739
Schweizerische Eisenbahnen
A. Drahtseilbahnen.
Laufende Nr.	Bezeichnung der Bahnen	Bahnlänge Ende 1892 m	Anlagekapital Franken	Einnahme	Ausgabe	Reinertrag	Tägliche Züge über die ganze Bahn	Zahl der Reisenden	Gepäck, Tiere und Güter Tonnen	Höhenunterschied der Endstationen m
1	Beatenbergbahn	1610	677745	51429	27893	15836	13	30575	801,00	556,10
2	Biel-Magglingen	1633	450000	26538	20433	3605	13	35562	86,03	443,00
3	Bürgenstockbahn	831	364000	31786	11318	16699	15	25591	320,47	440,66
4	Ecluse-Plan	379	197046	19276	14861	3050	83	152800	68,18	108,68
5	Gießbachbahn	331	161000	16733	6457	10276	19	24244	461,10	90,30
6	Gütschbahn in Luzern	146	86000	25420	9086	16389	49	105033	19,00	75,06
7	Lausanne-Ouchy	2456	3373464	171993	113034	130465	95	604000	65588,00	133,85
8 	Lauterbrunnen-Grütschalp	1217	797002	53138	26794	-	12	43796	1252,00	669,50
9	Funiculaire de Lugano	243	185363	24451	13197	8975	151	150017	197,25	56,84
10	Marzilibahn in Bern	105	70842	12981	8276	3882	311	182145	-	31,20
11	Ragaz-Wartenstein	768	244985	11341	5844	3709	33	31129	3,46	207,60
12	San Salvatore	1524	589417	40840	25714	9137	13	23910	46,44	601,60
13	Territet-Glion	560	554295	97479	40925	45268	50	116095	553,00	298,30
14	Zürichbergbahn	171	259433	47325	28224	25167	266	485714	75,00	38,38
^[Leerzeile]
Sitz der Direktion und Betriebsleitung: 1) Bern, 2) Biel, 3) Stansstad, 4) Neuchâtel, 5) Hotel Gießbach bei Brienz, 6) Luzern, 7) Lausanne, 8) Interlaken, 9) Lugano, 10) Bern, 11) Ragaz, 12) Lugano, 13) Montreux, 14) Zürich.
Strecken: 1) Beatenbucht-Beatenberg, 3) Kehrsiten-Bürgenstock, 5) Brienzer-See-Hotel Gießbach, 6) Untergrund-Gütsch, 7) Lausanne-Ouchy und Lausanne-St. Luce, 9) Lugano-Gare du Gothard, 10) Marzili-Stadt Bern (Bundesstraße), 12) Paradiso-San Salvatore, 14) Limmatquai-Polytechnikum.
Die Spurweite beträgt 1 m, bei Nr. 7: 1,435, bei Nr. 10: 0,75 m.
^[Leerzeile]
(s. d.) 1. Juni 1893, die Schynige Platte-Bahn (s. d.) 14. Juni 1893, die Wengernalpbahn (s. d.) 20. Juni 1893, die Stanserhornbahn (s. d.) 1. Juli 1893, die schmalspurige (1 m) 3,5 km lange elektrische Straßenbahn Stans-Stansstad 26. Aug. 1893, die Schmalspurbahn Yverdon-Ste. Croix (21,27 km lang, eröffnet 27. Nov. 1893), die Bahn Orbe-Chavornay (4 km) 18. April 1891 und die 5,32 km lange Schmalspurbahn Neuchâtel-St. Blaise im Sommer 1894. Die Lokalbahnen Rolle-Gimel (8,75 km) und Huttwyl-Wohlhusen (25,2 km), sowie die Bahnen Luzern-Küßnacht-Immensee (19,2 km) und Zug-Walchwil-Goldau (15,6 km) sind im Bau. Das Straßenbahnnetz wird sich demnächst um vier Unternehmungen mit zusammen 15 km vergrößern, darunter die 1,9 km lange elektrische Bahn St. Moritz-Dorf-Bad. Auch liegt der Bundesversammlung ein neues Projekt für eine Bahn auf die Jungfrau (s. d.) von Guyer-Zeller vor. Die Bahn soll von der Station Scheidegg der Wengernalpbahn abzweigen und eine Länge von 12,3 km erhalten. Die Baukosten sollen 8 Mill. Frs., der Fahrpreis für die Hin- und Rückfahrt 45 Frs. betragen.
Die größte Privatbahngesellschaft der Schweiz, die «Jura-Simplon-Bahngesellschaft», ist erst in den letzten Jahren aus der Vereinigung der ehemaligen Jura-Bern-Luzernbahn, der ehemaligen West- und der Simplonbahn entstanden.
Das Aktienkapital der Jura-Simplon-Bahngesellschaft setzte sich 1894 zusammen aus a. 249600 Stammaktien zu 200 Frs. = 49920000 Frs., von denen 14 Mill. Frs. zur Erwerbung der dem Kanton Bern gehörigen Bahn Bern-Luzern und 1,12 Mill. Frs. zum Ankauf der Linie Pont-Vallorbes ausgegeben wurden; b. 104000 Stück Prioritätsaktien zu 500 Frs. = 52 Mill. Frs. und 3178,720 Mill. Frs. Nominalobligationen (2 8/11-, 3- und 4prozentige). Außerdem sind an die Stammaktionäre der ehemaligen Schweizer Westbahn 170000 Genußscheine ausgegeben worden, welche von der Gesellschaft jederzeit mit sechsmonatiger Frist gekündigt werden können, doch muß der 25fache durchschnittliche Jahresertrag der der Kündigung vorhergehenden 5 Jahre bezahlt werden. Der Kurs der Genußscheine betrug Ende 1892-93 an der Berliner Börse 10,50 und 6,50 Proz., der Kurs der Jura-Simplon-Stammaktien in Berlin 1890-94: 101,75, 53,50, 48,50, 52,40 und 85 Proz. Über den der Gesellschaft durch Bundesdekret vom 19. Dez. 1889 übertragenen Simplondurchstich s. Simplonbahn.
Die Konzessionen an die S. E. sind nur auf Zeit, gewöhnlich 30 Jahre, verliehen, nach deren Ablauf dem Bunde oder den Kantonen das Rückkaufsrecht gegen Zahlung des 25fachen Durchschnittsertrages der letzten 10 Jahre zusteht. Über die Berechnung dieses Betrages und über die Aufstellung der Bilanzen bestanden zwischen der Regierung und den Bahnen Meinungsverschiedenheiten und dieser Umstand war Ursache, daß der schon zu Anfang der achtziger Jahre beabsichtigte Rückkauf der Bahnen für den Bund verhindert wurde. Durch Bundesgesetz vom 21. Dez. 1883, betreffend das Rechnungswesen der Eisenbahngesellschaften ist für die Berechnung des Kaufpreises eine sichere Grundlage geschaffen. Seitdem sind wieder verschiedene Versuche von der Bundesregierung gemacht, die sämtlichen oder wenigstens die wichtigern Bahnen für den Bund zu erwerben. 1887 wurden Verhandlungen mit der Nordostbahn über die Verstaatlichung eingeleitet, aber ohne Erfolg. Der 1890 erneuerte Versuch, die vorerwähnte Jura-Simplon- und die Centralbahn dadurch zu erwerben, daß der Bund sich zunächst in den Besitz der Mehrheit der Aktien setzte und sodann die Verwaltung übernahm, wurde gleichfalls vereitelt, indem die von der Regierung im März 1891 dem Bundesrat vorgelegte Botschaft den Gegnern der Verstaatlichung Anlaß gab, das Referendum über die grundsätzliche Frage zu verlangen. In der Volksabstimmung vom 6. Dez. 1891 sprach sich das Volk mit ganz überwiegender Mehrheit gegen den geplanten Übergang zum Staatsbahnsystem aus.
Neuerdings (Frühjahr 1895) ist die Bundesregierung wieder bestrebt, auf einem andern Wege zur Verstaatlichung der Eisenbahnen zu gelangen. Die Verhandlungen über diesen Gegenstand vor den parlamentarischen Körperschaften sind noch nicht zum Abschluß gelangt,