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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Kampf - Kanitz
Vgl. Zintgraff, Nord-Kamerun (Berl. 1895); Pas'
sarge, Adamaua (ebd. 1895); Hübler, Zur Klima-
tologie von K. (Münch. 1896); Karte der Kamerun-
mündungen 1:100000, hg. vom Neichsmarineamt
(Berl. 1895).
Kampf, Arthur, Geschichtsmaler, geb. 28. Sept.
1864 zu Aachen, studierte an der Kunstakademie in
Düsseldorf und machte Studienreisen in Belgien,
Holland, Italien und Frankreich. 1890-93 war er
unter Professor P. Ianssen an der Kunstakademie in
Düsseldorf thätig, 1893 wurde er an derselben Pro-
fessor. Sein erstes bedeutendes Bild war (1886):
Die letzte Aussage; im folgenden Jahre führte er
ai lreäco den Dankchoral von Leuthen bei Herrn
L. Peill in Düren aus. Sodann schuf er: Kaiser
Wilhelm 1. auf dem Paradebett im Dom zu Berlin
(1888; Neue Pinakothek in München), Friedrich d. Gr.
im Schlosse zu Lissa ("Zon goir, ui688i6ui'L"; 1889),
Einsegnung von Freiwilligen im I. 1813 (1889;
Eigentum der Verbindung für histor. Kuust), Pro-
Vadewassers mit den Fäkalien möglichst vermieden
werden sollte. Das Regenwasser soll jedenfalls nicht
in die Hausleitungen geführt werden, da bei starken
Regengüssen das Wasser durch seine große Menge
und fortdauernde Wirkung eine Kompression der
Luft in dem Fallrohr bewirken und die Geruch-
verschlüsse aufheben kann. - Vgl. darüber: Deutsche
Vierteljahrsschrift für öffentliche Gesundheitspflege,
Bd. 28 (Braunschw. 1896); ferner Roechling, Tech-
nische Einrichtungen für Wasserversorgungen und K.
in Wohnhäusern (ebd. 1895); Dobel, Kanalisation
(Stuttg. 1896).
^Kanitz, Hans Wilh. Alexander, Gras von. In
den letzten Jahren ist sein Name besonders bekannt
geworden durch den von ihm im Reichstag wieder-
holt eingebrachten und nach ihm benannten Antrag,
der eine staatliche Regelung der Getreidepreise be-
zweckte und nichts Geringeres forderte, als daß in
Zukunft der Ein- und Verkauf des zum Verbrauch
im deutschen Zollgebiet bestimmten ausla'udischen
fessor Steffens begeistert in Vreslau zur Volkser- Getreides mit Einschluß der Mühlensabrikate aus-
Hebung1813 (1892; Berlin, Nationalgalerie), Rede
Friedrichs d. Gr. an seine Generale in Koben (1893;
Düsseldorf, städtische Galerie), Friedrich d. Gr. im
zerstörten Cüstrin (1894), Volksopfer im I. 1813
(1896; Eigentum der Verbindung für histor. Kunst).
Kanalamt, Kaiserliches, die nach Aufhören
der 1886 für den Bau des Kaiser-Wilhelm-Kanals
eingesetzten kaiserl. Kanalkommisston 1. Juli 1895
neu gebildete Behörde; es hat seinen Sitz in
Kiel und leitet den Betrieb und die Unterhaltungs-
arbeiten des Kaiser-Wilhelm-Kanals, hat seit dem
1. Nov. 1895 die Aufsicht auch über die Strom-,
Schisfahrts- und Hafenpolizei daselbst und ist im
Reichsetat für 1897/98 mit 2145280 M. dotiert.
^ Kanalisation. Auf der 20. Versammlung des
Deutschen Vereins für öffentliche Gesundheitspflege
wurde bei der Besprechung der Schädlichkeit der
Kanalgase und Sicherung unserer Wohnung gegen
dieselbe darüber diskutiert, ob die Fallrohre in den
Häusern offen mit den Straßenkanälen kommuni-
zieren sollten, oder ob vor dem Eintritt in den
Straßenkanal ein Wasserverschluß eingefügt werden
mühte, wie dies bei dem in England und Amerika fast
allgemein eingeführten Disconnecting - System
der Fall sei. Nach den Ausführungen des Stadtbau-
rates Lindley (Frankfurt a. M.) gegen dieses Sy-
stem ist der schmutzigste und gefährlichste Teil des
Kanalsystems die Hausleitung. Hier bilden sich
am ehesten Fäulnisgase, welche unbequem werden
könnten, während in den Straßensielen bei gut an-
gelegter und gut bedienter K. Fäulnisgase gar nicht
auftreten, oder doch beiden bestehenden Luftströmen
stark verdünnt werden. Besteht nun ein Haupt-
vcrschluß, so können, wenn in obern Stockwerken
Wasser in das Fallrohr kommt, die Fäulnisgase
nicht in das Straßensiel entweichen, sondern durch-
brechen die Wasserverschlüsse in den Wohnungen.
Diesem ist nur durch sekuudäre Ventilation vorzu-
beugen, was die Anlage sehr verteuert. Es sollen
daher in den Wohnungen gute Wasserverschlüsse
angelegt werden, während das Fallrohr frei in den
Straßenkanal mündet. Damit der Wasserverschluß
in den Wobnungen gut funktioniere, muß derselbe
sich dicht am Fallrohr befinden. Da nun meist
Klosetts, Küchen und Vadestuben weit auseinander
liegen, so ist es vorteilhaft, für Klosetts getrennte
Rohrleitungen Zu legen, zumal das Zusammen-
treffen des'warmen Abwassers der Küche und des
schließlich für Rechnung des Reichs erfolge. Der
Antrag, der zuerst 13. und 14. April 1894 im Reichs-
tag zur Verhandlung kam, wurde mit 159 gegen
46 konservative und antisemit. Stimmen in erster
Lesung abgelehnt, und auch der preuß. Staatsrat
erklärte sich im März 1895 gegen ihn. Zum zwei-
tenmal gelangte der Antrag K. 29. und 30. März
1895 im Reichstag zur Verhandlung und wurde au
eine Kommission verwiesen. Endlich wurde er 4. Dez.
1895 in etwas veränderter Form eingebrackt, jedoch
abermals 17. Jan. 1896 mit 219 gegen 97 Stimmen
abgelehnt. In seiner letzten Fassung wurde im Unter-
schied gegen früher die Forderung der Verstaat-
lichung des ausländischen Getreidehandels zeitlich
auf die Dauer der 1891-94 geschlossenen Handels-
verträge beschränkt und die Erfüllung nur in einer
Weise begehrt, wie es mit dem Inhalt der Handels-
verträge sich vereinbaren ließe. Die Verkaufspreise
des Getreides sollten alsdann nach den inländischen
Durchschnittspreisen der Periode 1850-90 bemessen
werden. Würden sich Überschüsse ergeben, so sollten
diese zunächst dazu verwendet werden, an die Reichs-
kasse eine den bisherigen Getreidezolleinnahmen
entsprechende Summe abzuführen. Aus den hier-
für nicht in Anspruch genommenen weitcrn Über-
schüssen aber sollte ein Reservefonds gebildet werden,
um in Zeiten hoher In- und Auslandspreise die
Zahlung der jährlich an die Reichskasse abzuführen-
deu Summen und den Verkauf des ausländischen
Getreides zu den oben angegebenen Preisfätzen anch
bei höhern Einkaufspreisen zu ermöglichen. Nach
Erschöpfung dieses Reservefonds wären die Ver-
kaufspreise des ausländischen Getreides um so viel
zu erhöhen, daß sie der Reichskasse einen Überschuß
in Höhe der durchschnittlichen Getreidezolleinnahmen
seit 1. April 1892 gewährten. Durch solche Mono-
polisierung des Getreideimports und Festsetzung der
Preise des ausländischen Getreides durch das Reich
hofften die Antragsteller und der Bund der Land-
wirte (s. d.), der namentlich für den Antrag agitiert,
mittelbar eine Befestigung auch der Preise des in-
ländischen Getreides auf mittlerer Höhe zu erreichen
und so die herrschende Agrarkrisis zu beschwören.
(S. auch Agrarfrage, S.23a.) - Vgl. G. Schmoller,
Einige Worte zum Antrag K. (im "Jahrbuch für
Gesetzgebung", Jahrg. 19, Bd. 2, Lpz. 1895); I.
Conrad, Die Preisentwicklung der letzten Jahre und
der Ailtrag 5k. (iu den "Jahrbüchern für National-
Artikel, die man unter K vermißt, sind unter C aufzusuchen.