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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Vert en pâte - Vertikow

Eine solche Hinterlegung kann ausgehen von einem Gerichtsvollzieher oder einem Drittschuldner aus Anlaß der Pfändung von Mobilien oder Geldforderungen für mehrere Gläubiger. Nach Eingang der Anzeige über die Sachlage hat das zuständige Amtsgericht an jeden beteiligten Gläubiger die Aufforderung zu erlassen, binnen zwei Wochen eine Berechnung seiner Forderung an Kapital, Zinsen und Nebenposten einzureichen. Nach Ablauf der Frist fertigt das Gericht einen Teilungsplan an, bei welchem die Kosten des Verfahrens vorweg vom Massebestande abgezogen und die Forderungen der Gläubiger mangels Einreichung einer Berechnung nach Maßgabe der bekannten Sachlage berechnet werden. Zur Erklärung über den Teilungsplan und zu dessen Ausführung wird ein Termin bestimmt, und spätestens drei Tage vorher auf der Gerichtsschreiberei der Plan zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Erfolgt Widerspruch, so wird darüber seitens der Beteiligten verhandelt, im Fall einer Einigung der Plan berichtigt, andernfalls derselbe insoweit ausgeführt, als der Widerspruch ihn nicht betrifft. Gegen einen ausbleibenden und auch vor dem Termin nicht widersprechenden Gläubiger wird angenommen, daß er mit Ausführung des Plans einverstanden sei. Andererseits gilt die Annahme, daß ein ausbleibender Gläubiger den vom andern Gläubiger erhobenen Widerspruch nicht als begründet anerkenne. Der widersprechende Gläubiger muß dann binnen Monatsfrist dem Gericht nachweisen, daß er gegen die beteiligten Gläubiger Klage erhoben habe, widrigenfalls zur Ausführung des Plans geschritten wird. Die Klage ist beim Verteilungsgericht oder beim übergeordneten Landgericht zu erheben. Das Landgericht ist für sämtliche Klagen zuständig, falls seine Zuständigkeit an sich auch nur für eine der Klagen begründet ist, sofern nicht sämtliche beteiligten Gläubiger vereinbaren, daß das Verteilungsgericht über alle Widersprüche entscheiden solle. In dem Urteile über den Widerspruch ist zugleich zu bestimmen, an welche Gläubiger und in welchen Beträgen die Streitmasse auszuzahlen ist, oder event. ein anderweites V. anzuordnen. Das Versäumnisurteil (s. d.) gegen einen widersprechenden Gläubiger ergeht dahin, daß der Widerspruch als zurückgenommen anzusehen sei. Auf Grund des erlassenen Urteils wird vom Verteilungsgericht Auszahlung oder anderweite V. angeordnet. – Nach Maßgabe dieser letztern Bestimmungen sollen laut §. 757 der Civilprozeßordnung auch Verteilungsstreitigkeiten in einem Zwangsvollstreckungsverfahren in das unbewegliche Vermögen (Subhastation) erledigt werden. – Weitere Anwendung findet das V. bei Dispache (s. d.) und Subhastation (s. d.), Zwangsenteignung und Rayonbeschränkungen (s. Festungsrayon; Deutsches Bürgerl. Gesetzbuch, Einführungsgesetz Art. 53 u. 54). – In Österreich ist das V. bei Exekution in das unbewegliche wie bewegliche Vermögen geordnet in der Exekutionsordnung vom 27. Mai 1896, §§. 209 fg. und 283 fg.

Die Verteilung im Konkursverfahren, im gemeinrechtlichen Konkursprozeß Distributionsverfahren genannt, findet nach der Deutschen Konkursordnung (§. 137) nach Abhaltung des allgemeinen Prüfungstermins so oft, als hinreichende Masse vorhanden ist, statt. (S. Abschlagsverteilung.) Sobald die Verwertung der Masse beendigt ist, erfolgt die Schlußverteilung, welche der Genehmigung des Gerichts unterliegt, ohne daß die Erledigung der bezüglich der bestrittenen Forderungen schwebenden Prozesse abzuwarten ist. Für die hier beteiligten Gläubiger ist, wenn sie rechtzeitig vorgegangen sind, durch die stattgehabte Hinterlegung gesorgt. Die Schlußverteilung wird auf Grund eines Schlußverzeichnisses bewirkt, das in derselben Weise zu behandeln ist, wie die den frühern Verteilungen zu Grunde liegenden Verzeichnisse. Zur Abnahme der Schlußrechnung des Konkursverwalters (s. d.), zur Erhebung von Einwendungen gegen das Schlußverzeichnis und zur Beschlußfassung über die nicht verwertbaren Vermögensstücke findet ein Schlußtermin (früher Distributionstermin) statt. Über Einwendungen gegen das Verzeichnis entscheidet auch hier das Gericht, dessen Berichtigungsentscheidung wie bei den Abschlagsverteilungen (s. d.) niederzulegen ist und angefochten werden kann. Nach dem Schlußtermin beschließt das Gericht Aufhebung des Konkursverfahrens. Nach dieser können aber noch Nachtragsverteilungen (s. d.) stattfinden. Ähnlich Österr. Konkursordn. §§. 168‒190.

Vert en pâte (frz.), s. Jodgrün.

Vértesgebirge (spr. wehrtesch-), die nördl. Fortsetzung des Bakonyer Waldes, von dem es durch die Einsenkung zwischen Mór und Kis-Bér getrennt ist, reicht bis an die Donau bei Gran, Višegrad und Ofen. Es erhebt sich in Pils bis zu 755, im Gerecs Hegy bis 629 und im Johannisberg bei Ofen bis 522 m. Der Blocksberg bei Ofen ist 235 m hoch und von Weingeländen umsäumt.

Vertex (lat.), Scheitel.

Verticillastren, Blütenform, s. Labiaten.

Vertieren (lat.), umwenden, übersetzen.

Vertīgo (lat.), der Schwindel (s. d.).

Vertikāl (vom lat. vertex, Scheitel), soviel wie senkrecht, lotrecht, perpendikulär, heißt jede Richtung nach dem Mittelpunkt der Erde. Jeder frei fallende Körper, jedes frei hängende Lot zeigt die vertikale Richtung an. Ein durch Zenith und Nadir gedachter Kreis heißt Vertikalkreis, die Ebene dieses Kreises, welche diejenige des Horizonts senkrecht durchschneidet, Vertikalebene. – In der Astronomie nennt man ersten V. den Höhenkreis (s. d.), der durch den Ost- und Westpunkt geht und daher auf dem Meridian senkrecht steht. Die Höhenänderung der Sterne infolge ihrer täglichen Bewegung ist in der Nähe des ersten V. am stärksten. Sterne südlich vom Äquator kommen nicht in den ersten V., ebenso nicht diejenigen Cirkumpolarsterne, deren Poldistanz kleiner als die Äquatorhöhe des Ortes ist.

Vertikālcordon, s. Obstbaumformen.

Vertikālgatter, Teil der Sägemaschinen (s. d.).

Vertikālhammer, s. Fallhammer.

Vertikālhobelmaschine, s. Stoßmaschine.

Vertikālkreis, s. Höhenkreis und Vertikal.

Vertikālwinkel, im Gegensatz zu den Horizontalwinkeln diejenigen Winkel, deren einer Schenkel in der Horizontalebene liegt, während der andere in einer durch erstern Schenkel gelegten Vertikalebene liegt. Je nachdem der zweite Schenkel über oder unter dem horizontalen Schenkel liegt, heißen die V. Höhen-, Elevations-, positive Winkel oder Tiefen-, Depressions-, negative Winkel.

Vertikālwinkelmesser, s. Meßinstrumente, geodätische.

Vertikow, eine zierlichere Form des Schrankes, benannt nach dem Erfinder und Verfertiger Vertikow in Berlin. Es hat meist einen geschnitzten Aufsatz zum Aufstellen von Vasen, Nippsachen u. dgl.