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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Zubuße – Zuchtwahl

vor. z. B. daß der Z. eines Grundstücks der Hypothek mit unterliegt (§. 1120), das Vermächtnis einer Sache im Zweifel auch auf das zur Zeit des Erbfalls vorhandene Z. sich erstreckt (§. 2364).

Zubuße, der Beitrag, den die Gewerke zur Unterhaltung eines Bergwerks bezahlen müssen, bei dem die Ausbeute den Aufwand nicht deckt. (S. Gewerkschaft.)

Zuccarīni, Jos. Gerhard, Botaniker, geb. 1798 in München, gest. daselbst als Professor der Botanik 18. Febr. 1848, schrieb: «Charakteristik der deutschen Holzgewächse im blattlosen Zustande» (Heft 1 u. 2, Münch. 1829‒31), «Flora der Gegend um München» (1. Tl., ebd. 1829); ferner war er Mitarbeiter von Siebolds «Flora japonica» (Leid. 1835‒70).

Zuccăro (Zucchero), Federigo, ital. Maler, geb. um die Mitte des 16. Jahrh. zu Sant’ Angelo in Vado im Herzogtum Urbino, folgte der manieristischen Richtung der nachraffaelischen Schule. Ursprünglich Schüler seines Bruders Taddeo, nahm er an dessen Arbeiten teil. In Florenz vollendete er die von Vasari begonnenen Fresken der Domkuppel, das Jüngste Gericht darstellend, die aber vielfach ungünstig beurteilt wurden. In Rom trug ihm Papst Gregor ⅩⅢ. die Vollendung der von Michelangelo geschaffenen Malereien in der Paulinischen Kapelle auf. Z. geriet indes in Ungnade wegen eines Spottbildes, ging auf mehrere Jahre nach Flandern, Holland und England, wo er besonders viele Bildnisse, darunter das mehrmals wiederholte der Königin Elisabeth und der Maria Stuart, malte. 1582 wurde er nach Venedig berufen, wo er den Dogenpalast mit Gemälden zierte (unter andern: Friedrich Barbarossa vor Papst Alexander Ⅲ. kniend). Hierauf vollendete er im Auftrage des versöhnten Papstes in Rom die Malereien in der Kapelle. Er war einer der Stifter der Akademie von San Luca und mit Aufdeckungen antiker Überreste beschäftigt. Philipp Ⅱ. berief Z. 1588 nach Spanien, um das Escorial auszumalen, er gefiel aber dort mit seinen Werken nicht und kehrte nach Italien zurück. Er starb um 1609 zu Ancona.

Sein Bruder Taddeo Z., geb. 1529, gest. 1566 zu Rom, kam als Jüngling nach Rom, wo er sich an Raffaels Vorbild anschloß. Auch er entging der Manier nicht, der fast alle Zeitgenossen anheimfielen, aber er übertraf die meisten derselben an Erfindung und einer gewissen Großartigkeit der Gruppierung, durch welche sich vor allem seine (jedoch unvollendeten) Wandgemälde, die Thaten der Farnesen, in deren Palast zu Caprarola auszeichnen. Auch findet man in vielen ital. Städten große Freskomalereien von ihm, dagegen wenig Tafelgemälde.

Zucht, das Heranziehen von Tieren, besonders Zum Zweck der Fortpflanzung.

Zuchthausstrafe, s. Freiheitsstrafen, Gefängniswesen, Einzelhaft. Über die bauliche Einrichtung der Zuchthäuser s. Strafanstalten. Bei militär. Verbrechen, z. B. wegen Mißhandlung Untergebener mit schwerer Körperverletzung, Fahnenflucht u. s. w., ist gegen Offiziere wie gegen Gemeine und Unteroffiziere auf Zuchthausstrafe zu erkennen; sie wird nicht mehr in eine andere Strafart umgewandelt und bedingt die Entfernung aus dem Heere u. s. w.

Züchtigung, körperliche, als Kriminal- oder Disciplinarstrafe, s. Prügelstrafe. Ein Züchtigungsrecht steht den Eltern, Vormündern, Lehrern und Lehrherren (jedoch nur bei gewerblichen, nicht bei Handlungslehrlingen), in Preußen nicht dem Ehemann gegen die Ehefrau (wohl aber nach Bayrischem Landrecht) und nicht der Herrschaft gegen das Gesinde zu, jedoch unter Beschränkung auf ein Maß, dessen Überschreitung strafgerichtliche Verfolgung zur Folge haben kann. (S. Körperverletzung.)

Zuchtlähme, Infektionskrankheit der Pferde, s. Beschälseuche.

Zuchtpolizeigericht, in Frankreich das stets mit mehrern Richtern besetzte Gericht, das in allen Fällen der sog. Zuchtpolizei (police correctionnelle), d. h. wegen aller délits (Vergehen von mittlerer Schwere im Sinne des franz. Rechts), zu erkennen hat. Diese Bezeichnung bezieht sich auf die Art, wie die franz. Strafgesetzgebung alle unerlaubten Handlungen nach ihrer Schwere in drei Klassen, in crimes, délits und contraventions (Verbrechen, Vergehen und Übertretungen), scheidet. Die der mittelsten Stufe, welche mit sog. peines correctionnelles (korrektionellen Strafen) bedroht sind, gehören vor das Z., während die schweren Verbrechen der ersten Klasse vor den Assisen, die leichtern Übertretungen der dritten Klasse vor den einfachen Polizeigerichten (tribunaux de simple police) abgeurteilt werden.

Zuchtrennen, Wettrennen, zu denen nur Hengste und Stuten zugelassen werden, deren Zuchttauglichkeit durch eine besondere Kommission beurteilt wird. Die größten Z. sind für dreijährige, seltener für zwei- und vierjährige offen. Die Anmeldungen (Nennungen) geschehen vor der Geburt oder im ersten Jahre. Gewichte, etwaige Pönalitäten und Erlaubnisse werden ebenfalls vorher angemeldet.

Zuchtstammbuch, s. Herdbuch.

Züchtung, der Vorgang, der durch die Zuchtwahl (s. d.) zu stande kommt; man unterscheidet eine künstliche und eine natürliche Z.

Zuchtwahl (Selectio) heißt das Princip, nach dem der Mensch (bei der künstlichen Z., selectio artificialis) mit bestimmter Absicht und zu einem bestimmten Zweck, die Natur aber (bei der natürlichen Z., selectio naturalis) unabsichtlich im Kampf ums Dasein verfährt, nur unter Anwendung und Einfluß der Gesetze der Vererbung (s. Erblichkeit) und Anpassung (s. d.) Organismen mit neuen Eigentümlichkeiten der Gestalt und Lebensthätigkeit aus den vorhandenen hervorgehen zu lassen. In der natürlichen Z. unterscheidet man die geschlechtliche oder sexuelle (s. Darwinismus), die nachahmende (oder Mimicry, s. d.), die gleichgestaltende, durch welche sehr verschiedene Geschöpfe durch Anpassung an ähnliche Lebensbedingungen einander gleichfalls ähnlich werden (s. Ähnlichkeit). Bei der nachahmenden Z. (s. Tafel: Zuchtwahl Ⅰ) ahmen Tiere leblose Gegenstände nach (z. B. weiße hochnordische Tiere den Schnee, andere Steine, Dung, z. B. Fig. 6) oder Pflanzen, z. B. Flechten (Fig. 5), meist aber nur Pflanzenteile, z. B. Blätter (Fig. 1 a bis d, Fig. 2), Rinde (Fig. 4), Stengel (Fig. 3), Dornen (Fig. 7), oder harmlose Tiere, kopieren übelschmeckende (z. B. Fig. 17 u. 18) oder gefährliche, stechende, besonders Wespen und Bienen (z. B. Fig. 8 u. 9, 10 u. 11, 12 u. 13, 14, 15 u. 16). (S. auch Schreckfarben.)

Die geschlechtliche Z. (s. Taf. Ⅱ) bringt den sog. geschlechtlichen Dimorphismus (s. d.) hervor. Sie zeichnet die Männchen den Weibchen gegenüber aus; durch prächtigere Färbung (Fig. 1, 6, 13), durch Kopfzierate (Fig. 12), bessere Bewegungsorgane (Fig. 2, 7, 8, 9, 14, 15), durch stärkere Entwicklung der Geruchsorgane, die bei Insekten in den Fühlern