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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Kioko - Kirchenpolitik
bildern von bewegten Scenen, 3. V. eines Balletts,
Wettringens, Pferderennens u.a. Eine solche (^erie
Bilder besteht ans etwa 1450 einzelnen Aufnahmen
der Scene, welche hintereinander in dem kurzen
Zeitraum von 30 Sekunden ssefertigt worden sind.
Diese Bilder werden dem Beobachter unter der
Ech auspalte einzeln hintereinander und ebenso
schnell, wie sie in Natur aufgenommen worden sind,
also in der Sekunde etwa 50 Bilder vorgeführt, so
daß das Auge durch das schnelle Auseinanderfolgen
der einzelnen Vewegungsphasen den Eindruck cr-
bält, als ob es ein lebendes Bild vor sich sieht.
Dazu ist allerdings erforderlich, daß die einzelnen
Bilder in dem Moment, wo sie durch die betreffende
Ofsnnng sichtbar werden, einen Augenblick still'
stehen; zu diesem Zwecke ist ein ziemlich komplizierter
Schaltmechanismus nötig, der sich bei den Vor-
führungen durch sein Geräusch bemerkbar macht.
Die Bilder sind auf einem biegsamen und durch-
sichtigen Material (Celluloid) kopiert: das unter
der Schauplatte jedesmal liegende Bild wird durch
ein Glühlämpchen erleuchtet. Die Bewegung der
Bilder geschieht mittels eines Elektromotors. Die
Edisonschen K. wnrden auf dem Kontinent Anfang
1695 zuerst vorgeführt, Ende 1895 sah man den
Apparat bereits als Automaten in vielen Städten
aufgestellt. Edison hat seinen K. auch mit einem
Phonographen kombiniert, der die zu dem Bilde ge-
hörenden Laute, z. V. den Gesang einer Sängerin,
hören läßt. Ein solcher kombinierter Apparat wird
Kinetograph genannt. Andererseits bezeichnet
man mit Kinetograph einen Apparat, mittels dessen
Serienaufnahmen für das K. hergestellt werden.
Kioko (Qnioco), Bantunegerstamm in West-
afrika, in der portug. Kolonie Angola, ansässig im
Quellgebiet des Kuango, Kuilu und Kassai, von wo
aus sie lebbaftcn Handel treiben nach dem Lunda-
reich, nach Valuba und nach der Westküste.
Kionga, Stadt mit 4000 E. und einer Außcn-
reede in der Kiongabai, im änßersten Süden von
Deutsch-Ostafrika, zwischen der Mündung des Ro-
vuma und dem Kap Tclgado, ist Sitz eines Neben-
zollamtes. Der umliegende Bezirk bis zu 10" 4(V
südl. Vr. wurde durch diplomat. Abkommen von
Portugal an Deutschland im Sept. 1894 abgetreten.
Kipfenberg, Marktflecken im Bezirksamt Eich-
stätt des bayr/Reg.-Vez. Mittclfranken, an der Alt-
mühl, Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Eichstätt),
Rent- und Forstamtcs, hat (1895) 750 E., darunter
31 Evangelische, Posterpedition, Telegraph, einen
alten Römerturm, Überrest der 1878 abgetragenen
Burg, Distriktskrankenhaus: Hopfenbau.
Kirchberg a. d.Iagst, Stadt im Oberamt Gera-
bronn des württemb. Iagstkreises, an der Jagst, hat
(1895) 1135 E., Post, Telegraph, ein fürstl. Hohcn-
lohesches Schloß mit Park (Sophienbcrg), Latein-
schule; Rotgerbercien, Brauereien. Es wird als
Luftkurort besucht.
Kirchberg am Wechsel, Marktflecken im Ge-
richtsbezirk Aspang der österr. Bezirkshauptmann-
schaft Neunkirchen in Niederösterreich, an der Fei-
stritz und am Fuße des Wechsel (1738 m), hat (1890)
1254 E. In der Nähe eine großartige Tropfstein-
höhle und das Schloß Kranichberg des jeweiligen
Erzbischofs von Wien.
Kirchen, Dorf und Luftkurort im Kreis Alten-
kirchen des preusi. Reg.-Bez. Koblenz, an der Sieg,
der Linie Hagen-Eiegen-Betzdorf und der Nebenlinie
K.-Freudenberg (13,o kin) der Preusi. Staatsbahnen,
Artikel, die man unter K ver
Sitz eines Amtsgerichts (Landgericht Nenwied), hat
(1895) 1500 6., darunter 836 Evangelische, Postamt
zweiter Klasse, Telegraph, Bürgermeisterei, evang.
und kath. Kirche, Krankenhaus, Volksbank, Vorschusi-
verein, Wasserleitung, elektrische Straßenbeleuch-
tung; Baumwoll- und Kunstwollspinnerei, Leder-,
Lederriemen-, Lokomobilen- und Maschinenfabrik,
Hochöfen, bedeutende Bleierzgrube, Blechwalzwert,
Dampf- und Wassermühlen und Eisenstcmgrnben.
Kirchenbauverein, ein 2. Mai 1890 unter dem
Protektorat der Deutschen Kaiserin in Berlin begrün-
deter Verein, zu dem Zweck, durch Erbauung neuer
Kirchen und durch Bilonng neuer Gemeinden für die
evang. Bevölkerung von Berlin und feinen Vororten
die entkirchlichten Ätassen wiederzugewinnen. Durch
den K., die Kirchengemeinden und die kirchlichen Be-
hörden sind bis 1890 in Berlin und Umgebung 35
größere und kleinere Kirchen erbaut und darauf mehr
als 21 Mill. M. verwendet worden, darunter 3 MM.
Gnadengeschenke des Kaisers, ebensoviel von der
Stadt Berlin, 666 000 M. von der königl. Fa-
milie, von der Stadtsynode 1772000 M., als Ge-
schenke wohlhabender Gemeinden 4307000 M. und
6 731200 M. Ertrag von Sammlungen und frei-
willigen Spenden einzelner Geber. Es müssen noch
mindestens 15 Kirchen in Berlin gebaut werden,
um die Kirchennot vollständig zu beseitigen. - Vgl.
Jahresbericht des K. (Berl. 1896).
Kirchenpolitik, die Regeln für das Verhalten,
welches Staaten zweckmäßigerweise gegenüber
Kirchen und Religionsgesellschaften beobachten. In
diefem Sinne spricht man von einer feindlichen oder
freundlichen, von einer freisinnigen oder orthodoxen,
von einer gemäßigten oder indifferenten u. dgl. K.
Eine besonders wichtige und schwierige Seite der K.
war zu allen Zeiten die richtige Gestaltung des Ver-
hältnisses der Staaten zu der größten und am festesten
organisierten Religionsgescllschaft, der röm.-kath.
Kirche. Die K. bestimmt das Verhältnis zwischen
Staat und Kirche, die Geschichte dieses Verhältnisses
ist auch die Geschichte der K.
In den ersten Jahrhnnderten der christl. Zeitrech-
nung war die K. des allein in Betracht kommenden
röm. Staates eine kirchenfeindliche auf Grund der
antiken Auffassung der Staatsreligion. Bald nach
dem Mailänder Toleranzedikt (313) trat die christl.
Kirche selbst als Staatsreligion des Reichs ein' die
K. des Staates war von da ab eine die Kirche in
außerordentlichem Maße begünstigende, wofür aller-
dings die Kirche auch sich völlig in den Dienst des
Staates zu stellen gezwungen wurde, ein Zwang,
dem sie sich im allgemeinen willig fügte. Die Tra-
ditionen dieser K. des Staatskirchentnms wurden
auch von den german. Staaten, die nach der Völker-
wanderung an die Stelle des Nömerreichs traten,
übernommen, insbesondere vom größten dieser Staa-
ten, dem Frankenreiche; die K. der Merowingerzeit
war zwar staatstirchlich und kirchenfreundlich, aber
dabei doch streng national unter Ausschluß der An-
sprüche des röm. Papsttums. In der Karolingerzcit
dagegen flössen die universalen Gedanken des Papst-
tums mit denen des frank. Königtums zusammen,
woraus das abendländ. Kaisertum entstand, das
von 800 bis 1806 auf dem Princip der engsten Ver-
bindnng zwischen Staat und Kirche beruhte; die K.
der röm.-deutschen Kaiser mußte dem Ursprünge des
Kaisertums gemäß eine kirchenfreundliche und uni-
versale sein. Darin lag für das Kaisertum des alten
Reichs immer der Reiz und die Gefahr, an Stelle
mißt, sind nntor (3 anfzusuchoii.