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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Wiener Kongreß

Österreich kamen, die linksrhein. Pfalz, Würzburg und einen Teil des Großherzogtums Frankfurt, die Lande um Aschaffenburg, erhalten; von Preußen hatte es, gegen Jülich-Berg und einen Teil der Pfalz, Ansbach und Bayreuth erworben. Mainz wurde dem Großherzog von Darmstadt zugesprochen und als Bundesfestung mit einer österr. und einer preuß. Garnison belegt. Hessen-Darmstadt erhielt statt des Herzogtums Westfalen die Provinz Rheinhessen; Cassel gewann den größten Teil von Fulda; Nassau wurde durch Tauschverträge mit Preußen abgerundet. Die Herzöge von Mecklenburg, Oldenburg und Weimar bekamen den Titel von Großherzögen. Weimar erhielt eine kleine territoriale Erweiterung; einige winzige Gebiete an der Nahe und Saar wurden an Oldenburg, das Birkenfeld, an Coburg, das Lichtenberg empfing, und an Mecklenburg-Strelitz gegeben; Frankfurt a. M., Hamburg, Bremen, Lübeck wurden zu Freien Städten erklärt. In Frankfurt a. M. errichtete man eine Territorialkommission, die bis 1819 zu thun hatte, bis alle streitigen Gebietsfragen zwischen den deutschen Staaten endgültig entschieden waren. Deutschland in seiner Gesamtheit erlitt trotz aller Siege durch den W. K. Einbußen an das Ausland. Wie Saarbrücken, Landau und große Gebiete im Elsaß schon im Pariser Frieden an Frankreich überlassen waren, so kamen jetzt Luxemburg und ein Teil von Geldern an Holland, Lauenburg an Dänemark, ein Teil des Bistums Basel an die Schweiz.

Um so reichlicher war der Gewinn, den Österreich davontrug. Es erhielt seine Herrschaft über Italien wieder und gewann in Süddeutschland eine feste Position durch die von Bayern abgetretenen Lande Tirol, Vorarlberg, Innviertel, Hausruckviertel und Salzburg. Die schwer haltbaren Außenposten, Belgien sowie der Breisgau und die andern frühern Besitzungen am Schwarzwald und an der obern Donau, wurden abgetreten. Neben den illyr. Provinzen wurden im Süden Venedig, Mantua, das Veltlin und die ganze Lombardei erworben; die Übermacht der Österreicher in Italien ward befestigt, indem die italienischen Fürstenthrone mit österr. Nebenlinien besetzt wurden: Toscana erhielt der Erzherzog Ferdinand, Modena mit seinen Dependenzen der Erzherzog Franz, Parma die Erzherzogin Marie Luise, Gemahlin Kaiser Napoleons. Vergebens hatte der span. Gesandte gegen Österreich die Ansprüche des Infanten Karl Ⅱ. auf das Königreich Etrurien und auf sein Erbland Parma geltend gemacht; der Infant rettete für sich nur das Herzogtum Lucca und eine jährliche Rente von 500000 Frs. Darüber erbittert, verweigerte Spanien seinen Beitritt zur Schlußakte des Kongresses. Erst später wurde die Erbfolge des Herzogs von Reichstadt, des Sohnes der Marie Luise, umgestoßen, und 1817 in einem Vertrag zwischen Österreich, Spanien und Frankreich festgesetzt, daß der Infant nach dem Tode der Marie Luise in Parma nachfolgen sollte. König Murat von Neapel wurde, als er nach Napoleons Rückkehr aus Elba die Waffen erhob, von den Österreichern aus seinem Königreich verjagt, und durch die Bemühung Talleyrands ward der sog. legitime König, der Bourbone Ferdinand Ⅰ., wieder in den Besitz beider Sicilien gesetzt. Der Gesandte Pius’ Ⅶ., Kardinal Consalvi, suchte alle Provinzen, Güter und Rechte zurückzugewinnen, die der Heilige Stuhl vor der Französischen Revolution sein eigen genannt hatte. Zwar wurde der Kirchenstaat wiederhergestellt, doch mit ihren weitern Forderungen fand die Kurie kein Gehör. Der Papst verweigerte infolgedessen, gleich Spanien, seine Zustimmung zu der Schlußakte des W. K.

Um zwischen Frankreich auf der einen, Deutschland und Österreich auf der andern Seite Staaten zu schaffen, die als Schutzmauern zwischen den zwei feindlichen Nachbarn dienen konnten, wurde am Niederrhein das neue Königreich der Niederlande errichtet, im Süden das Königreich Sardinien vergrößert und die Schweizer Eidgenossenschaft wiederhergestellt. England aber behielt die reichen holländ. Kolonien, das Kapland und die Insel Ceylon für sich, auf die es wie auf Malta, Helgoland und einen Teil der franz. Kolonien schon früher Beschlag gelegt hatte. Das Königreich Sardinien wurde durch die Republik Genua erweitert und für alle Provinzen des Staates die männliche Erbfolge zu Gunsten der Nebenlinie Savoyen-Carignan gesichert. Die Stadt Mülhausen wurde an Frankreich abgetreten, das Fürstentum Neuchâtel trat als Kanton der Eidgenossenschaft bei.

Am Abend des 5. März 1815 traf plötzlich die Nachricht in Wien ein, daß Napoleon Elba verlassen habe. Trotz der allgemeinen Bestürzung faßte man den Beschluß, die Verhandlungen fortzusetzen; Talleyrand bot alles auf, um im Interesse der Bourbonen die verbündeten Mächte zu einer abermaligen Schilderhebung gegen Napoleon zu vermögen. Wiewohl dieser versuchte, die Allianz zu sprengen, indem er an Kaiser Alexander den Geheimen Traktat vom 3. Jan. 1815 mitteilen ließ, schlossen doch Rußland, Preußen und England 25. März ein neues Bündnis, das den Vertrag von Chaumont (s. d.) erneuerte und dem die Bourbonen und alle übrigen Mächte beitraten. Nur Schweden hielt sich zurück, und Spanien erklärte, den Krieg gegen Napoleon auf eigene Hand führen zu wollen, weil ihm der Kongreß den Rang einer Großmacht verweigert hatte.

Im Drange der Not kamen jetzt nicht nur die allgemeinen europ., sondern auch die deutschen Angelegenheiten zu einem verhältnismäßig schnellen Abschluß. Auch die schwierige und heiß umstrittene deutsche Verfassungsfrage rückte jetzt endlich vorwärts. Bereits seit Okt. 1814 verhandelte über sie der deutsche Fünfer-Ausschuß, bestehend aus den Vertretern von Österreich, Preußen, Bayern, Württemberg und Hannover. Insbesondere der Freiherr vom Stein war für eine nationale Einigung und einen neuen festen Zusammenschluß Deutschlands thätig; er befürwortete eine Erneuerung des habsburg. Kaisertums. Dock der österr. Regent verweigerte die Annahme der deutschen Kaiserkrone, auch Preußen und die Mittelstaaten erklärten sich dagegen. Am 16. Okt. legten Österreich, Preußen und Hannover dem Fünfer-Ausschuß die sog. 12 Artikel, den Entwurf einer Bundesakte vor. Allein Bayern und Württemberg nahmen die hier gemachten Vorschläge sehr ungünstig auf und wollten in keine Beschränkung ihrer Souveränitätsrechte willigen. Der Streit wurde so ernst, daß auf Steins Veranlassung Kaiser Alexander sein Dazwischentreten zu Gunsten Österreichs, Preußens und Hannovers anbot. Die Verhandlungen gerieten monatelang gänzlich ins Stocken. Ein im Febr. 1815 von Preußen überreichter neuer Entwurf gelangte nicht einmal zur Beratung. Günstigere Aufnahme fand ein österr. Gegenentwurf vom Mai 1815, der die Grundlage bildete für die weitern Verhandlungen,