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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Arbeiterkongresse - Arbeiterversicherung
deutschen Kleinstädten. Ein Beitrag zur Arbeiterwohnungsfrage (Jena 1894) ; Rud. Eberstadt, Städtische Bodenfragen (Berl. 1894); C. A. Schmid, Beiträge zur Geschichte der gewerblichen Arbeit in England während der letzten 50 Jahre (Jena 1896); B.Rost, Der achtstündige Normalarbeitstag (Lpz. 1896); Frankenstein, Arbeiterschutz (ebd. 1896); von Buch, Intensität der Arbeit. Wert und Preis der Waren (ebd. 1896).
Arbeiterkongresse, internationale, s. Internationale Arbeiterkongresse.
Arbeiterkontrollapparate, Vorrichtungen, welche die Arbeitszeit von Arbeitern in Fabriken feststellen. Sie lassen sich in zwei Gruppen einteilen: 1) in solche, bei welchen die Arbeitermarken in Behälter eingeworfen werden, deren einzelne Abteilungen verschiedenen Zeiträumen entsprechen; 2) in solche, bei welchen Papierbänder oder Marken mit Druckvermerken oder handschriftlichen Aufzeichnungen versehen werden. Die zur ersten Gruppe gehörigen Apparate zerfallen wieder in zwei Klassen: a. in solche mit feststehenden Behältern, d. in solche mit beweglichen Behältern. Ein Apparat mit feststehendem Behälter hat beispielsweise folgende Einrichtung: über der Mitte des ringförmigen Behälters, welcher durch radiale Scheidewände in einzelne Abteilungen geteilt ist, befindet sich der feststehende Einwurftrichter für die Marken und senkrecht unter diesem ein Rohr, das mit der Welle eines Uhrwerkes verbunden ist und sich mit dieser dreht. Die in den Einwurf eingelegten Marken werden durch das sich gleichmäßig drehende Rohr in die den verschiedenen Zeiträumen entsprechenden Abteilungen geleitet. Bei andern Apparaten fallen die Marken auf eine gelenkig aufgehängte Klappe und werden je nach der Neigung dieser Klappe, welche mit Hilfe eines Uhrwerkes veränderlich gemacht wird, in die verschiedenen Abteilungen eines Behälters geleitet. Ferner hat man bei hierher gehörigen Apparaten die Leitfläche für die Marken in einem Wagen angeordnet, der auf einer geneigten Bahn ruht. Die in Absätzen erfolgende Vorwärtsbewegung des Wagens je um die Breite einer Abteilung des Markenbehälters geschieht durch Auslösung einer Sperrung mit Hilfe des elektrischen Stroms. Einfacher gestalten sich die Apparate mit feststehendem Behälter, sobald man sich mit nur zwei Abteilungen im Markenbehälter begnügt, welche zur Aufnahme entweder der rechtzeitig oder der zu spät kommenden Arbeiter dienen. Dann stellt der Zeiger eines Uhrwerkes zu einer bestimmten Zeit Stromschluß her, infolgedessen der Anker eines Elektromagneten die Sperrung einer beweglichen Klappe im Einwurfkanal auslöst, die sich dann unter der Wirkung eines Gewichts umstellt. Die Marken der zu spät kommenden Arbeiter werden hierdurch in eine andere Abteilung des Behälters geleitet wie diejenigen der rechtzeitig kommenden.
Während die vorbezeichneten Einrichtungen mit nur einem Einwurfschlitz ausgestattet sind, giebt es andere, die eine große Anzahl solcher Schlitze enthalten. Diese Schlitze werden zu bestimmten Zeiten derart geöffnet oder geschlossen, daß die Arbeiter gezwungen sind, ihre Marken in den der Ankunfts- oder Abgangszeit entsprechenden offenen Schlitz einzuwerfen. Die Schließung der Schlitze wird unter anderm durch einen mit Einschnitten versehenen Schieber bewirkt, der von einem Uhrwerk aus mit Hilfe eines zweiten mit stufenförmigen Einkerbungen versehenen Schiebers verstellt wird.
Die Apparate der zweiten Klasse haben einen beweglichen Behälter, dessen einzelne Abteilungen absatzweise unter dem Einwurf bewegt werden, sobald eine Sperrung ausgelöst wird. Die Auslösung der Sperrung erfolgt zu bestimmten Zeiten auf mechan. oder elektrischem Wege mit Hilfe eines Uhrwerkes, während die Bewegung der Markenbehälter durch Gewicht oder Feder bewirkt wird.
Eine Anzahl der zur zweiten Gruppe gehörigen Apparate hat das wesentliche Kennzeichen gemeinsam, daß ein Papierstreifen durch Linien in einzelne Abteilungen geteilt ist. Jede dieser Abteilungen ist zur Aufnahme der Aufzeichnungen eines Arbeiters bestimmt. Die Abteilungen sind durch Querlinien in Unterabteilungen geteilt, deren Anzahl ebensoviel Zeiträumen entspricht. Da die Papierblätter durch ein Uhrwerk bewegt werden, so kann Beginn und Ende der Arbeitszeit der Arbeiter in den Abteilungen durch dieselben Öffnungen hindurch vermerkt werden. Die Vermerke werden bei manchen Apparaten durch Stempelschlüssel hervorgebracht, welche die Nummer eines Arbeiters tragen und in Öffnungen eingesteckt werden, die den zugehörigen Abteilungen der Papierblätter gegenüber liegen. Anstatt der Schlüssel können auch Stellstifte als Druckwerkzeug dienen, die nach der Einstellung gegenüber der betreffenden Zeitspalte selbstthätig (beispielsweise mit Hilfe eines Drehkreuzes oder durch einen Hebelmechanismus) gegen das Papierblatt bewegt werden und dadurch den Vermerk machen. Bei andern Apparaten dieser Art erfolgt die Einstellung des Markierstifts durch Stifte von verschiedener Länge, welche zugleich mit der Einstellung Stromschluß herstellen. Der Markierstift wird mit Hilfe des Ankers eines Elektromagneten gegen das Papierblatt geschnellt. An manchen Apparaten wird die Schreibvorrichtung durch Aufrichten und Umkippen von beweglichen Marken in Thätigkeit gesetzt. Zu dieser Gruppe gehören ferner diejenigen Apparate, bei welchen der Arbeiter seinen Namen oder seine Nummer auf ein Papierband, das durch eine Öffnung des Apparats sichtbar ist, aufschreibt und alsdann durch Druck auf einen Knopf, Drehen an einer Kurbel, Ziehen eines Schiebers u. s. w. den Papierstreifen dergestalt verschiebt, daß mittels Uhrwerkes eingestellte Typenräder neben der Aufzeichnung einen dem Zeitpunkt der Aufzeichnung entsprechenden Abdruck erzeugen. Statt der handschriftlichen Aufzeichnungen neben dem Zeitvermerk werden bei dieser Gattung von Apparaten zuweilen die Nummern der Arbeiter mit Hilfe von Schlüsseln oder Typenrädern abgedruckt.
Zum Schluß mag noch ein Apparat Erwähnung finden, welcher die Arbeitszeit dadurch registriert, daß die Stellungen von mit Markierstiften versehenen Zeigern eines Uhrwerkes auf Zifferblattabbildungen durch Stiche bezeichnet werden. Die in den Apparat eingeschobenen Marken liegen derart über dem Uhrwerk, daß sich das Uhrwerkszifferblatt
mit seinen Abbildungen genau deckt.
Wenn die A. verhältnismäßig wenig zur Anwendung gekommen sind, so hat dies in erster Linie seinen Grund darin, daß es noch keine solchen Apparate giebt, bei welchen Betrügereien von feiten der den Apparat Benutzenden ausgeschlossen wären. Denn bei allen bisherigen Konstruktionen kann die Benutzung des Apparats durch einen Stellvertreter des zu Kontrollierenden geschehen.
Arbeitersekretariat, Arbeiterverbände, s. Arbeiterfrage.
*Arbeiterversicherung, s. Arbeiterfrage.