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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Internationales Bureau des Weltpostvereins - Internationale Unionen
und mit der entsprechenden Signaturzahl versehend.
Das I. V. I., welches von der belg. Regierung
anerkannt ist und gefördert wird, rechnet auf die
Mitwirkung der andern Staaten, Bibliotheken und
des Buchhandels. (Vgl. das Iwlietin äs 1'Inätiwt
international äs I)id1i0Fil>i)Iii6, seit 1895, und
(5. Junker, Ein allgemeines bibliogr. Nepertorium
und die erste internationale bibliogr. Konferenz
in Brüssel 1895, Wien 1896.) Das etwas über-
raschend ins Leben getretene Unternehmen, welches
wohl in innerm Zusammenhang mit einer von
F. Van der Haeghen ("Luiletin äs i'^cadLiuis
1-0^16", Vrüss. 1893, S. 690 fg.: "v'un cawloFuk
General ä68 dililiotköliueZ pnl>1ihu63") gegebenen
Anregung steht, hat bis jetzt vorwiegend eine un-
günstige Beurteilung erfahren. Das Deweysche Sy-
stem unterliegt an sich wesentlichen Bedenken und
eignet sich jedenfalls nur für kleine Bibliotheken.
Das (Mcs scheint es daher unter Umständen auf-
geben zu wollen. Außerdem werden die Titeldrucke
für neue Erscheinungen ungleichmäßig und vielfach
zu spät an die Bibliotheken außerhalb Brüssels ge-
langen; die für die ältern Bücher würden jene zu
einer Umgestaltung ihrer bisherigen Kataloge nö-
tigen; auch ist es fraglich, ob die äußere Form der
Titeldrucke für oieKataloge aller oder doch der meisten
Institute passen würde. Für Privatpersonen wird
die Masse der Titel zu groß und ihr Ordnen zu be-
schwerlich. Dies ist auch die Schwäche eines andern
internationalen bibliogr. Bureaus, das auf An-
regung des dritten internationalen Kongresses für
Zoologie in Zürich errichtet ist und (mit 1896 be-
ginnend) für Zoologie alljährlich die erscheinende
Litteratur (mit Einschluß der Zeitschriftenaufsätze)
auf Zetteln (jährlich etwa 8000) verzeichnen und nach
Autoren oder nach Stickwörtern alphabetisch geord-
net im ganzen oder in Abschnitten den Abonnenten
liefern will. Die Bibliographien anderer naturwissen-
schaftlicher Disciplinen sollen folgen. Endlich hat die
I^o^ai societ^ in London, welche seit 1867 einen
"OataloFUL ol 8ci6ntiiic pap6i'8" (1800-83 in drei
Abschnitten, 11 Bde.) herausgab, nun aber die Ar-
beit nicht mehr allein fortsetzen, sondern auf breitere
Grundlagen stellen will, allen größern Akademien
der Erde den Vorschlag einer internationalen Ver-
einigung gemacht zur Herstellung umfassender Biblio-
graphien über die neueste Litteratur in Mathematik
und Mturwissenschaflen. Am 14. bis 17. Juli 1896
fand in London eine aus 23 Staaten beschickte in-
ternationale bibliogr. Konferenz statt, zu welcher die
No^al Lociot^ oll^cmäon eingeladen hatte, und auf
der die vorbereitenden Schritte zur Herstellung eines
internationalen Katalogs beraten wurden, welcher
vom 1. Jan. 1900 an die neu crfcheinende Litteratur
an Zeitschriftcnaufsätzcn, Broschüren und Büchern
aus dem Gebiete der Mathematik, Physik und Na-
turwissenschaften (mit Ausschluß der angewandten
Wissenschaften) in doppeltcrForm, alphabetisch (nach
den Autoren) und systematisch, möglichst schnell ver-
zeichnen und in kurzen Fristen erscheinen soll.
^Internationales Bureau des Weltpost-
vereins. Das Bureau hat eine Zusammenstellung
über die Organisation und die Handhabung des Post-
dienstes im innern Verkehr der Vereinsländer ("1^6-
cU6i1 ä6 r6N86i^N6lQ0Iit8 8UI- 168 86rvic68 int.6rN63
668 kämini3tr9.ti0Q8 cl61'IIniow)) und über die Ein-
richtung und den Betrieb der Postsparkassen bear-
beitet. Das Werk enthält die gesetzlichen und regle-
mentarischen Bestimmungen sämtlicher in den ein-
zelnen Vereinsländern vorkommenden Dienstzweige.
Das Verzeichnis sämtlicher Postorte der Welt, "vio
tionnairL des burskwx clo p08t6 iinivei'86l", mit
dessen Herausgabe das I. B. d. W. von dem Wiener
Postkongreh beauftragt war, ist 1895 erfchienen.
Internationales Bureau für die Ver-
öffentlichung der Zolltarife in Brüssel. Durch
die Konvention vom 5. Juli 1890 vereinigten sich
30 Staaten (Argentinien, Österreich-Ungarn, Bel-
gien, Volivia, Chile, Kongostaat, Costa-Rica, Däne-
mark und seine Kolonien, Spanien und seine Ko-
lonien, Vereinigte Staaten von Amerika, Frank-
reich und seine Kolonien, Großbritannien mit den
meisten Kolonien, Griechenland, Guatemala, Ha'üi,
Italien und seine Kolonien, Mexiko, Nicaragua,
Paraguay, Niederlande und seine Kolonien, Peru,
Portugal und seine Kolonien, Rumänien, Ruhland,
Salvador, Siam, Schweiz, Türkei, Uruguay und
Venezuela) zu einer internationalen Union, um
auf gemeinsame Kosten die Zolltarife der Staaten
der Erde und alle ihre eintretenden Veränderungen
zu veröffentlichen. Die Übersetzung der Tarife in
die fünf zugelassenen Sprachen (deutsch, englisch,
spanisch, französisch und italienisch) sowie deren
Drucklegung erfolgt durch das Bureau, welches in
Brüssel seinen Sitz hat und das "Lulletill intsi-
national cl68 äouÄll68" veröffentlicht. Das Per-
sonal des Bureaus ernennt der belg. Minister
des Auswärtigen, welcher auch die nötigen Fonds
vorschießt und die Aufsicht führt. Korrespon-
denzsprache ist die französische. Der Jahres-
aufwand wurde mit 125 000 Frs. begrenzt und
wird auf die unierten Staaten nach Maßgabe des
Umfangs ihres Handelsverkehrs aufgeteilt. Die
verbündeten Regierungen verpflichteten sich, dem
Bureau alle ihre Zolltarife und darauf bezüglichen
Instruktionen und Verträge, dann die jeweilig ein-
tretenden Abänderungen zuzusenden. Das Detail
der Gebarung ist durch ein Reglement geordnet.
Nachträglicher Beitritt zur Konvention ist zulässig.
Der Vertrag wurde vorläufig auf 7 Jahre vom
1. April 1891 ab geschlossen; der Austritt eines
Staates kann ein Jahr vor Ablauf angemeldet
werden, widrigenfalls die Konvention weitere sieben
Jahre läuft. Jeder Staat kann die Tarife in der
eigenen Sprache, wenn sie nicht zu den aufgenom-
menen zählt, auf eigene Kosten publizieren, und der
Text im "Nulletw" hat in Streitfällen nicht die
Eigenschaft eines authentischen Textes. Zur Pu-
blikation der Übersetzung durch das Bureau kann
eine weitere Sprache nur durch einstimmigen Be-
schluß zugelassen werden. Seit April 1891 sind bis
Ende 1895: 135 Hefte mit einer Unzahl von Nach-
trägen veröffentlicht worden, und die Negierungen
beziehen nach Maßgabe ihres Beitrages die ent-
sprechende Zahl von Exemplaren, welche zur Ver-
teilung an Behörden und öffentliche Körperschaften
benutzt werden. ^nialgesellschaften.
Internationales Kolonialinstitut, s. Kolo
Internationale Nnionen, internationale
Verwaltungsvereine, völkerrechtliche Gesell-
schaften zweier oder mehrerer Staaten zur Besor-
gung einer gemeinsamen Verwaltungsangelegenheit
durch gemeinsame Einrichtungen, insbesondere ge-
meinsame Behörden (Internationale Bureaus ^s. d.^I
oder Centralämter, internationale KonvnvMonen,
z. B. Europäische Donaukommission >^s. d., Bd. 6),
internationale Kommission zur Ausführung der
KongoschiffahrtZakte ls-Kongokonferenz, Bd. M