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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Württemberg (Geschichte)

den Wahlen für die mit dem J. 1839 neu beginnende Landtagsperiode zogen sich die Vertreter der Opposition großenteils zurück, und es kam eine fast ganz aus Staats- und Gemeindedienern bestehende Kammer zusammen, die der Regierung keinerlei Schwierigkeiten bereitete. Die Februarrevolution 1848 gab auch in W. den Anstoß zu einer Reihe von Reformforderungen, welche die Regierung zunächst durch Gewährung der Preßfreiheit und durch Verheißungen zu beschwichtigen suchte. Das bisherige bureaukratische Ministerium Schlauer, das seit 1833 mit kräftiger Hand die Zügel gefübrt hatte, erschien jetzt unhaltbar, und der König entschloß sich 9. März, die Führer der Opposition, Pfizer, Römer, Tuvernov und Goppelt, in das Ministerium zu berufen, das alsbald eine Reihe von radikalen Reformen und vor allem Mitwirkung zu einer deutschen Gesamtverfassung mit Nationalvertretung versprach. Mit dem eiligst einberufenen Landtage wurden die dringlichsten neuen Gesetze über Ablösung der Grundlasten und Volksbewaffnung vereinbart und 27. März die Kammer aufgelöst, um dem Lande Gelegenheit zu Geben, seine Gesinnung in neuen Wahlen auszusprechen. In die Deutsche Nationalversammlung sandte W. 28 Abgeordnete, die teils im linken Centrum, teils auf der äußersten Linken ihre Stelluug nahmen. Die neue württemb. Abgeordnetenversammlung, die 21. Sept. zusammentrat und viele sehr demokratisch gesinnte Mitglieder hatte, beriet die Gesetze über Ablösungen, Ausdehnung des Amts- und Gemeindeverbandes auf Privilegierte, höhere Besteuerung der Besoldungen, Pensionen und Apanagen, Abschaffung der Prügel- und Todesstrafe. Auch wurde ein neues Wahlgesetz für die einzuberufende konstituierende Versammlung angenommen und 1. Juli 1819 erlassen.

Die Autorität der deutschen Centralguwalt und der Nationalversammlung erkannte die württemb. Regierung rückhaltslos an, und sie war eine der ersten, welche die in Frankfurt beschlossenen Grundrechte als Gesetz verkündete. Doch entstand wegen der Anerkennung der Reichsverfassung vom 28. März 1819 ein ernster Konflikt, da der König bestimmt erklärte, daß er sich dem Hause Hohenzollern nicht unterwerfen werde. Doch bewog ihn endlich die Entschiedenheit des Ministeriums und die steigende Aufregung des Volks, 21. April 1819 die Reichsverfassung anzuerkennen. Als aber die Agitation für die Reichsverfassung in republikanische Bestrebungen umschlug, eine Volksversammlung in Reutlingen 27. Mai Unterstützung des bad.-pfälz. Aufstandes verlangte und das Rumpfparlament von Frankfurt nach Stuttgart übersiedelte, löste die württemb. Regierung die Trümmer der Nationalversammlung 18. Juni mit Waffengewalt auf. Am 28. Okt. sah sich auch das Märzministerium genötigt, der hereinbrechenden Reaktion zu weichen. Schlayer sollte nun das württemb. Staatswesen wieder ins alte Gleis bringen. Dies gelang jedoch nicht. Die neu gewählte Landesversammlung geriet gleich im Beginn der Verhandlungen mit dem neuen Ministerium in Konflikt und wurde schon 22. Dez. 1819 aufgelöst. Allein die neuen Wahlen ergaben noch ein entschiedeneres Übergewicht der demokratischen Partei. In einem Punkte jedoch wußte sich die Regierung im Einverständnis mit der Demokratie, in der Opposition gegen die Versuche Preußens, einen deutschen Bundesstaat (Union) unter seiner Führung zu bilden. Die neue Kammer war aber mit den Versuchen, die W. mit Bayern zu einer neuen Föderativverfassung Deutschlands eingeleitet hatte, ebenfalls nicht einverstanden. Auch in der Verfassungsrevision erzielte man keine Verständigung, daher 3. Juli die Auflösung der zweiten konstituierenden Versammlung erfolgte.

Das Ministerium Schlayer trat ab, und Freiherr von Linden bildete ein neues Ministerium von noch entschiedenerm reaktionärem Charakter. Am 11. Okt. 1850 hatte der König in Bregenz eine Zusammenkunft mit dem Kaiser von Österreich und dem König von Bayern und stellte sich und die Streitkräfte W.s für einen Kampf gegen Preußen zur Verfügung. Die 4. Okt. zusammengetretene dritte konstituierende Landesvertretung verweigerte die geforderte Summe zu den Kriegsrüstungen und wurde deshalb 6. Nov. aufgelöst. Die Verfassungsrevision war hiermit beseitigt und die Verfassung von 1819 in vollem Umfang für gültig erklärt. Die neu gewählte Versammlung bestand größtenteils aus Staats- und Gemeindebeamten und ging bereitwillig auf die reaktionären Wünsche der Regierung ein; nur die angesonnene Entschädigung des Adels für die durch Ablösung der Grundlasten erlittenen Verluste wies sie ab. Das von der Regierung 1857 mit dem päpstl. Stuhl abgeschlossene Konkordat (s.d.) legte sie erst nach langer Zögerung den 28. Febr. 1861 zusammentretenden Landständen vor. Nach lebhaften Debatten erfolgte 16. März 1861 die Ablehnung des Konkordats mit 63 gegen 27 Stimmen, und die Regierung sah sich nach dem Vorgange Badens (s. d., Geschichte) genötigt, den Vertrag wieder aufzukündigen und die Rechte der kath. Kirche auf dem Wege der Gesetzgebung zu ordnen.

In der deutschen Frage nahm die Regierung konsequent eine oppositionelle Stellung gegen die preuß. Führung ein und beteiligte sich im Nov. 1859 an den Würzburger Konferenzen (s. Würzburg) und später an den verschiedenen Versuchen, eine deutsche Bundesreform zu stande zu bringen, in welcher Österreichs Einfluß und die Selbständigkeit der Mittelstaaten gewahrt bliebe. Auf dem im Aug. 1863 von Österreich berufenen Fürstenkongreß in Frankfurt vertrat der Kronprinz seinen Vater und erklärte sich mit den österr. Vorlagen einverstanden. In der schlesw.-holstein. Frage erklärte sich W. durch das Londoner Protokoll nicht mehr für gebunden und geneigt, das Erbrecht des Herzogs von Augustenbnrg anzuerkennen. Die Kammer bot mehrmals die Mittel zur Mobilmachung der württemb. Truppen an, um für das Erbrecht des Augustenburgers einzutreten, und bewilligte im Febr. 1861 einen Kredit von 1 1/2 Mill. zu event. Kriegsrüstungen. Doch 25. Juni 1861 starb König Wilhelm; ihm folgte sein Sohn Karl I. (s. d.). Am 22. Sept. erfolgte der Rücktritt des Ministers Linden und die Neubildung des Ministerinms, in welchem Freiherr von Varnbüler das Auswärtige und das vom Finanzministerium abgetrennte Verkehrswesen, Staatsrat Geßler das Innere übernahm. Eine Änderung des Systems brachte dieser Ministerwechsel nicht. Am 12. Okt. 1861 erfolgte der Beitritt zu dem von Preußen im Namen des Zollvereins mit Frankreich abgeschlossenen Handelsvertrag.

In der schlesw.-Holstein. Frage sprach sich die Kammer 22. März 1865 gegen Einverleibung der Herzogtümer in Preußen und gegen die preuß. Februarvorschläge aus. Auch nahm sie den Hölderschen Antrag auf Verfassungsrevision an und be-