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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Ankersteine - Anthistiria
Ankcrsteiue, Werksteine, die infolge ihrer schwal-
benschwanzförmigen oder gekröpften Form mit den
Nachbarsteinen des Manerwerkes fo fest verbunden
sind, daß ihre Verschiebung nur durch Zerstörung
der Verbindungsstelle möglich wird. Sie finden ins-
besondere bei Bauten Verwendung, welche starten
äußern Kräften ausgesetzt sind, z. B. bei Leucht-
türmen, Brückenpfeilern, Molenköpfen u. s. w. -
Auch die auf dem Grunde des Fabrwaffcrs versenk-
ten großen Steine, an welchen die Bojen mit Ketten
befestigt sind, heißen vielfach A.
^Ankori, auch Nkole, Usagara genannt,
wurde von Lugard 1891 wiederbolt von O. nach W.
durchreist und unter die engl. Schutzherrschaft von
Uganda gestellt.
^Anmaßung von Privatrechten. Wer sich
des eingetragenen Warenzeichens oder Gebrauchs-
musters oder der Firma eines inländischen Produ-
zenten oder Handeltreibenden widerrechtlich zur Be-
zeichnung seiner Waren bedient, wird nach den Ge-
letzen vom 1. Juni 1891 und 12. Mai 1891 bestraft.
^Annecy, Stadt, hat (1891) 9119, als Gemeinde
11917 E. ^17 626 E.
*Annonay hat (1891) 14535, als Gemeinde
Anrath, Gemeinde im Landkreis Krefeld des
preuß. Reg.-Vez. Düsseldorf, unweit der Niers, an
der Linie M.-Gladbach-Duisburg der Preuh. Staats-
bahnen, hat (1895) 3420 E., Post, Telegraph,
Bürgermeisterei, kath.Kirche; Weberei von wollenen
und halbwollenen Stoffen, Karkassefabrikation, Han-
del mit Futtermitteln und künstlichem Dünger.
^Ansiedelung. Die königl. Ansiedelungskom-
mission, der die Durchführung des Gesetzes vom
26. April 1880 in den Provinzen Posen und West-
preuhen übertragen ist, besteht aus den Oberpräsi-
dcnten der beiden Provinzen, fünf Ministerial-
tommissarien und neun sonstigen vom König auf
drei Jahre ernannten Mitgliedern einschließlich des
Präsidenten, dem die nötigen Beamten, Techniker
und landwirtschaftlichen Sachverstandigen zugeord-
net sind. Zum Zwecke der Ansetzung deutscher
Bauern und Arbeiter auf Stellen von mittlerm oder
kleinerm Umfange follen aus den Mitteln des der
Regierung zur Verfügung gestellten Fonds von
100 Mill. M. Grundstücke in den genannten Pro-
vinzen erworben und die Kosten der ersten Einrich-
tung, der Neuordnung der Gemeinde-, Kirchen- und
Schulverhältnisse der besiedelten Güter bestritten
werden. Die Überlassung der einzelnen Stellen an
deutsche Ansiedler erfolgt zu Eigentum gegen Kapital
oder (in der Hauptsache) gegen eine feste, nach Kün-
digung ablösliche Geldrcnte (Rentengut, s.d.,Bd.13)
oder auch in Zeitpacht. Die Geldrente wird unter
Gewährung von ein bis drei Freijahren in der Regel
auf 2-3 Proz. der fiskalischen Selbstkosten festgesetzt.
Ein Zehntel der Rente darf nur mit Zustimmung
des Fiskus und des Stellenübernehmers abgelöst
werden. Die Ablösung der übrigen neun Zehntel
darf ohne Zustimmung des letztern von dem Fiskus
vor Ablauf von 50 Jahren nicht gefordert werden.
Bis Ende 1895 hatte die Ansiedelungskommission
89204ii3. für 53876587 M. erworben, hiervon
28143 ka zum Werte von 17 956 736 M. gegen
Rente, 3297 ^ zum Werte von 1939270 M. zu
Pacht an 1784 Familien vergeben, 74 Ortschaften
begründet und 58 Schulen, 6 Kirchen, 3 Vethäuser,
6 Pfarreigehöfte, 1 Probstei, 8 Schulen mit ange-
bauten Vethäusern oder Apsiden, 25 Armenhäuser
und 4 Armenhäuser in Verbindung mit Spritzen-
Vrockhaus' Konversations-Lcxikon. 14. Aufl.. XVII.
schuppen erbaut. Der Entwurf des Einführungs-
gesetzes zum neuen Bürgert. Gesetzbuch hatte vor-
gesehen, daß das Bürgert. Gesetzbuch den landes-
gesetzlichen Bestimmungen auch über die dem preuß.
Gesetze vom 26. April 1886 unterliegenden Güter
lAns iedelungs guter), die nicht Rentengüter
sind, nicht vorgehen solle. Eine der polit. Tendenz
dieses Gesetzes abholde Majorität des Reichstags
stimmte dem Vorbehalt nicht zu, so daß das auf
diese Güter bezügliche Landesrecht dem Bürgerl.
Gesetzbuck nur so weit vorgeht, als diese Güter
Rentengüter sind (Einführungsgesetz zum Bürgert.
Gesetzbuch, Art. 62). (S. auch Anerbe.) -Vgl. Lang-
hans, Karte der Thätigkeit der Ansiedelungskom-
mission für die Provinzen Westprmßen und Pofen
1886-96 (Gotha 1896).
Ansiedelungsaüter, f. Ansiedelung.
Anteils- und Oewährsvertrag, ein Vertrag,
der zwiscken dem Grundeigentümer und seinem Ver-
walter abgeschlossen wird, des Inhalts, daß der
Verwalter für einen gewissen, als Minimum ange-
nommenen Gutsertrag haftet, von dem Mehrertrag
aber einen bestimmten Anteil, gewöhnlich die Hälfte,
bewilligt erbält. Dabei wird das gesamte Betriebs-
kapital vom Grundeigentümer gestellt und der Ver-
walter zu genauer Rechnungslegung verpflichtet.
Die bieranf berubende Gewährsverwaltung
stebt gewissermaßen in der Mitte zwischen der reinen
Eigenverwaltung und der Pacht, deren Vorteile sie
zu vereinigen sucht. Sie soll den Administrator an
der Höhe des Wirtschaftsertrags interessieren^ :ml>
dadurch dem Hauptmangel, der einer Bewirtschaf-
tung des Grund und Bodens durch Beamte anhaftet,
der aus dem fehlenden Eigeninteresse des Bewirt-
schasters folgenden Ertragsminderung, abhelfen.
Das Svstem ist namentlich auf den preuh. Domänen
im 17. Iabrb. und fpäter noch vereinzelt zur An-
wendung gelangt, hat aber überall im Laufe der
Zeit der vortcilbaftern und bequemern Verpachtung
auf Zeit weichen müssen.
H.ntenu2.riU8, Sargassofisch, Fischgat-
tung aus der Familie der Armflosser mit großem,
dohem, seitlick zusammengedrücktem Kopfe, fast
lotrecht stehender Mundöffnung, kleinen Augen,
nacktem oder sehr schwach stachligem Körper, meist
mit einem tentakelartigen Anhang oben auf dem
Kopf, der der erste umgewandelte Strahl der Rücken-
flosse ist, die beiden nächsten sind isolierte, fleischige,
mit Fransen gesäumte Zäpfchen. Die tehlständigen
Bauchflossen haben verlängerte Fußwurzeltnochen,
qleichen den Brustflossen und ermöglichen den Tie-
ren gleichsam mit vier Beinen in dem Tanggewirr
der ^argassomeere herumzuklettern, dem sie in ihrer
Färbung außerordentlich ähnlich sehen. Sie haben
sehr kleine Kiemenöffnungen und einen dünnwan-
digen Magen, der in hohem Grade erweiterungs-
fähig ist. Sie füllen ihn mit Luft und treiben dann
auf der Oberflüche des Meers, auch klammern sie
sich gern an flottierende Gegenstände an, und manche
Arten (deren es im ganzen einige zwanzig sind)
haben infolgedessen eine sehr weite Verbreitung
und finden sich fowohl im Atlantifchen wie im
Stillen Ocean, eine i^. inarmoi-HwZ <^ü,^.) wird
bisweilen, wohl durch Einfluß des Golfstroms, bis
an die norweq. Küste verschlagen. Sie spinnen mit
leimartigen, vielleicht von den Nieren abgeschiedenen
Fäden aus Tang treibende Nester zusammen.
H.ntki8tiria. I^.M, Pflanzengattung aus der
Familie der Gramineen (s.d., Bd. 8) mit 9 über die