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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Abzeichen
ler keine A. abschließen dürfen, indem §. 56a der
Gewerbeordnung in einer ncnen Ziffer 4 bestimmt,
daß vom Hausierbetrieb ausgeschlossen ist Feilbieten
von Waren und Aufsuchen'von Bestellungen auf
Waren, wenn solche gegen Teilzahlungen unter dem
Vorbehalt veräußert werden, dah der Veräußercr
wegen Nichterfüllung des Erwerbers vom Vertrag
zurücktreten kann. Das ganze Gesetz findet nicht
Anwendung, wenn der Empfänger der Ware ein iu
übereinstimmend, geht über die Vefchränlungen des
deutfchen erheblich hinaus. Es erklärt fich dies
daraus, daß in Österreich die A. fast ausnahmslos
schriftlich abgeschlossen werden und zwar in Form
von Anwendung vorgcdruckter Ratendriefe, in-
baltlich deren der Käufer der Regel nach auf mehr
verzichtet, als in feiner Absicht liegt. Deswegen
ist zunächst bestimmt, daß der Verkäufer, wenn ein
Ratenbrief ausgestellt wird, spätestens bei Übergabe
der Sache auf seine Kosten dem Käufer eine Abschrift
desfclben auszufolgen verpflichtet ist. Tann foll
dem Käufer das Rechtsmittel wegen Verkürzung
über die Hälfte (I^eäio enoi-mi") auch dann zustehen,
wenn er den wahren Wert der Sache kannte oder
erklärt hat, diefelbc aus befondcrer Vorliebe für einen
außerordentlichen Preis zu übernehmcn. Dabei ist
Vereinbarung einer kürzern als dreijährigen Ver-
jährungsfrist ungültig. Dcr Anspruch auf Gewähr-
leistung wegen Mängel kann auch nach Ablauf vou
sechs Monaten noch so lange mit >ilage oder Ein-
rede geltend gemacht werden, als die vollständige
Zahlung des Kaufpreifes uicht erfolgt ist. Eine
Anzeige des Mangels zur Wahrung eines An-
spruches ist nicht nötig, Verzicht auf letztern wie
Vereinbarung einer kürzern Frist für die Haftbar-
keit des Verkäufers ungültig. Der Gerichtsstand
des Käufers ist immer der des Wohnsitzes im In-
land und freiwillige Unterwerfung des Käufers
unter einen andern als seinen ordentlichen Gerichts-
stand unverbindlich. Die Unzuständigkeit bat der
Richter von Amts wegen zu berücksichtigen. Die
Streitigkeiten werden im summarischen Verfahren
erledigt, und der Richter taun, wenn ein Ratcnbrief
wennglcicb dieselben mit dein Brief uicht überein-
stimmen. Im Gegensatz zum deutschen Recht sind A.
über Lose und Wertpapiere nicht gänzlick verboten.
Auf wucherische A. findet in Deutschland und Öster-
reich das allgemeine Wucherrecbt Anwendung.
Vgl. Echmitt, Das Reicksgesetz über A. (Münch.
1894); Gareis, Das Neichsgesetz über A. (Erlangen
1894);^ Picrslorff, Artikel Abzahlungsgeschäfte
im "Handwörterbuch der Staatswisscnschaftcn",
Supplcmentbaud 1 (Jena 1895); Iaftrow, Die
Praxis des Gefctzes über A. (in der "Socialen
Praxis", Verl. 1896);^Mataja, Artikel Raten-
geschäfte im "Österr. ^taatswörterduch", Vd. 2
(Wien 1896).
^Abzeichen an den Uniformen des deut-
schen Heers. Die einzelnen Truppengattungen
unterscheiden fich durch die ihnen eigentümliche
U n i f o r m, an deren Hauptbestandteil, dem Wasfcn-
rock (s. d., Vd. 16), sich die hauptsächlichsten Ab-
zeichen (s. d., Vd. 1) und die Chargenabzcichen
(s. d., Vd. 4) befinden. Die wicbtigsten Unter-
scheid ungs- und Rangabzeichen an den
Uniformen sind folgende:
I. Offiziere. Generale: vergoldete Knöpfe,
Vefchläge, Tressenbesatz und Stickerei. Paraderock
mit Eichenlaubstickerei und eckigem Stehkragen; auf
der linken Schulter eine zum Anknöpfen eingerich-
tete Raupe, auf der rechten Schulter ein aus gol-
dener Kantillenfchnur bestehendes Achfelgeflecht mit
demRangabzeichen(Gradsternen,s.d.,Bd.8);schwcd.
Auffchläge, vorn herunter 12 Knöpfe, von denen die
vier untersten, auf dem Nockfchoß sitzenden nicht Zu-
geknöpft werden. Interimswaffenrock: scbwed. Auf-
schläge und 12 Knöpfe. Überrock: schwarz, für die aus
berittenen Waffen hcrvorgegangenen Generale dun-
kelblau. Am Beinkleid je zwei breite Streifen von
ponceaurotem Tuch, dazwifchen rote Biese. Paletot
mit ponceaurotem Vrustklappenfutter. Helm alter
Art mit Kreuzbefchlag, vergoldetem fliegendem
Adler mit silbernem Sterne; zur Parade Federbusch
aus weißen und schwarzen Hahnenfedern. Epau-
letten mit versilberten Halbmonden mit steifen sil-
bernen Raupen, Felder von Silberstosf, Gradsterne
! in Gold, Kommandostäbe in Silber. Achfelstücke
, aus dreifach nebeneinander liegender verflochtener
! Schnur, die beiden äußern Stränge von Gold, der
> innere von Silber. Rangabzeichen auf den Achsel-
! stücken in Silber. Generaladjutanten: gekrön-
ter tönigl. Namenszug in Gold auf den Epauletten,
Achselstücken und Schultergeflccht. Generale ü. 1a
ßuito wie Generaladjutantcn, aber Namenszug,
Knöpfe, Vefchläge u. s. w. in Silber. Flügelad-
jutanten: Namenszug in Gold, Epauletten mit
versilberten Halbmonden. Waffenrock mit eckigem
Kragen und fchwed. Aufschlägen von ponccaurotem
Tuch mit silberner Kolbenstickerei; versilberte Knöpfe,
Fangscbnüre von Silber ohne Achfelgeflecht; Bein-
kleider wie Generale; Adjutantenschärpe. Kriegs-
Ministerium: Mützenbesatz, eckiger Kragen,
schwed. Aufschläge, Hosenstreifen, Paletotkragen
karmoisinrot; goldene Kolbenstickerei an Kragen und
Aufschlägen, vergoldete Knöpfe und Halbmonde
der Epauletten, Generalshelm. Generalstab: wie
Kriegsministerium, nur Silber statt Gold. Ka-
dett e n k o r p s: eckiger Kragen, schwed. Auffchläge,
vergoldete Knöpfe, an Kragen und Auffchlägen
goldene Geflechtstickerei; Helm alter Art. Vezirks-
tommandos: auf Epauletten und Achselstücken
die Nummer der Infanteriebrigade, zu welcher der
Landwehrbezirk gehört; I, II, III, IV Berlin mit
"Z". Armceuniform für Fußtruppen: wie
die Offiziere dcr Linicninfanterie, aber schwed. Auf-
schläge, Helm alter Art, Epaulettenfelder von
dunkelblauem Tuch und wie die Achfelstücke ohne
Nummer. Armeeuniform für berittene
Truppen: wie für Offiziere der Liniendragoner,
aber: Mütze mit ponceaurotem Besatz und weißem
Vorstoß um den Dcckelrand, Kragen und schwed.
Auffchläge ponceaurot, weiße Vorstöße, vergoldete
Knöpfe. Offiziere dcr Invalidenhäuser: wie
Linieninfantcrie, aber: dunkelblaue brandenb. Auf-
schläge, Patten mit ponceaurotem Vorstoß, versil-
berte Knöpfe, Lederhclm mit versilberten Beschlägen
und vergoldeten Schuppenketten, Epauletten mit ver-
silberten Halbmonden. In den blauen Epauletten-
feldcrn N (Berlin), 8 (Stolp), c) (Carlshafen). Leib-
und Grenadiercompagnie Berlin: weiße Felder mit
Namenszug. Sanitätsoffiziere: Mützenbesatz,
Kragen, schwcd. Aufschläge von dunkelblauem Tuch
mit ponceaurotem Vorstoß, goldene Litzenstickerei;