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Brockhaus Konversationslexikon

Autorenkollektiv, F. A. Brockhaus in Leipzig, Berlin und Wien, 14. Auflage, 1894-1896

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Österreichisch-Ungarische Monarchie
ten Schritt als schon gethan bezeichnet habe. Am
2. Mai erbat Kalnoky zugleich seine Entlassung, die
er, weil eine gründliche Lösung des Konflikts sich als
unmöglich herausstellte, am 15. erhielt. Zu seinem
Nachfolger wurde Graf Goluchowski ernannt, der
die bisherige auswärtige Politik fortsetzte.
Vor dem Wiederzusammentritte des Reichsrats
machte das provisorische Ministerium Kielmansega,
einem definitiven Platz. Am 29. Sept. wurde Graf
Badeni, der als Statthalter von Galizien das un-
bediugte Vertrauen des Kaisers erworben hatte,
zum Ministerpräsidenten ernannt und zngleich mit
der Leitung des Ministeriums des Innern betraut.
Graf Welsersheimb behielt auch jetzt das Porte-
feuille sür Landesverteidigung. Minister für Kultus
und Unterricht wurde wieder Freiherr von Gautsch,
der dieses Amt schon unter Taaffe bekleidet hatte.
Die übrigen Minister, Bilinski für die Finanzen,
Graf Ledebur für den Ackerbau, Graf Gleispach für
die Justiz und Freiherr von Glanz für den Handel,
hatten bisher alle bis auf den Grafen Ledebur höhere
Veamtenstellen bekleidet. Minister ohne Portefeuille
sfür Galizien) wurde später der Sektionsckef Rittner.
Auch wurde im Jan. 1896 ein eigenes Eisenbahn-
ministerium geschaffen und dem General von Gut-
tenberg übertragen.
Das Ministerium kam zunächst den Czecben da-
durch entgegen, daß es den Belagerungszustand in
Prag aufhob. In dem vom Ministerpräsidenten bei
der Wiedereröffnung des Reichsrats 22. Okt. ent-
wickelten Programm wurde allen berechtigten, in den
Grenzen der staatsrechtlichen, finanziellen und wirt-
fchaftlichen Zulässigkeit sich bewegenden Ansprüchen
eine unparteiische Würdigung versprochen, aber zu-
gleich bemerkt, daß die Regierung zu fübren und
nicht sich führen zu lassen gedenke. Als nächstes
Arbeitsprogramm wurden die Erledigung des Bud-
gets, die Erneuerung der Verträge mit Ungarn und
die Wahlreform bezeichnet. Der Entwurf für diefe
wurde 15. Febr. 1896 im Abgeordnetenhaus ciu-
gebracht. Danach soll die bisherige Zahl der Ab-
geordneten l353) um 72 vermehrt werden, die von
der "allgemeinen Wählerklasse" gewählt werdensollen.
Wahlberechtigt soll in dieser jeder eigenberechtigte
Staatsbürger sein, der 24 I. alt und vor Ausschrei-
bung der Wahl wenigstens 6 Monate im Wahlbezirk
wohnhaft ist. Vom Wahlrechte ausgeschlossen sollen
sein außer jenen, die wegen allgemeiner Gründe (Mili-
tärverband, Armenversorgung und Bescholtenheit)
desselben entbehren, Persoueu, die im Gesindever-
baude stehen und mit dem Dienstherrn in Hausge-
nossenschaft leben. Das Wahlrecht in den übrigen
Wählerklassen schließt die Ausübung desselben in der
allgemeineu Kurie nicht aus. Vei der Verteilung
der 72 Mandate wurde auf die Bevölkerungszadl
uud die Steuerleistung Rücksicht genommen, w daß
auf Böhmen 18, Galizieu 15, Niederösterreich 9,
auf die kleinsten Provinzen je 1 Abgeordneter ent-
fallen soll. Besondere städtische Wahlbezirke werden
in der Regel nicht gebildet. Die Wahl soll wie in
den Landgemeinden so auch in der allgemeinen
Wählerklasse eine indirekte sein, außer in den sechs
größten Städten, die für sich allein wenigstens 1 Ab-
geordneten wählen. Wenn aber durch einen Land-
taa. sür die Landtagswahlen in der Landgemeinde-
kurie die direkte Wahl eingeführt würde, so soll dies
auch für die Wahlen in den 'Reichsrat und zwar
auch m der neuen Kurie gelten. Da keine der grö-
ßern Parteien es verantworten zu können glaubt?,
gegen eine so bedeutende Erweiterung des Wahl-
rechts zu stimmen, so wurde die Regierungsvorlage
rasch und in den wichtigsten Punkten unverändert
durchgedracht. Ein Antrag auf Eiuführung des
allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts wurde
mit 175 gegen 61 Stimmen abgelehnt. Nur die
Iungczechen, Antisemiten und einzelne Deutschnatio-
nale und Demokraten hatten dafür gestimmt. Da-
gegen wurde das Wahlrecht auch auf das mit dem
Dienstherrn in Hausgenossenschaft lebende Gesinde,
also besonders auf die Knechte der Grundbesitzer
ausgedehnt, und zwar nicht für die Wahl der Wahl-
männer, aber doch für die der Abgeordneten die ge-
beime Abstimmung eingeführt. Das so veränderte
Wahlgesetz wurde <7. Mai) mit 234 gegen 19 Stim-
men angenommen. Vei der dritten Lesung des
Steuerreformgesetzes (f. Seite 827 d) wurde zugleich
der Census in den Knrien der Städte und Land-
gemeinden von 5 auf 4 Fl. herabgefetzt.
Wie bei der Wahlreform fand das Ministerium
auch bei der Erledigung des Budgets und bei zahl-
reichen andern wichtigen Gefetzentwürfen keine
Schwierigkeiten. Teilweise zeigte dieses großes Ent-
gegenkommen gegen die Wünsche der Agrarier, wie
denn z. B. die jährliche Grundsteuer um 2^ Mill.
Fl. herabgesetzt und, nachdem Deutschland vorange-
gangen war, noch in der letzten Sitzung des Abgeord-
netenhauses < 15. Juni) die Ausfuhrprämien für
Gucker wie zugleich die Zuckersteuer für den Kon-
sum im Inlande erhöht wurden. Andererseits kam
die Regierung den Beamten entgegen durch eine
sehr bedeutende Erhöbung der Versorgungsgenüsse
der Witwen und Waisen derselben, welche erst jetzt
vor drückender Notlage geschützt wurden. Dagegen
wurde die Sanktionierung der gleichzeitig beantrag-
ten Erhöhung der Bezüge der Staatsbeamten, d^ren
Kosten auf ungefähr 15 677 000 Fl. veranschlagt
sind, von einer Erhöhung der Bier- und Brannt-
weinsteuer abhängig gemacht, so daß die Durchfüh-
rung dieses Gesetzes noch nicht gesichert ist.
Die schwierigste Aufgabe für die Regierung bleibt
die Erneuerung des Ausgleichs mit Ungarn, der
eine ganze Reibe von Einzelfragen umfaßt, die je-
doch gemeinsam verhandelt werden. Während aber
die Regierungen in Bezug auf den größten Teil
der Bestimmungen, so namentlich hinsichtlich der
Verzcbrungsstcuern sowie der Verlängerung des
Vankprivilegiums verhältnismäßig leicht zu einer
Einigung gelangten, liegt die Schwierigkeit in der
sog. Quotenfrage, weil in Österreich alle Parteien
darüber einig sind, daß infolge des gewaltigen
volkswirtschaftlichen Aufschwungs der translei-
thaniscben Reichshälfte diese einen bedeutend höhern
Prozentsatz der gemeinsamen Ausgaben übernehmen
müsie als bisber, während die ungar. Quoten-
deputation eine solche Forderung der österreichischen
rundweg zurückgewiesen und Vorschläge gemacht hat,
nach denen Ungarn noch mehr begünstigt würde.
Der im Okt. 1896 nougewäblte ungar. Reichstag hat
sich nock nicht mit dem Ausgleich befaßt und konnte
die Verhandlungen darüber auch nicht mehr bis zum
I. Jan. 1897 beendigen. Da sie aber bis zu diesem
Termin spätestens erledigt sein mußten, falls der
Ausgleich nicht auf weitere zehn Jahre unverändert
in Krast bleiben sollte, so sah sich die ungar. Negie-
rung gezwungen, ihn vorher zu kündigen und, zu-
nächst auf ein Iabr, einen provisorischen Zustand
Platz greifen zu lassen, bis die Verhandlungen zu
einem definitiven Resultat geführt haben.