801
Witwatersrandgebirge – Witwenvögel
Anmerkung: Fortsetzung des Artikels 'Witu'
auch wird vorzüglicher Kautschuk gewonnen. Mai, Juni, November und Dezember sind die Regenmonate; von Januar bis Ende März herrscht Trockenheit.
Suaheli bilden die vornehme Klasse der Bevölkerung; als Feldarbeiter werden Sklaven (Waschensi) vom Stamme der Wapokomo und Galla verwendet. Der
nicht sehr bedeutende Handel erstreckt sich auf die Ausfuhr von Elfenbein und Kautschuk. Der Hafenplatz für W. befindet sich auf der Insel Lamu. Der früher
unabhängige Sultan breitete seine Herrschaft nach Norden und Westen in die Gallaländer aus und beanspruchte auch den Besitz der Inseln Lamu, Manda und
Patta und verwickelte sich dabei in fortwährende Streitigkeiten mit dem Sultan von Sansibar, bis er auf Antrieb der Gebrüder Denhardt im Mai 1885 sein Reich
unter deutschen Schutz stellte. 1886 ließ sich hier die Deutsche Witugesellschaft nieder. Durch den Vertrag vom Juli 1890 trat Deutschland W. an die
Engländer ab. Der Sultan widersetzte sich; darauf nahmen die Engländer im Okt. 1890 mit Waffengewalt Besitz von W., und das Land kam unter die
Verwaltung der Englisch-Ostafrikanischen Gesellschaft, die es im Juli 1893 der engl. Regierung überließ. Als sich dann Fumo Oman, der Sultan von W., dem
engl. Generalkonsul Portal nicht unterwerfen wollte, wurde er im Aug. 1893 vertrieben.
Witwatersrandgebirge, s Bd. 17.
Witwenjahr, soviel wie Gnadenjahr (s. Gnadenzeit.)
Witwenkassen, Anstalten oder Vereine zur Versorgung und Unterstützung von Witwen. Die W. zerfallen in solche, die auf der
Grundlage der Versicherung stehen, und in solche, die durch Schenkungen, Vermächtnisse u.s.w. ein Kapitalvermögen besitzen, aus dessen Zinserträgnissen
eine gewisse Summe gleichmäßig unter die berechtigten Witwen verteilt wird. Häufig besteht bei diesen Kassen die Einrichtung, daß die Ehemänner der
Frauen, die als Witwen berechtigt werden sollen, ein Einkaufsgeld und einen jährlichen Beitrag an die Kasse zahlen müssen. In diesem Falle wird bei der
Verteilung der Zinsen mitunter nicht jede Witwe gleichmäßig, sondern mit Rücksicht auf die Höhe des vom verstorbenen Ehemann gezahlten Betrags bedacht.
Ferner gehören zu dieser Art der W. die Witwenpensionskassen des Staates und der Korporationen für Beamte,
Geistliche, Lehrer, Militärs u.s.w. Auch hier müssen zwar in der Regel jährliche Beiträge von dem Ehemanne, dessen Frau Anspruch auf Witwenpension erhält,
nach Maßgabe der Höhe des Gehalts und der künftigen Witwenpensionen gezahlt werden, aber der Staat und die Korporationen pflegen bedeutende Summen
zuzuschießen. Auf die W., die reine Versicherungsanstalten sind, findet im allgemeinen das Anwendung, was vom Versicherungswesen
(s. d.) gilt. Die Leistung der Anstalt für die Witwe besteht ↔ in einer bestimmten jährlichen Pension bis an ihren Tod, seltener nur bis zur
Mündigkeit der hinterlassenen Kinder. Der Ehemann überweist der Anstalt entweder sofort ein bestimmtes Kapital oder er zahlt alljährlich einen gewissen
Beitrag.
Sowohl die Höhe des Kapitals als des jährlichen Beitrags muß, wenn die Witwenkasse bestehen soll, derart festgestellt werden, daß beim Tode des Mannes,
nach Abzug der Verwaltungskosten und eines billigen Unternehmergewinns, die vorhandene Summe genügt, um der Witwe die Pension bis zu ihrem
wahrscheinlichen Tode zu sichern. Stirbt die Frau vor dem Manne oder wird sie von ihm geschieden und als schuldiger Teil erklärt, so sind die gezahlten
Beiträge der Kasse verfallen. W. sind entweder Spekulationsunternehmungen, die sich an Lebensversicherungsanstalten anschließen, oder sie beruhen auf
Gegenseitigkeit; dann sind sie nicht selten mit andern Versicherungszweigen, wie Kranken-, Sterbe- und Invaliden-, besonders aber mit
Waisenversicherung (Unterstützung) verbunden. Solche gemischte Unterstützung gewähren insbesondere die
Knappschafts-, freien Gewerks-, Fabrik- und Arbeiterkassen. Die W. erfordern, um sicher zu sein, hohe Beiträge bei zweifelhaftem Nutzen, insofern das Kapital
der Familie beim frühern Tode der Ehefrau verloren geht, daher die Lebensversicherung im allgemeinen zweckmäßiger ist.
Witwenverbrennung, s. Satï.

Textfigur:
Witwenvögel (Vidua), ein aus etwa 20 Arten bestehendem, das tropische und südl. Afrika
bewohnendes Geschlecht der Finkenvögel, bei dem die Männchen im Hochzeitskleide die vier Mittelfedern des Schwanzes bedeutend verlängert haben. Die
Paradieswitwe (Vidua paradisca L., s.
beistehende Abbildung) mißt ohne Schwanz 15 cm in der Länge und klaftert 25 cm. Das Weibchen ist einfach fahlbraun, das Männchen schwarz, am Hals
rotgelb, an Brust und Bauch lehmfarben, die Schwingen sind braun, die vier mittelsten, 15 cm langen Schwanzfedern schwarz. Die niedlichen Vögelchen
bewohnen die mittelafrik. Steppen und gelangen jetzt vielfach in unsere Volieren. Ebenso die Dominikanerwitwe
(Vidua principalis L.), weiß mit schwarzer Zeichnung, welche über fast ganz
Afrika verbreitet ist. Von beiden Arten kostet das Paar etwa 10 M. Mit Hirse gefüttert halten sie gut aus und bauen aus Agavefasern kunstvolle Nester. Zu den
W. rechnet man die Sammetweber oder Widahfinken (Penthetria), deren
Männchen im Hochzeitskleide sammetschwarz gefärbt sind. Bei ihnen ist aber der ganze Schwanz stark gerundet und z. B. bei der
Hahnschweifwitwe (Penthetria progue
Bodd.) aus Südafrika stark verlängert, nicht nur die 4 mittlern Schwanzfedern, wie bei den echten W. Die
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 802.