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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Tabak

Das Verpacken (Paketieren) des nunmehr fertigen Rauchtabaks wird gegenwärtig, wo fast alle bessern Rauchtabaksorten in Paketen von bestimmtem Gewicht in den Handel gebracht werden, fast nirgends mehr mit der Hand ausgeführt, sondern mittels besonderer Tabakpaketiermaschinen, für Hand- oder Maschinenbetrieb; das Abwiegen des T., Einfüllen in den Trichter und das Zulegen der Papierhülsen muß dabei aber auch noch mit der Hand ausgeführt werden. Bei der in Fig. 3 abgebildeten Paketiermaschine wird der T. mittels der Trichter T in die vier Formen F eingefüllt. Durch Andrücken des Hebels H bewegen sich die vier Stempel S gleichzeitig nieder, wodurch die Pakete geformt werden. Bei Bethätigung des kleinen Hebels h kommen die vier Trichter T empor und durch Zurückziehen des großen Hebels H drehen sich die Excenter p, wodurch die vier Pakete aus den Formen herausgedrückt werden. In großen Fabriken werden die einzelnen Maschinen durch ein System von Elevatoren miteinander verbunden. Während die fein geschnittenen T. für die Cigarettenfabrikation dienen oder zum Rauchen in kurzen Thon- und Holzpfeifen (Bruyèrepfeifen) bestimmt sind, werden grob geschnittene T. und solche, die mit einer Rippenmischung versehen sind, in den deutschen Pfeifen mit großen Porzellanköpfen geraucht. Namentlich in Süddeutschland und am Rhein sind die Rauchtabake mit Rippenmischung beliebt; gewöhnlich werden süße Virginiarippen bis zu 60 Proz. beigemischt; das Aroma derselben verbessert wesentlich den Geruch der geringern deutschen T. Am Rhein und in Schlesien kommt der für die Pfeifen bestimmte T. auch als Rollentabak in den Handel, und der Konsument schneidet sich seinen Bedarf von der Rolle selbst ab. Dem Verspinnen zu Rollen geht in der Regel das Auslesen der schonen, als Deckblatt geeigneten Blätter voraus. Die übrigen legt man in sog. Puppen zusammen, umgiebt sie mit dem Deckblatt und bringt sie auf den Spinntisch, an welchen sich die der gewöhnlichen Seilerwinde gleichende Spinnmühle anschließt. Nachdem der Arbeiter die erste Puppe an einem Haken des Haspels mit Bindfaden befestigt und aus freier Hand den Anfang des Tabakseiles gedreht hat, setzt er an die Spitze desselben eine zweite Puppe, setzt die Maschine in Bewegung, welche dann das Spinnen der angefangenen Puppe fortsetzt, bis das Seil die Länge des Spinntisches erreicht hat, worauf er es vom Haken abnimmt und auf der Winde zu einer Rolle formt. In größern Fabriken benutzt man besondere Tabakspinnmaschinen (eine der bekanntesten ist die englische von Andrew), welche weniger Bedienung erfordern.

Der gesponnene T. wird gepreßt und kommt in Ballen verpackt in den Handel. Im allgemeinen gestattet die Fabrikation des Rauchtabaks die Verarbeitung von geringwertigern Sorten als die der Cigarren, obwohl auch, abgesehen von den feinen türkischen T., edle Blätter amerik. Herkunft (Varinas u. s. w.) benutzt werden. Bedeutendere Fabrikationsorte für Rauchtabak sind Berlin, Dresden, Offenbach, Bamberg, Gießen, Cassel, Hanau, Rees, Emmerich, Amsterdam, Rotterdam, Antwerpen, Valencia, Saratow u. a. m.

Bei der Herstellung des Schnupftabaks bedient man sich zum Zerkleinern der gebeizten Tabakblätter und der Karotten der Rundmessermaschine (Fig. 6), auf der sich 24 Rundmesser auf einer Hirnholzbahn, einzeln durch Stangen geführt, herumdrehen. Entsprechende Abstreicher bringen den T. immer wieder unter die Messer. Der gleiche Prozeß kann auch durch das Stempelwerk (Fig. 7) erreicht werden. Der T. wird dabei in die Holzkübel gebracht und durch Fallmesser, die durch Hebedaumen gehoben werden, zerkleinert. Beim Heben erfahren die Messer zugleich eine kleine Drehung, so daß sie beim nächsten Fallen eine andere Schnittrichtung nehmen. Zum Mahlen des T. bedient man sich der sogenannten franz. Tabakmühlen (Fig. 8) und nennt die Arbeit auch Rapieren, den geriebenen T. Rapé. Die Mühlen können durch einfache Stellvorrichtungen für feuchten, naturfeuchten, fermentierten und trocknen T. benutzt werden und beruhen im allgemeinen darauf, daß ein an seinem Umfange mit Messern besetzter Conus sich in einer Schüssel bewegt, deren Innenseite ebenfalls mit Messern besetzt ist. Die einander gegenüber stehenden Messer wirken scherenartig, und dadurch, daß der Conus keine vollständige Kreisbewegung macht, sondern sich vor- und rückwärts dreht, wird eine Verstopfung der Mühle vermieden. Für Karotten hat man eine besondere Karottenrapiermaschine (Fig. 9) konstruiert, bei der die Karotten durch ihr Eigengewicht auf eine rotierende, mit Sägeblättern besetzte Reibtrommel drücken, während sie sich dabei um ihre eigene Achse drehen. (S. auch Schnupftabak.)

Maschinen für die Tabakfabrikation liefern Offenbach (Ferd. Flinsch, W. Fredenhagen), Varel (A. Heinen), Köln (W. Quester), Solingen, Berlin (Cohn & Cie.), London (Fox und R. Legg), Stockport (Andrew) u. a.

Über die Herstellung der Cigarren, der Cigaretten und des Kautabaks s. diese Artikel.

Im J. 1893 waren in Deutschland 9755 Betriebe mit 138 114 Arbeitskräften (darunter 76 355 weibliche) mit der Herstellung von Tabakfabrikaten beschäftigt. Die Tabakfabrikate waren Cigarren (7247 Betriebe, 119 757 Arbeiter), Cigaretten (138, 2569), Kautabak (56, 3000), Schnupftabak (641, 1106), Rauchtabak (279, 4583), verschiedene Fabrikate (1394, 6999). Außerdem waren 23 407 Arbeitskräfte in der Hausindustrie beschäftigt.

Tabakverfälschung. Der T. und dessen Fabrikate sind vielfachen Verfälschungen, wie z. B. mit Runkelrübenblättern, Rhabarber, Huflattich, Kartoffelkraut u. s. w., unterworfen. Cigaretten aus dem Orient enthalten häufig Zusätze von Opium, und orientalische T. sind nicht selten mit Blättern von Bilsenkraut, Stechapfel oder Tollkirsche gemengt. Das Reichsgesetz, betreffend die Besteuerung des T., vom 16. Juli 1879 untersagt in §. 27 die Verwendung von Tabaksurrogaten bei der Herstellung von Tabakfabrikaten; doch kann der Bundesrat Ausnahmen hiervon gestatten, so z. B. Wegerichblätter. Viel stärker als Rauchtabak unterliegt Schnupftabak der Verfälschung; man findet darin außer fremden Blättern auch Glaspulver, Sand, Lohe-, Holz- und Torfteilchen u. s. w. Hygieinisch bedeutsam ist ein Gehalt des Schnupf- oder Kautabaks an Blei und Zinn, der aus der Verpackung herrührt und Vergiftungserscheinungen hervorrufen kann; Bleiverpackung ist daher vielfach staatlich verboten.

Medizinisches und Chemisches. Der mediz. Gebrauch des T. hat fast ganz aufgehört, da kleine Gaben bei dem an T. gewöhnten Körper ohne Wirkung sind, größere aber nicht rätlich erscheinen, in-^[folgende Seite]