lugano, 13) Montreux, 14) Zürich.
Strecken: 1) Beatenbucht-Beatenberg, 3) Kehrsiten-Bürgenstock, 5) Brienzer-See-Hotel Gießbach, 6) Untergrund-Gütsch, 7) Lausanne-Ouchy und Lausanne-St. Luce, 9) Lugano-Gare du Gothard, 10) Marzili-Stadt Bern (Bundesstraße), 12) Paradiso-San Salvatore, 14) Limmatquai-Polytechnikum.
Die Spurweite beträgt 1 m, bei Nr. 7: 1,435, bei Nr. 10: 0,75 m.
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(s. d.) 1. Juni 1893, die Schynige Platte-Bahn (s. d.) 14. Juni 1893, die Wengernalpbahn (s. d.) 20. Juni 1893, die Stanserhornbahn (s. d.) 1. Juli 1893, die schmalspurige (1 m) 3,5 km lange elektrische Straßenbahn Stans-Stansstad 26. Aug. 1893, die Schmalspurbahn Yverdon-Ste. Croix (21,27 km lang, eröffnet 27. Nov. 1893), die Bahn Orbe-Chavornay (4 km) 18. April 1891 und die 5,32 km lange Schmalspurbahn Neuchâtel-St. Blaise im Sommer 1894. Die Lokalbahnen Rolle-Gimel (8,75 km) und Huttwyl-Wohlhusen (25,2 km), sowie die Bahnen Luzern-Küßnacht-Immensee (19,2 km) und Zug-Walchwil-Goldau (15,6 km) sind im Bau. Das Straßenbahnnetz wird sich demnächst um vier Unternehmungen mit zusammen 15 km vergrößern, darunter die 1,9 km lange elektrische Bahn St. Moritz-Dorf-Bad. Auch liegt der Bundesversammlung ein neues Projekt für eine Bahn auf die Jungfrau (s. d.) von Guyer-Zeller vor. Die Bahn soll von der Station Scheidegg der Wengernalpbahn abzweigen und eine Länge von 12,3 km erhalten. Die Baukosten sollen 8 Mill. Frs., der Fahrpreis für die Hin- und Rückfahrt 45 Frs. betragen.
Die größte Privatbahngesellschaft der Schweiz, die «Jura-Simplon-Bahngesellschaft», ist erst in den letzten Jahren aus der Vereinigung der ehemaligen Jura-Bern-Luzernbahn, der ehemaligen West- und der Simplonbahn entstanden.
Das Aktienkapital der Jura-Simplon-Bahngesellschaft setzte sich 1894 zusammen aus a. 249600 Stammaktien zu 200 Frs. = 49920000 Frs., von denen 14 Mill. Frs. zur Erwerbung der dem Kanton Bern gehörigen Bahn Bern-Luzern und 1,12 Mill. Frs. zum Ankauf der Linie Pont-Vallorbes ausgegeben wurden; b. 104000 Stück Prioritätsaktien zu 500 Frs. = 52 Mill. Frs. und 3178,720 Mill. Frs. Nominalobligationen (2 8/11-, 3- und 4prozentige). Außerdem sind an die Stammaktionäre der ehemaligen Schweizer Westbahn 170000 Genußscheine ausgegeben worden, welche von der Gesellschaft jederzeit mit sechsmonatiger Frist gekündigt werden können, doch muß der 25fache durchschnittliche Jahresertrag der der Kündigung vorhergehenden 5 Jahre bezahlt werden. Der Kurs der Genußscheine betrug Ende 1892-93 an der Berliner Börse 10,50 und 6,50 Proz., der Kurs der Jura-Simplon-Stammaktien in Berlin 1890-94: 101,75, 53,50, 48,50, 52,40 und 85 Proz. Über den der Gesellschaft durch Bundesdekret vom 19. Dez. 1889 übertragenen Simplondurchstich s. Simplonbahn.
Die Konzessionen an die S. E. sind nur auf Zeit, gewöhnlich 30 Jahre, verliehen, nach deren Ablauf dem Bunde oder den Kantonen das Rückkaufsrecht gegen Zahlung des 25fachen Durchschnittsertrages der letzten 10 Jahre zusteht. Über die Berechnung dieses Betrages und über die Aufstellung der Bilanzen bestanden zwischen der Regierung und den Bahnen Meinungsverschiedenheiten und dieser Umstand war Ursache, daß der schon zu Anfang der achtziger Jahre beabsichtigte Rückkauf der Bahnen für den Bund verhindert wurde. Durch Bundesgesetz vom 21. Dez. 1883, betreffend das Rechnungswesen der Eisenbahngesellschaften ist für die Berechnung des Kaufpreises eine sichere Grundlage geschaffen. Seitdem sind wieder verschiedene Versuche von der Bundesregierung gemacht, die sämtlichen oder wenigstens die wichtigern Bahnen für den Bund zu erwerben. 1887 wurden Verhandlungen mit der Nordostbahn über die Verstaatlichung eingeleitet, aber ohne Erfolg. Der 1890 erneuerte Versuch, die vorerwähnte Jura-Simplon- und die Centralbahn dadurch zu erwerben, daß der Bund sich zunächst in den Besitz der Mehrheit der Aktien setzte und sodann die Verwaltung übernahm, wurde gleichfalls vereitelt, indem die von der Regierung im März 1891 dem Bundesrat vorgelegte Botschaft den Gegnern der Verstaatlichung Anlaß gab, das Referendum über die grundsätzliche Frage zu verlangen. In der Volksabstimmung vom 6. Dez. 1891 sprach sich das Volk mit ganz überwiegender Mehrheit gegen den geplanten Übergang zum Staatsbahnsystem aus.
Neuerdings (Frühjahr 1895) ist die Bundesregierung wieder bestrebt, auf einem andern Wege zur Verstaatlichung der Eisenbahnen zu gelangen. Die Verhandlungen über diesen Gegenstand vor den parlamentarischen Körperschaften sind noch nicht zum Abschluß gelangt,