Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

870

Württemberg (Geschichte)

schloß Abschaffung der Todes- und Prügelstrafe. Die reaktionären Verordnungen über Presse und Vereinswesen wurden 1864 (24. Dez.) aufgehoben und im Aug. 1805 ein Entwurf vorgelegt, der eine großartige Erweiterung des württemb. Eisenbahnnetzes in Aussicht stellte. Als im Frühling 1866 der Ausbruch des Krieges zwischen Preußen und Österreich drohte, forderte das Ministerium einen Kredit vou nahezu 8 Mill. Fl., der mit 82 gegen 8 Stimmen bewilligt wurde. Am 14. Juni stimmte W. für den österr. Mobilmachungsantrag; am 16. Juni wurde ein Teil der Armee nach Frankfurt a. M. zum Schutz der Bundesversammlung befördert; bald darauf stieß fast das ganze württemb. Bundeskontingent zu dem 8. Armeekorps. Eine württemb. Truppenabteiluug besetzte die hohenzollernschen Fürstentümer. Als die württemb. Truppen 24. Juli bei Tauberbischofsheim geschlagen waren (s. Deutscher Krieg von 1866) und das Land der preuß. Besetzung offen lag, sah sich Varnbüler genötigt, einen Waffenstillstand auszuwirken, der dann auch 1. Aug. zu Eisingen bei Würzburg zu stande kam. Infolgedessen wurde der nördl. Teil W.s von preuß. Truppen besetzt, und die Württemberger mußten das hohenzollernsche Gebiet räumen.

Gleichzeitig begannen die Friedensunterhandlungen zu Berlin, die 13. Aug. zum Abschluß kamen. W. trat dem zwischen Preußen und Österreich abgeschlossenen Prager Frieden bei und verpflichtete sich, 8 Mill. Fl. Kriegskostenentschädiguug zu bezahlen. Zugleich schloß es, auf Antrieb Varnbülers, einen vorläufig geheimgehaltenen schutz- und Allianzvertrag mit Preußen, wodurch für den Kriegsfall der Oberbefehl über das württemb. Heer dem König von Preußen übertragen und seitens Preußens die Unverletzbarkeit des württemb. Gebietes garantiert ward, erklärte sich auch für Verlängerung des Zollvereins. Die Kammer genehmigte 11. Okt. den Friedensvertrag, sprach sich aber gegen den Anschluß an Preußen und für die Errichtung eines süddeutschen Bundes aus. Auf den Ministerkonferenzen zu Berlin 3. und 4. Juni 1867 erfolgte der Beitritt W.s zum erneuerten Zoll- und Haudelsverein. Die süddeutschen Staaten schlossen nun 8. Juli einen Vertrag mit dem Norddeutschen Bunde, wonach sie an dem mit dem Reichstage verbundenen Zollparlament teilnehmen und dasselbe nach dem für den Reichstag geltenden Wahlgesetz dnrch Abgeordnete beschicken sollten.

Nach der Anwesenheit Napoleons III. in Stuttgart 18. Aug. 1867 wurden in der ultramontanen und demokratischen Presse die mit Preußen abgeschlossenen Verträge angegriffen, die Verwerfung derselben durch die Stände verlangt und darauf im Landtag erst nach leidenschaftlichen Debatten 31. Okt. angenommen. Der vom Kriegsminister von Wagner eingebrachte Entwurf eines Kriegsdienstgesetzes, welches das württemb. Kriegswesen nach preuß. Vorbild umgestalten sollte, wurde nur mit erheblichen Abänderungen angenommen. Aus den weitern Beratungen dieses Landtags ging, als einzige Verfassungsreform, ein neues Wahlgesetz hervor, welches für die Wahlen in die Zweite Kammer das allgemeine Wahlrecht mit direkter und geheimer Wahl einführte. Bei den Zollparlamentswahlen vom 24. März 1868 wurde, infolge der Allianz der Regierungspartei mit den Großdeutschen, Ultramontanen und Demokraten, kein einziges Mitglied der Deutschen Partei gewählt. Die 17 württemb. Abgeordneten zum Zollparlament vereinigten sich in Berlin mit bayr. und bad. Ultramontanen und Partikularisten zu einem süddeutschen Klub und stimmten gegen jede Kompetenzerweiterung des Zollparlaments. Bei den 8. und 9. Juli 1868 durch allgemeines Stimmrecht vollzogenen Wahlen zur württemb. Abgeordnetenkammer erlangten die Gegner der Verträge von 1866 einen vollständigen Sieg. Am 15. März 1870 nahm die Zweite Kammer das von der Regierung vorgeschlagene sehr liberale Dissidentengesetz und 18. März ein dem norddeutschen vollständig entsprechendes Genossenschaftsgesetz an. Kurz vorher, 11. März, hatten die 45 Abgeordneten der vereinigten Linken den Antrag gestellt, die Regierung um Herabsetzung der Präsenz und Verminderung der militär. Ausgaben zu bitten, den auch die Finanzkommission mit 8 gegen 7 Stimmen der Kammer zur Annahme empfahl. Aber schon 21. März boten sämtliche Minister ihre Entlassung an; jedoch nur die der Minister des Krieges, des Innern und des Kultus wurde vom König 24. März angenommen; die Kammern wurden 24. März zunächst auf unbestimmte Zeit vertagt.

Dem innern Hader und der Verlegenheit der Regierung machte die franz. Kriegserklärung ein Ende. Die von der Deutschen Partei 16. Juli in Stuttgart veranstaltete Volksversammlung, welche den Krieg für einen nationalen erklärte und die Zukunft des deutschen Volks als von dessen Ausgang abhängig darstellte, riß das ganze Land mit sich fort. Am 17. Juli befahl der König die Mobilmachung des Heers und die Einberufuug des Landtags. Auf Antrag der Finanzkommission genehmigte die Zweite Kammer 22. Juli mit allen gegen eine Stimme, die Erste Kammer einstimmig den verlangten Kredit von 5900000 Fl. Die Mitglieder der Volkspartei und die Großdeutschen begnügten sich mit einer ihre Grundsätze wahrenden Erklärung. Die württemb. Division wurde der unter dem Oberbefehl des Kronprinzen von Preußen vereinigten Dritten Armee zugeteilt, nahm an den Schlachten von Wörth und von Sedan teil, rückte dann in den südöstl. Teil des Cernierungskreises von Paris ein und verteidigte bei den Ausfällen vom 30. Nov. und 2. Dez. 1870 ihre Stellungen an der Marne, bei Villiers und Champigny mit großer Tapferkeit. Nachdem der Minister des Auswärtigen, von Varnbüler, 31. Aug. seine Entlassung erhalten hatte (sein Nachfolger, Freiherr vou Wächter, wurde erst im folgenden Jahre ernannt), führte Vorzugsweise der Justizminister von Mittnacht in Versailles die Verhandlungen über die Bundesverfassung, worauf 25. Nov. in Berlin der Verfassungsvertrag und eine Militärkonvention unterzeichnet wurden. Nach ersterm erhielt W. vier Stimmen im Bundesrat, nahm teil an dem sog. diplomat. Ausschuß und behielt sich die besondere Verwaltung der Post, der Telegraphen, der Eisenbahnen und die besondere Besteuerung des Biers und Branntweins vor; nach letzterer bildeten die württemb. Truppen als Teil des deutschen Bundesheers ein in sich geschlossenes Armeekorps (das 13.), dessen neue Organisation binnen drei Jahren vollendet sein sollte. Die Ernennung der Offiziere und Beamten des Korps sollte durch den König von W., die des Korpskommandanten nur nach vorgängiger Zustimmung des Königs von Preußen als Bundesfeldherrn erfolgen.

Nachdem der auf den 21. Okt. 1870 einberufene Landtag das Steuerprovisorium auf drei Monate