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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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145
Belgien
Schulen
Zahl
Schüler
Nthcneen und


Colleges . .
35
7 35.-.
Mittelschulen


für Knaben.
88
14 105"
Mittelschulen


sür Mädchen
40
6 909
Lehrerseminare
4

Schulen !Zahl Schü-
Elementarlehrer- !
seminare .
51
Elementarschulen , 6209
Kindergärten
1347
137 356
Schulen für Er- >
wacliscne . . . 1"10! 67 704
Von viel größerer Bedeutung sind aber die meist
vom Klerus geleiteten Privatanstalten, nämlich
80 Colleges, 65 Mittelschulen für Knaben, 150 für
Mädchen, Seminare, Kindergärten, Elementarschn-
len n. s. w. Die Gesetzgebung des I. 1895 96 hat
den kirchlichen Einfluß auf Unterricht und Erziehnng
noch erheblich verstärkt. Von Staat, Provinz oder
(Gemeinde unterstützt werden die 59 Gewerbeschulen
mit 16502 Schülern. Die ,'^ahl der Analphabeten
ist noch immer sehr groß. 1895 waren von 61543
Retruten 7028 des Besens und Schreibens unkundig.
Einschneidende, das polit. ^eben gänzlich umge-
staltende Veränderungen hat die V ersass u n g durch
die Wahlrechtsreform erfahren und zwar nicht nur
durch das Gesetz vom 7. Sept. 1893, das die Wahlen
zum Senat und zur Deputiertenkammer nach langen
Kämpfen (s. unten, Geschichte) neu regelte, sondern
auch durch die Reformen des Wahlrechts zu den
Provinzialräten und den Gemeindevertretungen.
Die Grundlage bildete das Princip des allgemeinen
Wahlrechts, gemildert durch das Pluralwahlsystem
ls. d., Bd. 13). Im einzelnen sind dieHauptbestim-
mungen folgende: der Senat wird zum Teil direkt
gewählt von allen über 30 I. alten, nicht nnter
einem Jahre am Orte wohnenden Bürgern, und zwar
ist die Zahl der Senatoren halb so groß als die der
Deputierten der betreffenden Provinz. Indirekt ge-
wählt werden je nach der Bevölkerungsdichtigteir
der Provinzen 2-4 Senatoren von den Provinzial-
räten, denen die Betreffenden aber in den zwei der
Wahl vorangegangenenJahren nicht angebort haben
dürfen. Zur passiven Wahlfätngkeit geHort ein Alter
von 40 I., für die direkt zu Wählenden 1200 Frs.
Einkommensteuer oder Grundrente von 12000 Frs.
In den armen Provinzen ist diese Bestimmung etwas
gemildert. Die ko'nigl. Prinzen haben mit 18 Jahren
Sitz, mit 27) auch Stimme im Senat. - Die Depu-
t i e r t e n k a m m e r wird auf 1 Jahre, mit Ausscheiden
der Hälfte nach 2 Jahren, von allen über 25 I. alten,
ein Jahr ansässigen Bürgern direkt gewählt, so daß
auf 40000 E. ein Abgeordneter entfällt, über die
Erteilung eines Mehrstimmrccbts an Wohlhabende,
Bejahrtere und Gebildetere s. Pluralwahlsvstem
<Bd. 13). Die Zahl der Wähler ist anf 1200000 ge-
stiegen. Eine wichtige Neuerung ist die Wahlpflicht.
Die Abgeordneten müssen 25 I. alt sein, erhalten
4000 Frs. Jahresgelder und freie Fahrt nach Brüssel.
Jährliche Sessionen von mindestens 40 Tagen sind
vorgeschrieben, bei Auflösungen durch den Konig
finden die allgemeinen Urwahlen nach höchstens
40 Tagen statt. Die Deputiertenkammer hat in
Finanz- und Heeresfragen das Vorverhandlungs-
recht. - Zu den Gemeinde- und Provinzial-
vertretungen haben aktives Wahlrecht dieselben,
die die Senatoren wählen, nur wird bei den Ge-
mcindcwahlen eine Ansässigkeit von drei Jahren
verlangt, .höhere Einkommen gewähren hier bis zu
vier Stimmen für einzelne Wähler. Große Gemein-
den von über 20000 E. wählen die Gemeinderäte
direkt, und zwar hat hier jeder in die Wahlliste ein-
Vrockhans' Konversations-Lexikon. 14. Anfl.. XVII.
getragene Bürger eine Stimme, sofern er zu den
Wahlen zu den Gewerbekammern oder Arbeiter-
kammern berechtigt ist. Die eine Hälfte der Räte
sind Vertreter der Arbeiter, die andere der Arbeit-
geber. Kandidaten, die absolute Majoritäten erhal-
ten, sind gewählt, für die übrigen ist das Princip des
Proportionalwahlsystems is. d., Bd. 13) eingeführt.
Die Gemeindevertretungen werden alle 3 Jahre,
die Provinzialräte alle 2 Jahre zur Hälfte erneuert,
beide wählen für die laufenden Geschäfte permanente
Ausschüsse, denen der Bürgermeister oder der Gou-
verneur der Provinz Vorsitzen.
Tie Voranschläge für die Finanzen betragen
für 1896 in der Einnahme 355,60, in der Ausgabe
354,30 Mill. Frs. Auf direkte Steuern entfallen
52,3'.>, auf Zölle 26,17, auf indirekte Steuern und
Accise 94,44, auf lRoh-) Einnahmen aus Verkehrs-
anstalten 165,03 Mill. Frs. Unter den Ausgaben
erfordert die Verzinsung und Amortisation der
schuld 104, die Justiz 20, das Ministerium der
öffentlichen Arbeiten und Post 106,7, das des Krie-
ges 47, das des Innern und des Unterrichts 24,7
Mill. Frs. Tie Schuld, größtenteils für Bahnbau-
ten aufgenommen, beträgt (1895) 2215 Mill. Frs.
Geschichte. Die Beratungen über die Vorlage zur
Vcrfassungsrevision zogen sich sehr in die Länge,
und bereits gab sich die Ungeduld der Demokraten
und Socialisten in Straßendemonstrationen kund.
Erst 23. Mai 1892 konnte jenes Gesetz zur Einlei-
tung der Revision verkündigt werden, worin nach
den Bestimmungen des Grundgesetzes die Artikel
namentlich genannt wurden, worauf die Revision
sich zu beziehen hatte; aufgegeben war die zuerst
vorgeschlagene Revision des Artikels 26 behufs Ein-
führung eines Referendum. Nachdem 23. Mai ge-
mäß den Bestimmungen der Verfassung die beiden
Kammern aufgelöst worden waren, fanden (Juni)
die Neuwahlen statt für die Kammern, die nun
als eine konstituierende Versammlung mit zwei
Drittel der Stimmen über die neue Gestalt der be-
trcsfenden Artikel zu entscheiden hatten. Die kleri-
kale Mehrheit war in diesen Kammern um einige
Stimmen geringer; im Senat 46 gegen 30, in der
Abgeordnetenkammer l)2 gegen 60 liberale.
Nack vielen Beratungen wurden 12. April 1893
alle die verschiedenen Anträge über die Wahlreform
verworfen. Als es aber in Brüssel und andern
3^rten bereits zu aufrührerischen Bewegungen kam,
wurden die Beratungen wieder aufgenommen, und
nun bekam der Antrag des Abgeordneten Nysscns die
erforderliche Mehrheit, welcher zwar das allgemeine
Wahlrecht aller 25jährigen einführte ifür den Senat
wurde es der spätern gesetzlichen Bestimmung er-
laubt, sogar ein höheres Alter bis 30 Jahre zu
firieren", aber dasselbe durch Wahlpflicht und Zu-
erlennung von ein oder zwei Zufatzstimmen an ge-
wisse Personen in ihren Folgen zu mildern suchte
<s. oben unter Verfassung). Auch die vorgenommene
Reorganisationdes^enatsmachte Schwierigkeit. Am
7. Sept. 1893 wurde das nene Grundgesetz verkündet.
Als sich im folgenden Jahre ergab, daß der auf
Einführung proportioneller Vertretung zielende Re-
gierungsantrag keine Mehrheit finden tonnte, zogen
sich 18. März der Kabinettschef Beernaert und der
Justizminister Le Icune zurück. Kabinettschef wurde
darauf der Minister des Innern, de Burlet, wäb-
rend die Abgeordneten für Gent, de Smet-de-Nayer
und Begerem, für Finanzen und das Innere ein-
traten. Hierauf wurde im Juni 1894 das Wahl-