Schnellsuche:

Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

Diese Seite ist noch nicht korrigiert worden und enthält Fehler.

297
Depotgesetz - Desinfektion
nisses kann unterbleiben, soweit die Auslieferung
der eingekauften Stücke an den Kommittenten er-
folgt oder ein Auftrag zur Wiedervcräusierung aus-
geführt ist, außerdem nur, wenn der Kommittent ver-
zichtet, und zwar muß der Verzicht von einem Nicht-
bankier bezüglich ^edes einzelnen Auftrags und aus-
drücklich und schriftlich erklärt werden. 3) Der Kom-
missionär, welcher einen Austrag zum Umtauscb
von Wertpapieren oder zur Geltendmachung des
Bezugsrechtes darauf ausführt, muß binnen zwei
Wochen nach Empfang der nencn Stücke das Stück-
verzeichnis übersenden, sofern er die Stücke nicht
innerhalb dieser Frist aushändigt. Spätestens mit
der Absendung des Stückverzeichnisses geht das
Eigentum an den Papieren auf den Kommittenten
über und der Kommissionär hat bezüglich der in
seinem Gewahrsam befindlichen Papiere von da an
die Pflichten des Verwahrers (Depositars). 4) Ein
Kaufmann, welcher in seinem Handelsgewerbe fremde
Wertpapiere einem Dritten zum Zwecke der Aufbe-
wahrung, der Veräußerung, des Umtausches oder
des Bezuges von andern Papieren, Zins- oder Ge-
winnanteilschcinen ausantwortet, hat hierbei dem
Dritten mitzuteilen, daß die Stücke fremde seien.
Alle diese Vorschriften sind durcb civil- und straf-
rechtliche Nachteile sichergestellt (Nücktrittsrcckt des
Kommittenten; Verlust der Provision; bei einfackem
Depotbruch Gefängnis bis zu einem Jahr und Geld-
strafe bis 3000 M.; höhere Strafen, wenn der Depot-
bruch nach Zahlungseinstellung oder Konkurseröff-
nung begangen wird). Für Minderkaufleute gilt
das Depotgesetz nicht, für sie gilt bürgerliches Recht,
wie für andere Leute. Das neue Bürgerl. Gesetz-
buch bestimmt aber auch, daß bei Hinterlegung von
Wertpapieren die Vereinbarung, daß das Eigen-
tum auf den Verwahrer übergehen und dieser nur
verpflichtet sein soll, Papiere von gleicker Art, Güte
und Menge zurückzugewähren, oder die Vereinba-
rung, daß der Verwahrer die hinterlegten Papiere
soll verbrauchen dürfen, nur gültig ist, wenn sie aus-
drücklich getroffen wird (H. 700). - Vgl. Neumann-
Hofer, Depositengeschäfte und Depositenbanken
Depotgesetz, s.' Depositum. ^Lpz. 1894).
^ Derby, Edward Henry Stanley, Graf von,
starb kinderlos 21. April 1893 in Knowslcy-House
bei Liverpool. Erbe seines Titels wurde sein Bru-
der Fredcrick Arthur Lord Stanley ls. d., Bd. 15).
Die "8p66c1i68 ^ncl aä(1i-68808 ol Nä^vniä Henr^
Nlli-I ot' D." l2 Bde., Lond. 1894) gaben Sanderson
und Roscoe heraus. sEms.
^Derenbourg, Joseph, starb 29. Juli 1895 in
Dermatographie, Dermographie (grch.),
s. Autographie.
^Dörouiede, Paul, bewarb sich bei den Neu-
wahlen zur Deputiertenkammer 1893 nickt wieder
um ein Mandat, wurde aber 1895 wieder Präsident
der neu gebildeten Patriotenliga. Er schrieb noch ein
Drama: "NesLire äu (Fuesolin" (1895).
-"Derwisch Pascha, Ibrahim, starb Juni 1896
in Konstantinopel. si7. Juni 1897 in Paris.
^Des Cloizeaux, Alfred Louis Olivicr, starb
Desideräta, der 344. Planetoid.
^Desinfektion. Von den Desinfektions-
ap paraten haben sich am meisten die mit strömen-
dem Dampf von 100° und Atmosphärenspannung
arbeitenden Dampfdesinfektionsapparate bewährt.
Die Apparate mit hochgespanntem Dampf wirken
zwar noch sicherer und schneller, doch ist ihre Be-
dienung schwierig und gefährlich und ihr Preis er-
heblich höher. Nur ist bei ihnen darauf zu achten,
daß der Wasferdampf wirklich gesättigt ist; Beimen-
gungen von Luft stören den Prozeß ganz erheblich,
ilm diese Beimengungen von Luft sicher zu ver-
meiden, läßt man den Dampf von oben her in den
Desinfektionsraum strömen, wobei die specifisch
schwerereLuft am sichersten nach außen gedrängt wird.
Auck giebt man dem Dampf durch Verengung der
Ausströmungsöffnung einen geringen Überdruck, um
einem Eindringen von Luft vorzubeugen.
Die beistchende Tafel zeigt einige neuere Dampf-
desinfektionsapparate, die in Deutschland besonders
von den Firmen Schimmel & Co. in Chemnitz,
Nietschel <^ Henneberg in Berlin, Vudenberg in
Dortmund und andern ausgeführt werden. Der
Hauptteil dieser Apparate ist ein meist cylindrischer
Raum, der die zu desinfizierenden Gegenstände auf-
nimmt und dann vom Dampf durchströmt wird.
Die Fig. 1 der Tafel: Desinfektionsapparate
stellt einen großen Apparat für Desinfektionsan-
stalten dar. Der große liegende Cylinder hat an
iedem Ende eine Tbür; die eine ist zum Eintragen
der durckseuckten, die andere zum Herausnehmen der
entseuchten Gegenstände. Damit die letztern nicht
mit den erstern in Berührung kommen, sind die
Nämne für die Ab- und Anfuhr durch eine Wand
getrennt, wie auch aus dem Grundriß (s. nachstehende
Fig. 1) zu ersehen ist. Bei diesem Apparat wird der
Dampf in dem besondern neben dem Arbeitscylin-
der stehenden Dampfkessel entwickelt. Dies ist auch
bei dem in Fig. 3 der Tafel dargestellten fahrbaren
Apparat der Fall, der sich besonders für Landge-
meinden eignet. In Fig. 2 u. 4
der Tafel sind dagegen die
Dampferzeuger mit dem eigent-
lichen Apparat zu einem Gan-
zenverbunden. Der durch Fig.2
der Tafel in äußerer Ansicht
und durch bcistehende Fig. 2
im Durchschnitt dargestellte
Apparat ist für rasches An-
heizen konstruiert und eignet
sich besonders für Kliniken.
Direkt über der Feuerung be-
findet sich ein Wasserbecken, aus
welchem der sich entwickelnde
Dampf zuerst in die Ummante-
lung und dann in das Innere
des Dcsinfektionscylinders ge-
langt. Bei dcmThurssieldschen
Apparat (Fig. 4 der Tafel) ist
der Cylinder ^. liegend; die
Ummantclung desselben ist zur
F'g. 2.
Hälfte mit Wasser gefüllt; die andere Hälfte füllt
sich mit Dampf, der durch Offnungen oben in den
Cylinder tritt. Der Mantelraum des Thursfieldfchcn
Desinfektionsofens dient also zugleich als Dampf-