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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Mädchengymnasien - Madras
Schon die Landung bereitete große Schwierigkeiten. Die Dampfer mußten etwa 800 in von der Küste entfernt ankern; die Unterkunftsräume für die Truppen waren ungenügend, so das; sofort das Sumpffieber anfing, die Reihen sehr bedenklich zu lichten. Am 2. Mai eroberte General Metzinger das befestigte Marovoai, und 9. Juni erreichten die Franzosen Suberbieville, 165 km von Majunga, 235 km von Tananarivo.
Am 29. Juni überfielen die Howas die franz. Avantgarde: am folgenden Tage wurden sie mit Verlust von 200 Mann in die Flucht geschlagen. Am 29. Juli brachen die Franzosen von Suberbieville auf, erreichten aber erst 21. Aug. das nur 70 km entfernte Andriba, weil sie sich selbst eine Straße bauen mußten. Da man aber erkannt hatte, daß von den Howas ein ernster Widerstand nicht zu erwarten war, ließ General Duchesne nur eine fliegende Kolonne von etwa 4000 Mann weiter nach Tananarivo marschieren. Am 15. Sept. griff Metzinger die Howas 40 km südlich von Andriba an und schlug sie in die Flucht. Am 28., 29. und 30. Sept. kam es zu lebhaftern Gefechten, wobei die Howas bis zur Hauptstadt Tananarivo zurückgedrängt wurden, die bald kapitulierte, worauf schon am folgenden Tage die Königin den Friedensvertrag unterzeichnete, worin sie das franz. Protektorat anerkannte und sich mit der Aufsicht Frankreichs über die innere Verwaltung einverstanden erklärte. An der Ostküste von M. dauerten die Feindseligkeiten bis zur Einnahme von Tarafate 11. Okt. noch fort. Im Jan. 1896 wurde der franz. Vertrag mit M. dahin abgeändert, daß das Protektorat aufgehoben und M. für eine franz. Besitzung erklärt wurde, wobei die Stellung der Königin jedoch unangetastet blieb. Die Verhältnisse im Innern lassen jedoch viel zu wünschen übrig, da das Ansehen der eingeborenen Beamten tief gesunken ist und die Franzosen nur in den größern Städten ihre Autorität auszuüben vermögen. - Vgl. Martineau, Madagascar (Par. 1894); Humbert, Madagascar. I. L’ile et ses habitants. II. La dernière guerre franco-hova 1883-85 (ebd. 1895); Brunet, La France à Madagascar 1815-95 (ebd. 1895); Colin und Suau, Madagascar et la mission catholique (ebd. 1895); Piolet, Madagascar: sa description, ses habitants (ebd. 1895); Maude, Five years in Madagascar (Lond. 1895); Knight, Madagascar in wart time (ebd. 1896); Hanotaux, L’affaire de Madagascar (Bd. 1, Par. 1896); Grandin, Les Français à Madagascar (2 Bde., ebd. 1896).
*Mädchengymnasien, s. Frauenstudium.
Mädchenhandel. Der Vorentwurf eines Schweiz. Strafgesetzbuches von 1896 kennt ein besonderes Delikt des M. (Art. 118), gegen den gerichtet, der eine Frauensperson durch List, Drohung oder Gewalt der Unzucht mit andern zu überliefern sucht. Die Strafe ist immer Zuchthaus und zwar nicht unter 5 Jahren, wenn die Frauensperson minderjährig oder die Ehefrau, Tochter oder Enkelin des Thäters ist oder ihm zur Pflege, Obhut oder Aufsicht anvertraut ist, oder wenn sie der Thäter einem Bordell zu überliefern suchte, oder wenn sie im Ausland der Unzucht überliefert werden soll; nicht unter 10 Jahren, wenn die Person unbescholten war und der Unzucht überliefert worden ist. Außerdem wird wegen bordellmäßiger Kuppelei mit Zuchthaus bis zu 5 Jahren oder Gefängnis nicht unter 6 Monaten und überdies mit Geldstrafe bis zu 1OOOO Frs. bestraft, wer eine Dirne für ein Bordell anwirbt oder an ein Bordell verhandelt. Bei Rückfall innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Erstehung der Strafe tritt Zuchthaus bis zu 10 Jahren und Geldstrafe bis zu 20000 Frs. ein.
*Mädchenschulen. Im Sommer 1886 erging ein Normallehrplan für die preuß. höhere Mädchenschule, der 9 Jahreskurse statt 10 als normal aufstellte, aber sofort derartigen Widerspruch fand, daß er in einen Normallehrplan für Berlin verwandelt und auch dort nur bei den königl. Anstalten durchgeführt wurde, während die sechs städtischen Schulen den zehnjährigen Lehrgang haben. Die "Bestimmungen über das Mädchenschulwesen" vom 31. Mai 1891 kehren zu den Anschauungen von 1886 zurück, indem sie statt des zehnjährigen Lehrgangs, der bereits in Preußen die bedeutende Überzahl besitzt, auch in den deutschen Mittelstaaten außer Württemberg (in Bayern fehlen noch die Anfänge einer staatlichen Ordnung des höhern Mädchenschulwesens) Geltung hat, den neunjährigen als den normalen festsetzen, die bisher zehnjährigen Anstalten zwar in ihrem Besitzstand anerkennen, eine Weiterentwicklung der neunjährigen Anstalten aber fortan nur in Gestalt sog. "wahlfreier Lehrkurse" in den Hauptfächern gestatten. Diese Bestimmungen find wohl hauptsächlich durch die Erfahrung hervorgerufen, daß eine verhältnismäßig große Anzahl von Schülerinnen die höhere Mädchenschule bereits nach Absolvierung des 9. Jahreskursus verläßt. Diese erhalten auf diese Weise allerdings einen Abschluß in ihrer Schulbildung; aber der dann noch zugelassene 10. Jahreskursus ist nicht mehr organisch eingegliedert, sondern wird mehr Fortbildungskursus. Die ganze Ordnung findet infolgedessen auch jetzt noch vielfachen Widerspruch, namentlich von seiten vieler Lehrer der höhern M., die eine Herabminderung der Lehrziele und Leistungen, besonders im Deutschen, in Geschichte und in fremden Sprachen, darin sehen und dafür in der angeordneten gesteigerten Heranziehung wissenschaftlich gebildeter Lehrerinnen keinen Ersatz finden, vielfach auch mit der Begünstigung der Verwendung elementarisch gebildeter Lehrer nicht einverstanden sind.
*Madeira hat mit Nebeninseln als Distrikt Funchal (1890) 134623 E. oder 165 auf 1 qkm.
*Madeyski von Poraj, Stanislaus, Ritter, trat 18. Juni 1895 mit dem ganzen Kabinett Windisch-Grätz von seinem Amt als Kultus- und Unterrichtsminister zurück.
*Madras (s. umstehenden Situationsplan). Nachdem infolge Geldmangels die öffentlichen Bauten die letzten Jahre eingestellt waren, wird seit 1895, nachdem die Wiedereinführung der Einfuhrzölle die nötigen Geldmittel gewährte, eifrig daran gearbeitet. Der Handel des Hafens M. zeigte 1895 ein günstigeres Bild als im Vorjahre. Die Einfuhr aus dem Auslande hatte 1894/95 den Gesamtwert von 57989177 Rupien, nebst 205785 Rupien Edelmetallen. Hauptgegenstände waren Baumwollwaren (23739357 Rupien), Spirituosen und Weine (1899613 Rupien), Metalle (3892697 Rupien) u. s. w. Nicht so beträchtlich war die Zunahme der Ausfuhr, die den Gesamtwert von 51868356 Rupien nebst 600000 Rupien Edelmetallen hatte. Am meisten waren beteiligt Indigo (9448508 Rupien), Baumwolle (3567251 Rupien), Ölsaten (1495321 Rupien) u. s. w. Deutschland war bei der Einfuhr (in die Präsidentschaft M.) hauptsächlich mit Kerzen