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Wochenfest - Wohlau (ehemaliges Fürstentum)
nießen. Hat sich nach dem dritten Tage noch kein Stuhl eingestellt, so gebe man ein Klystier von warmem Wasser oder 1-2 Eßlöffel Ricinusöl. Besondere Sorgfalt ist auf die Reinigung der äußern Genitalien sowie auf den häufigen Wechsel der Unterlagen zu verwenden; auch muß der Wochenschweiß sehr vorsichtig abgewartet werden. Jede Wöchnerin soll womöglich ihr Kind stillen, da die Milchsekretion den günstigsten Einfluß auf den Rückbildungsprozeß der Gebärmutter ausübt. Die Dauer des Bettliegens soll mindestens neun Tage betragen, und zu ihrer gewohnten Lebensweise soll die Wöchnerin nicht vor Ablauf der sechsten Woche zurückkehren. Zwar ist auch unter erschwerenden Verhältnissen eine normale Rückbildung der Gebärmutter möglich, oft treten dabei aber auch Störungen (Puerperal- oder Wochenbettkrankheiten) ein, die einen dauernden Nachteil hinterlassen. Hierher gehören namentlich fieberhafte Entzündungen der Gebärmutter und ihrer Umgebung (s. Kindbettfieber), Blutflüsse, Erkrankungen der Blase und des Mastdarms, Neuralgien, die verschiedenen Form- und Lageveränderungen der Gebärmutter mit ihren lästigen Folgen, die thrombotische Verstopfung der Schenkelblutader (sog. weiße Schenkelgeschwulst) und viele andere krankhafte Zustände. - Vgl. von Ammon, Die ersten Mutterpflichten und die erste Kindespflege (35. Aufl., von Winckel, Lpz. 1895); Burckhardt. Das Buch der jungen Frau (4. Aufl., ebd. 1894); Credé, Gesunde und kranke Wöchnerinnen (ebd. 1886); M. Drew, Die Wochenpflege (ebd. 1894); Fehling, Die Physiologie und Pathologie des W. (2. Aufl., Stuttg. 1897).
Wochenfest (hebr. Chag haschabuōth), bei den Hebräern das Pfingstfest, weil es sieben Wochen nach Anfang der Gerstenernte gefeiert wurde (am 6. und 7. Sivan). (S. Pfingsten.)
Wochenfluß, s. Wochenbett.
Wochenmarkt, s. Markt.
Wodan, der niederdeutsche, Wuotan der hochdeutsche Name desjenigen Gottes, den die Skandinavier Odin (s. d.) nannten.
Wodanstag (Wuotanstag), s. Mittwoch.
Wode, in Mecklenburg Name für den Knecht Ruprecht.
Wodehouse (spr. wohdhaus), Bezirk in der östl. Provinz der Kapkolonie, mit 5439 qkm und (1891) 28 950 E., darunter 5399 Weiße, liegt nahe der südl. Grenze des Oranje-Freistaates und unmittelbar westlich vom Tembuland. Inmitten des hochgelegenen Landes erheben sich die 1860 m hohen Stormberge, an deren Südostabhange und im Thale des Indre Steinkohlenlager von großer Ausdehnung und leichter Abbaufähigkeit entdeckt wurden. Hauptort ist Dordrecht mit 962 E.
Wodehouse (spr. wohdhaus), John, s. Kimberley, Graf.
Wodena, Stadt in Macedonien, s. Vodena.
Wodjanoj, auch Wodjanik (russ.), der Wassermann, als Gespenst des Volksglaubens.
Wodka (russ., im Genitiv Wodki, entstellt Wutki), der Branntwein. Das Wort ist die deminutive Form von woda, das Wasser, bedeutet also eigentlich Wässerchen.
Woedtke, Erich Felix Franz Victor von, deutscher Verwaltungsbeamter, geb. 9. April 1847 in Sydow im Kreise Schlawe, studierte in Greifswald, Heidelberg und Berlin die Rechte, wurde 1874 Gerichtsassessor, dann Staatsanwalt in Mohrungen, trat 1876 als Regierungsassessor zur Verwaltung über und arbeitete bei den Regierungen in Köslin, Bromberg und Königsberg. 1881 wurde er als Hilfsarbeiter in das Handelsministerium berufen, 1882 Regierungsrat, 1884 Geh. Regierungsrat und vortragender Rat im Reichsamt des Innern, 1889 Geh. Oberregierungsrat, 1896 Abteilungsdirektor daselbst; daneben leitet er das kaiserl. Oberseeamt und war auch längere Zeit noch im preuß. Handelsministerium beschäftigt. Besondere Verdienste erwarb er sich bei der Vorbereitung und Ausführung der socialpolit. Gesetze. Er gab auch viel benutzte Kommentare zum Krankenversicherungsgesetz (4. Aufl., Berl. 1893), zum Unfallversicherungsgesetz (4. Aufl., ebd. 1889), zur Unfallversicherung für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (2. Aufl., ebd. 1888) und zum Invaliditäts- und Altersversicherungsgesetz (gemeinsam mit R. Bosse, 3. Aufl., Lpz. 1891) sowie Textausgaben dieser Gesetze heraus.
Woeste, Charles Frédéric Auguste, belg. Staatsmann, s. Bd. 17.
Wogenbrecher, soviel wie Wellenbrecher (s. d.).
Wogulen, ugrisches Volk, meistenteils an der östl. Seite des nördl. Urals (s. Karte: Sibirien I. Übersichtskarte), in den russ. Gouvernements Perm und Tobolsk seßhaft, sie erreichen der Sigwa und der nördl. Soswa entlang Beresow am Ob, ihre Hauptsitze liegen jedoch an der Soswa, der Loswa und der obern Konda. Sie reden drei Mundarten nach ihren Wohnsitzen. Das Volk nennt sich und seine Nachbarn, die Ostjaken, Manj-si, d. h. Mán-Volk, von einem Flusse Mán, der mythologisch Wichtigkeit hat als Schauplatz der wogul. Sintflut. Die W. waren einst weiter im Westen und Süden verbreitet und kamen 1499 unter die russ. Herrschaft. Obgleich man seit Herberstein gemutmaßt hatte, daß die Ungarn von den ugrischen Völkern herstammen, wurden die W. doch erst durch den ungar. Reisenden Anton Reguly (1843-45) erforscht, dem der finn. Gelehrte Aug. Ahlquist nachfolgte (1855). Auch später wurden die W. noch von ungar. Gelehrten besucht, so 1889 von Munkacsy und Papai. Die Sprache der W. ist samt der ostjakischen mit der ungarischen verwandt, die gesamten Ugern bilden aber das östl. Glied der finn. Völker. Gegenwärtig treiben die W. Jagd und Fischfang. Über ihre Geschichte und Sprache geben namentlich Fischers Sibir. Geschichte (2 Tle., Petersb.1768) und Lehrbergs Untersuchung zur Erklärung der ältern Geschichte Rußlands (ebd. 1816) Nachrichten. Das Hauptwerk ist jedoch A vogul föld és nép (Land und Volk der W., Pest 1864), das P. Hunfalvy aus Regulys Nachlaß bearbeitete und herausgab. Ferner hat P. Hunfalvy die von G. Popow angefertigte Übersetzung des Matthäus- und Markus-Evangeliums herausgegeben und danach eine ausführliche Grammatik nebst Wörterbuch bearbeitet (Pest 1872). - Vgl. auch Ahlquist, Unter den W. und Ostjaken (Helsingf. 1883); ders., Über die Sprache der W. (ebd. 1891-94); Hunfalvy, Die Völker des Urals (Budapest 1888).
Wohlau, ehemaliges unmittelbares Fürstentum Niederschlesiens, umfaßt jetzt die Kreise W. und Steinau mit zusammen 1226,49 qkm mit nur (1890) 68 931 E. W., ein Fürstentum unter den Piasten, bildete unter Konrad VIII. (gest. 1492) zum erstenmal ein selbständiges Herzogtum, welches dieser mit Öls vereinigte; 1586 erhielt es Johann Georg, zweiter Sohn des Herzogs Georg II. von Brieg, von dem