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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Japanisches Heerwesen
eine Menge Gebäude, z. B. Tempel für Nebengötter, Hallen für einen heiligen, von jungen Mädchen dargestellten Tanz u. s. w. enthalten. Der Eingang zum Tempelhof (yashiro) bildet das Tori-i (s. Tafel: Buddhismus I, Fig. 7 links), ein einfaches Thor von bestimmter Form, an dessen Querbalken oft ein Strohfeil, an dem eigentümlich gefaltete Papierstreifen herabhängen, befestigt ist. Im Tempel selbst ist meist nur ein metallener Spiegel aufgestellt. Vor dem Tempel hängt eine Schelle mit einem Seil, in einen Holzkasten darunter wirft man kleine Münzen. Die Priester (Kannushi) unterscheiden sich nur bei gottesdienstlichen Handlungen, wie Opfern (von Früchten und Gemüse), durch die Kleidung von andern Menschen; sie sind verheiratet und haben ihr Amt häufig ererbt. Die Priester kann man, nebst dem Hof und den Bewohnern einiger Gegenden, aus denen der Buddhismus verbannt war, allein als reine Shintōisten bezeichnen. Denn während sonst jeder Japaner zwar bei seiner Geburt dem Schutze der Shintōgottheit in seinem Wohnort anvertraut wird, gehört er nach seiner Familienabstammung zugleich zu einer der buddhistischen Sekten des Landes.
Von den beiden großen Systemen, in die der Buddhismus (s. d.) im Laufe der Zeit sich trennte, ist das des Mahäyana, der Nordbuddhismus, nach langer Wanderung über China und Korea nach Japan gekommen, und zwar nach den japan. Chronologien im 6. Jahrh. n. Chr. Die Verehrung des Stifters Çäkyamuni (in Japan Shaka genannt) und anderer heiligen tritt hier hinter die der Verkörperung zweier abstrakter Ideen zurück, des Amidabuts (im Sanskrit Amitâbha Buddha), der Personifikation des unendlichen Lichtes, und der Kannon (im Sanskrit Avalokitçvara), der Personifikation der unendlichen Gnade und Barmherzigkeit. Außerdem giebt es noch unzählige dii minores, die andern Religionssystemen, wie dem Brahmanismus, Shintōismus u. a., entstammen. Die Gottheiten werden bildlich verehrt, und manche der Statuen, wie der bekannte Daibuts' von Kamakura (s. Tafel: Buddhismus I, Fig. 5), gehören zu den schönsten Erzeugnissen der japan. Kunst. Der japan. Buddhismus zerfällt in 12 Sekten, aber nur sechs davon sind bedeutend. Die Haupttempel sind in oder bei Kioto. Einige der Sekten sind aus China gekommen, andere sind in Japan entstanden. Am einfachsten sind die Lehren der Jōdoshinshū, "der wahren Sekte vom Paradies", deren Lehre fast monotheistisch geworden ist und deren Satzungen sehr vereinfacht sind, so daß man sie die protestantische unter den buddhistischen Sekten genannt hat. Die Zahl ihrer Tempel beträgt 19000, die Zahl aller buddhistischen Tempel über 72000. Das Einkommen der Tempel besteht jetzt nur aus den Sporteln und Gaben der Gläubigen, die frühern reichen Einkünfte aus den Tempelgütern sind durch Konfiszierung der letztern Anfang der siebziger Jahre genommen worden. Die Zahl der Priester beträgt über 140000 (darunter kaum 1000 Nonnen). Sie leben im Cölibat (mit Ausnahme der Priester der Jōdoshinshū) und enthalten sich der Fleischspeisen. Ihre Hauptpflichten bestehen in der Ausführung von Begräbnisfeierlichkeiten, Lesen von Totenmessen, Predigen, wozu aber kein bestimmter Tag wie bei uns ausersehen ist. Ihr Einfluß ist bei der ländlichen und gewerbtreibenden Bevölkerung größer als bei den gebildeten Klassen, die sich an die Moral der chines. Weisen, wie Confucius und Mencius, halten oder auch dem Materialismus huldigen. Große Ähnlichkeit besteht zwischen dem buddhistischen und kath. Ritus; man kennt das Räuchern mit Weihrauch, Abzählen von Kugeln am Rosenkranz, reichen Schmuck der Tempel und Altäre, Wallfahrten nach berühmten Tempeln, Verkauf von Amuletten u. s. w. In der jüngsten Zeit strebt man eine geistige Reform des Buddhismus an, hauptsächlich, um dem eindringenden Christentum entgegenzutreten.
Der Katholicismus, der zuerst 1549 durch Xavier nach Japan gebracht wurde und nach beinahe 100 Jahren über eine Million Bekenner gezählt haben soll, wurde 1638 nach blutigen Verfolgungen verboten. Gründe waren teils die Streitigkeiten der portug. und span. Priester, teils der Argwohn der Regierung Japans, daß die Christen eigennützige Eroberungspläne hegten. Die jetzige Regierung nahm anfangs ebenfalls eine feindselige Stellung ein, gewährte aber seit Anfang der siebziger Jahre völlige Religionsfreiheit. Gegenwärtig beträgt die Zahl der japan. Christen etwa 100000 Seelen, von denen etwa 45000 zum Katholicismus, 20000 zur griech. Kirche, die übrigen zu den verschiedensten prot. Sekten, wie Presbyterianern, Kongregationalisten, Methodisten, Baptisten, Unitariern u. s. w. gehören. Seit 1885 wirken auch einige deutsche Missionare in Tokio. Die Bibel ist seit Mitte der achtziger Jahre vollständig übersetzt. Die Missionsgesellschaften suchen vielfach durch Errichtung von gewöhnlichen oder höhern theol. Schulen (wie Doshisha in Kioto) Anhänger zu gewinnen. In den letzten Jahren (bis 1893) ist ein kleiner Rückgang des Christentums zu verzeichnen.
Vgl. Chamberlain und Mason, Handbook for Travellers in Japan (4. Aufl., Lond. 1894): Chamberlain, Things Japanese (ebd. 1891); Bunyn Nanjō, Short history of the 12 Japanese Buddhist Sects (Tokio 1887); Loomis, Statistics of Missions (jährlich); Cobbold, Religion in Japan (Lond. 1894).
*Japanisches Heerwesen. I. Landheer. Statt der frühern, aus den Kontingenten der Taimio und den Truppen des Shogun bestehenden Heeresmacht wurde in dem letzten Vierteljahrhundert fast ganz nach preuß.-deutschem Muster, welches den japan. Verhältnissen geschickt angepaßt wurde, ein vollständig modernes Heerwesen geschaffen. Die Reorganisation begann mit dem Gesetz vom 28. Dez. 1872, welches in Japan die allgemeine Wehrpflicht, allerdings mit vielen Ausnahmen, einführte. Weitern Fortschritt machte die Reorganisation durch die Gesetze vom 15. Aug. 1884 und 21. Jan. 1889. Japan stellt im Verhältnis zu seiner Einwohnerzahl nur wenig Truppen auf im Gegensatz zu den europ. Großmächten, z. B. Frankreich, dem es an Einwohnerzahl überlegen ist; die Wehrkraft des japan. Staates ist also außerordentlich entwicklungsfähig. Bei der Reorganisation waren zunächst franz.,später ausschließlich deutsche Offiziere thätig.
Jeder Japaner ist vom 17. bis 40. Lebensjahre wehrpflichtig, die Dienstpflicht beginnt mit dem 1. Jan. desjenigen Kalenderjahres, in welchem das 21. Lebensjahr vollendet wird. Die Dienstzeit beträgt 3 Jahre im aktiven Heer, 4 Jahre in der Reserve, 5 Jahre in der Landwehr. Alle Wehrpflichtigen, die nicht zu den drei Kategorien gehören, bilden den Landsturm (vom 17. bis 40. Lebensjahre). Bei Ausbruch des Krieges mit China setzte sich das japan. Heer folgendermaßen zusammen: Das stehende Heer bestand aus 1 Garde- und 6 Liniendivisionen; jede