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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Agrarfrage (Gegenwärtige Agrarverhältnisse)

neuerdings erfolgten statist. Aufnahmen zwar keine genaue, aber doch wenigstens eine ungefähre Vorstellung. In Preußen beliefen sich die Neueintragungen von Hypotheken 1886-91 auf 3048 Mill. M., die Löschungen auf 2370 Mill. M., woraus sich ein Mehrbetrag der Eintragungen von 678 Mill. M. im ganzen, von 135 Mill. M. für das einzelne Jahr ergiebt. Dabei wird der Verkaufswert des gesamten ländlichen Grundbesitzes offiziell auf 30 Milliarden M. und die ganze hypothekarische Verschuldung auf 10 Milliarden M. geschätzt, so daß sich der jährliche Verschuldungszuwachs nur auf ½ Proz. des Verkaufswerts beläuft. Ein wirkliches Urteil über den Schuldenzuwachs indessen ergiebt sich erst aus der Kenntnis seiner Verteilung, da das Maß der Verschuldung ein sehr ungleiches ist. Eine probeweise Ermittelung in 42 preuß. Amtsgerichtsbezirken von 1883 ergab, daß ihrem Schätzungswerte nach durchschnittlich verschuldet waren die großen Allodgüter mit 53,8 Proz., die mittlern Bauerngüter mit 27,9 Proz., die kleinern Bauerngüter mit 24,1 Proz. Der hierunter nicht mitbegriffene Zwergbesitz erwies sich andererseits um dreimal so hoch belastet als die mittlern und größern Anwesen. Durchweg weisen die östl. Provinzen eine weit höhere Verschuldung auf als die westlichen. Die beiden Extreme bilden für das Verhältnis der Schuldzinsen zum Einkommen der Landbewohner der Reg.-Bez. Köslin, wo die Schuldzinsen 65 Proz., und die Reg.-Bez. Aachen und Osnabrück, wo sie nur 14 Proz. des Einkommens ausmachen; überhaupt betrug das Verhältnis in den östl. Provinzen 44-65 Proz., in den übrigen, in denen der bäuerliche Besitz vorherrscht, 14-29 Proz. Stichproben über die Verschuldungsanlässe in einzelnen Bezirken ergaben für vier Fünftel der Schuldsumme als Ursache Besitzveränderungen und nur für ein Dreißigstel Meliorationen. Dem entsprechend sind auch die Betriebe von über 50 ha mit erheblich höhern Flächenprozenten bei den Zwangsversteigerungen als bei der Verteilung der Gesamtfläche auf die einzelne Größenklassen vertreten, während die mittlern und kleinern Betriebe hinter den Prozenten zurückbleiben, welche ihrem Anteil an der Gesamtfläche entsprechen. In typischen bäuerlichen Bezirken betragen die Personalschulden mehr als ein Viertel der Realschulden.

Ergänzt und bestätigt werden die vorstehenden Ergebnisse durch die Resultate der Ermittelungen in Baden, Württemberg und Hessen, den Ländern des bäuerlichen Kleinbetriebes. Am ungünstigsten ist hier hinsichtlich der Verschuldung der Zwergbesitz gestellt. Mit dem steigenden Umfang der Besitz- und Betriebsgröße nimmt die Verschuldung durchschnittlich ab. Im allgemeinen ist die Verschuldung eine mäßige bei geringer Zunahme. Ein hoher Prozentsatz der Anwesen erwies sich sogar als völlig unbelastet. Auch hier bildete überall Kauf und Erbteilung weitaus vorwiegend (bei drei Vierteln und mehr der Schuldsumme) die Ursache der hypothekarischen Belastung. In Bayern war die Zahl der Zwangsverkäufe sowie der Umfang der von ihnen ergriffenen Fläche in der Zeit von 1880 bis 1893 in starker Abnahme begriffen, ebenso in Preußen, Baden und Hessen, nur daß in Preußen an der unverhältnismäßigen Beteiligung des Großgrundbesitzes durch die allgemeine Abnahme nichts geändert wurde. Allerdings dürfte die Abnahme der Subhastationen zum großen Teil durch ihre Aussichtslosigkeit verursacht sein.

Die Statistik außerdeutscher Länder läßt meistens keinen sichern Einblick zu. In Österreich scheint die Verschuldung des bäuerlichen Besitzes im allgemeinen nicht unerheblich zu wachsen. In Frankreich aber verharrt dem Anschein nach die Schuldbelastung der ländlichen Besitzungen auf mäßiger Höhe, eine Folge teils des gesetzlichen Zwangs zu naturaler Erbteilung, teils des mangelhaft entwickelten Hypothekenrechts und der Gewohnheit größerer Anzahlungen beim Kauf. Anders in Rußland, wo die Grundverschuldung sichtlich in allen Klassen bedenklich anschwillt infolge wirtschaftlicher Mißstände und agrarpolit. Fehler.

Was die Verschuldung, insbesondere die hypothekarische, wenn sie ein gewisses Maß überschreitet, in ungünstigen Zeiten gefährlich macht, ist, daß die fest verzinslichen Kapitalforderungen der Gläubiger zu den veränderlichen Erträgen und Kapitalwerten der belasteten Grundstücke und Betriebe in keinerlei Beziehung stehen. Auch wenn der Zinsfuß wechselt, so wechselt er aus Ursachen, die nicht in den Schwankungen der Erträge begründet liegen. Der Zins, obwohl er seinem innern Wesen nach nur einen Anteil am Wirtschaftsertrage darstellt, muß wie ein unveränderlicher Kostenbetrag unabhängig von den wirklichen Ertragsverhältnissen vorweg aus den Erträgen bestritten werden, solange die Kapitalschuld nicht getilgt ist. Alle Schwankungen der Erträge fallen daher in ihrem vollen Betrage ausschließlich auf den Reinertragsanteil, welcher dem selbständigen Wirtschafter verbleibt, und machen dessen Einkommen um so veränderlicher, je größer verhältnismäßig die Schuld und die Zinsenlast ist, die er zu tragen hat. Ebenso übertragen sich alle Schwankungen des Bodenwerts ausschließlich auf seinen Vermögensanteil. Schuldtilgungen aber können nach der Natur des landwirtschaftlichen Betriebes, soweit sie nicht aus andern Vermögensbeständen bewirkt werden, nicht ohne Schädigung des Betriebes selbst durch Veräußerung von Kapitalsbestandteilen, sondern nur durch allmähliche Amortisation aus den laufenden Erträgen erfolgen. Hierzu kommt, daß die Hypothekengläubiger, deren Zahl eine beliebige sein kann, in dem Grundstück nur das Sicherheitspfand für eine Forderung erblicken, ihnen mithin die unmittelbare persönliche Beziehung zum Objekt selbst und seinem Bewirtschafter fehlt, wie sie beim Verpächter vorliegt. Unter diesen Umständen traf die selbstwirtschaftenden Eigentümer der Rückgang der Erträge bei hoher Verschuldung mit um so größerer Wucht.

Aber obwohl der Wohlstand der Grundbesitzer, wenigstens der großen und in den getreidebauenden Distrikten, in bedeutendem Maße seit Jahren gelitten hat, so ist doch nach Ausweis der Anbaustatistik der landwirtschaftliche Betrieb selbst bisher unter diesen ungünstigen Verhältnissen äußerlich noch nicht zurückgegangen, hat vielmehr eine fortschreitende Entwicklung behauptet, wozu die Hoffnung auf einen Umschwung der Dinge nicht wenig beigetragen haben mag. Einschränkungen in der gewohnten Lebenshaltung, Mitverwendung angesammelter Vermögensüberschüsse aus früherer Zeit, vorzeitige Abholzung vorhandener Holzbestände, Unterlassung von Neubauten sowie Beschränkung notwendiger Reparaturen, schließlich Verzicht auf Verbesserung und Ergänzung des nötigen Inventars haben vielfach, wenn auch teilweise auf Kosten zukünftiger Erträge, einstweilen über die Schwierigkeiten der Lage hinweg-^[folgende Seite]