Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

82
Arton
von Munitionsbestandteilen und vielleicht nur ent-
sprechende Änderungen der vorhandenen Geschütze
erheischt haben, während die allerdings schnell be-
grenzte Vermehrung der Feuergeschwindigkeit ein
gänzlich neues Ärtilleriematerial verlangt. Bei dem
hohen Interesse, das jeder Staat an der Erreichung
des Übergewichts als erstcinführcnde Macht hat,
ist die Geheimhaltung aller in diesen Fragen ver-
anstalteten Versuche und Anordnnngen naturgemäß.
Vermutlich jedoch ist das Schnellfeuergeschütz die
Artilleriewaffeder Zukunft, wenigstens wird in Frank-
reich zur Zeit der Plan einer Umbewaffnung des bis-
herigen Feldartilleriematerials in solches mit Schnell-
feuergeschützen lebhaft befürwortet. In Rußland ist
man der Einführung der Schnellfeuergeschütze eben-
falls näher getreten, indem eine Art von Übergangs-
stadium die Durchführung der Maßregel vorbereitet.
In Österreich-Ungarn und Italien sind die Vorstadien
betreten worden, wenn auch zunächst noch die damit
verbundenen Geldkosten die Verwirklichung ver-
zögern. Auch die Vereinigten Staaten von Amerika
beschäftigen sich mitUmbewaffnungsplänen. Die Be-
strebungen Deutschlands entziehen sich gänzlich der
öffentlichen Mitteilung. Es darf bei allen Bestrebun-
gen zur Einführung von Schnellfeuergeschützcn, die
vermöge ihrer Konstruktionseigentümlichkeiten un-
bedingt mit der Verringerung des Kalibers und Ge-
schoßgewichts rechnen müssen, nicht außer acht ge-
lassen werden, daß gerade in der Neuzeit die Forde-
rung nach einem wirkungsvollen Steilfeuergeschütz
auch in der Feldartillerie sehr in den Vordergrund
getreten ist. Mit einem solchen ist aber ein kleines
Kaliber nicht vereinbar, wenn die Geschoßwirkung
nicht ganz in Frage gestellt werden soll (in Rußland
sind bereits 15 cin-Mörser in Feldartillerieregimen-
ter eingestellt; andere Staaten haben mindestens das
12 cm-Kaliber gewählt); auch hat sich für rationelle
Ausnutzung des Steilfeuers (des frühern Bogen-
schusses) die Annahme besonderer Geschütze (Hau-
bitzen oder Mörser) nötig erwiesen, was eigentlich
nur ein Zurückgehen auf die frühern Einrichtungen
solcher Geschütze ist, jedoch uuter Berücksichtigung
der Fortschritte bezüglich aller gezogenen Rohre.
Aus alledem erklärt es sich, daß die Fertigstellung
und Einführung der neuen Geschützkonstruktion nur
sehr langsame Fortschritte macht, und daß die Streit-
fragen über etwaige Verzichtleistung auf die Schaf-
fung eines Einheitsgeschützes noch keineswegs ent-
schieden sind. In engem Zusammenhang mit dieser
Frage steht auch die in den letzten Jahren fast bei
allen Staaten kundgegebene Absicht, für den Feld-
krieg einen Teil der schweren Velagerungs- oder
Festungsgeschütze mit normaler Bespannung heran-
zuziehen, um die Wirkung der Feldgeschütze in geeig-
neten Fällen zu verstärken.
Was dieGeschosse anbelangt, so ist man für die
Feldartillerie in neuerer Zeit ziemlich allgemein von
der hauptsächlichen Benutzung des Shrapnels ab-
gekommen, neben dem eine Sprenggranate mit bri-
santem Sprengstoff verwendet wird. Die früher als
letzte Rettung für den Nahkampf angesehene Kar-
tätsche hat durch die neuen Geschoßkonstruktionen ihre
Bedeutung sehr eingebüßt. Die Lafetten der Feld-
artillerie haben mit Ausnahme des Materials (statt
holz Stahl und Eisen) im allgemeinen während der
letzten Jahrzehnte keine andere Umgestaltung er-
fahren, als sie die veränderten Anforocruugen an
größere Haltbarkeit bei Verwendung größerer Ge-
schoß- und Ladungsgewichte und an größere Fähig-
keit zum Transport der Bedienung erheischten. Für
ein Schnellfeuergeschütz würde dagegen eine ziemlich
eingreifende Umänderung nötig fein, da bei diesen
die größtmöglichste Einschränknng des Rücklaufs
nach jedem Schuß Hauptbedingung wäre.
Bei der Velagerungs- und Festungsartil-
lerie sind die Geschütze in neuester Zeit hauptsäch-
lich auf Erreichung sehr großer Schußweiten kon-
struiert, wie solche bei der Beschießung von Festun-
gen neuester Bauart erforderlich sind. Die Geschosse
haben meist ein ziemlich hohes Eigengewicht, um in
Verbindung mit großen Ladungen die Wirkung auch
gegen Panzerziele sicher zu stellen. Daneben ist das
Steilfeuer sehr ausgebildet worden. Die Anforde-
rungen nach dieser Richtung schließen die Verwen-
dung von Schnellfeuergeschützen zwar nicht aus, doch
macht die Rücksicht auf die leichtere Beweglichkeit der
Belageruugsgeschütze nicht zu schwere Lafettenk'on-
struktionen nötig, wodurch wiederum die Eigenschaft
der Schnellfeuerkanonen schwerern Kalibers, den
Rücklauf nach jedem Schuß auf das Mindeste einzu-
schränken, schwer erreichbar wird.
Das rauchschwache Pulver findet sowohl bei
den Feldgeschützen wie bei denen der Velagerungs-
und Festungsartillerie immer ausgedehntere An-
wendung; die Zusammensetzung dieses Munitions-
bestandteils hat vielfache Wandlungen erfahren und
nähert sich allmählich der Vollkommenheit für alle
Zwecke. Daneben ist die Verwendung von andern
Treibmitteln, namentlich seitens der Privatindustrie,
mit steigendem Erfolge angestrebt worden. (S.
Schießpulver, rauchschwaches, Bd. 14.)
In der Küsten artill erie kommen ähnliche Ein-
richtungen wie bei der Festungs- und Velagerungs-
artillerie zur Geltung, dort unter besonderer Be-
rücksichtigung der zu bekämpfenden Ziele, der schwe-
ren Schiffspanzer und der gepanzerten Decks.
Was die kricgsmäßige Ausbildung der
Offiziere und Mannschaften der A. anbetrifft, so
werden an dieselben immer erhöhtere Ansprüche
gestellt. In fast allen Staaten hat die Trennung
der Feld- von der Festungsartillerie hierbei Platz
gegriffen. - Vgl. H. Müller, Die Entwicklung der
Feldartillerie 1815-92 (2 Bde., Verl. 1893).
Arton (spr. -töng; eigentlich Aron), Leopold
Emil, bekannt durch seinen Skandalprozeß, geb.
16. Aug. 1849 zu Strahburg, optierte nach dem
Kriege von 1870/71 für die franz. Nationalität, ließ
sich in Paris als Bankier nieder und floh ins Aus-
land 1892, als der Dynamit- und Panamaskandal
ausbrach. Am 23. Mai 1893 wurde er vom Schwur-
gericht des Seinedepartements in contumaciam zu
20jähriger Zwangsarbeit weqen Unterschlagung
von Geldern der Dynamitgesellschaft und zu 5 Jah-
ren Gefängnis als Mitschuldiger in Bestechung und
Vestechungsversuchen von öffentlichen Beamten in
der Panamaaffaire verurteilt. Ende 1895 in London
verhaftet, nachdem ihn die franz. Detektivs durch
ganz Europa verfolgt hatten, wurde er Anfang
1896 ausgeliefert und legte Zeugnis ab in der
Affaire Dupas,des Polizeiagenten, der vorgab, von
den Ministern Loubet und Ribot die Weisung er-
halten zu haben, A. nicht festzunehmen, sondern mit
ihm zu unterhandeln. Dupas wurde freigesprochen.
A. wurde in der Angelegenheit der Dynamitgesell-
schaft (in der allein nach den Auslieferungsbedin-
gungen gegen ihn verhandelt werden durfte) 27. Juni
1896 vom Schwurgericht zu 6 Jahren, 10. Juli vom
Polizeigericht zu 2 Jahren Gefängnis verurteilt.