Branntwein (frz. Eau de vie, engl.
Brandy); dieses Wort, entstanden durch Zusammenziehung der
Worte gebrannter Wein,
wurde ursprünglich nur für den Weingeist, d. h. den durch
Destillation aus Wein bereiteten verdünnten Aethylalkohol
gebraucht, für den man jetzt den Namen Kognak hat. Im weiteren
Sinne gebraucht man jetzt das Wort B. für jeden rohen, nicht
gereinigten Äthylalkohol (Spiritus) gleichgültig, aus welcher
Substanz er gewonnen wurde; im engeren Sinne für den aus
Roggen bereiteten (Kornbranntwein). Alle Sorten B. enthalten
demnach als Hauptbestandteil Äthylalkohol und die Unterschiede
im Geruch und Geschmack haben ihren Grund nur in geringen
Beimengungen andrer Stoffe, namentlich höherer Alkohole, der
sogenannten Fuselöle. Zur Bereitung von B. lassen sich alle
stärkemehlhaltigen Pflanzenstoffe verwenden, also die Samen
der Getreidearten und Hülsenfrüchte, Kartoffeln, Flechten
u. s. w.; stets muß hierbei jedoch die Stärke zunächst in
Zucker umgewandelt werden, was entweder durch Behandlung mit
Malz oder mit verdünnter Schwefelsäure geschieht. Im letzteren
Falle wird die Schwefelsäure nach geschehener Zuckerbildung
durch Zusatz von Kalk wieder entfernt. Die zuckerhaltige
Flüssigkeit wird dann mittels Hefe in die geistige Gärung
versetzt, wodurch der Zucker in Spiritus (Äthylalkohol) und
Kohlensäure zerfällt; nebenbei entstehen, da man gewöhnlich
der Steuer wegen sehr konzentrierte Maischen vergären läßt,
die bereits erwähnten Fuselöle, sowie kleine Mengen anderer
Stoffe. Nächst den stärkemehlhaltigen Substanzen lassen sich,
wie schon aus dem Gesagten hervorgeht, auch alle zuckerhaltigen
zur Bereitung von B. verwerten, demnach alle süßen Früchte,
Zuckerrüben, Palmensaft, Melasse u. s. w. Aus der gegorenen
Flüssigkeit, Maische genannt, wird dann der B. durch Destillation
gewonnen, was jetzt fast ausschließlich mittels Wasserdampf
geschieht. Die vervollkommneten Destillationsapparate der
Neuzeit gestatten auch jetzt schon durch einmalige Destillation
einen ziemlich starken, hochgradigen Alkohol zu gewinnen, doch
hat man es in der Gewalt, auch schwachgrädigen darzustellen.
Jene hochgradige Ware, 90-93% Trall., führt jedoch den Namen
B. nicht mehr, sondern wird schon Spiritus
genannt (s. d.), und braucht nur noch rektifiziert zu werden,
was gewöhnlich in besonderen Etablissements (Spritfabriken)
der größeren Städte (Berlin, Leipzig, Breslau u. s. w.) ausgeführt
wird, während die Bereitung des B. oder
Rohspiritus ein Nebengewerbe
(Branntweinbrennerei) des
landwirtschaftlichen Großbetriebes ist. - Die Stärke des B.
wird durch das Alkoholometer bestimmt, welches die
Volumenprozente bei einer gewissen Temperatur angibt (vgl.
Spiritus). Die Zahl der im Betriebe
befindlichen Branntweinbrennereien im deutschen Reichssteuergebiete
(also mit Ausschluß von
↔
Bayern, Würtemberg und Baden) belief sich im Etatsjahr 1878/79
auf 31645. Rechnet man hiervon die Zahl der in Elsaß-Lothringen,
das erst 1873 zur Branntweinsteuergemeinschaft getreten ist und
eine sehr beträchtliche Zahl meist ganz kleiner Brennereien
besitzt, betriebenen Brennereien ab, so bleiben für 1878/79
übrig 8735 derartige Anstalten, während sich die Zahl derselben
belief:
im Kalenderjahre | 1874 | auf | 8192 |
" " | 1875 | " | 9143 |
" " | 1876 | " | 9322 |
im Etatsjahre | 1877/78 | " | 8745 |
" " | 1878/79 | " | 8735. |
Die Menge des erzeugten B. läßt sich nur annähernd aus dem
Materialverbrauche und den erhobenen Steuerbeträgen berechnen
und beträgt für das Etatsjahr 1878/79 im Reichssteuergebiete
4169200 Hektol. à 50% Tralles, gegen 4009900 Hektol. im
Etatsjahre 1877/78. An der Gesamtproduktion des Jahres 1878/79
haben sich Brandenburg, Ost- und Westpreußen, Posen, Pommern,
Schlesien, Provinz und Königreich Sachsen und Anhalt mit 82%
beteiligt und mit einer Produktionsquote von 18 Lit. auf den
Kopf der Bevölkerung, der übrige Teil des Reichssteuergebietes
mit 18% oder 4,9 Lit. pro Kopf. Hingegen ist für Bayern im
Durchschnitte der letzten 7 Jahre eine Produktionsquote von
etwa 3⅓ Lit. pro Kopf berechnet worden. Der Gesamtbetrag der
aus dem Branntweinverbrauch des Reichsteuergebietes erhobenen
Abgaben nach Abzug der für Ausfuhr und steuerfreie Verwendung
gezahlten Steuerrückvergütungen ist für 1878/79 auf 47409990
Mk., oder 1,36 Mk. pro Kopf der Bevölkerung angegeben. Von
Bayern sind Angaben nicht vorhanden; in Würtemberg betrug der
Gesamtbetrag der Branntweinsteuer vom 1. Juli 1877 bis dahin
1878: 440905 Mk. oder 0,24 Mk. per Kopf; in Baden für das
Kalenderjahr 1878: 419250 Mk. oder 0,28 Mk. per Kopf. In
Österreich betrug die
Produktion von B. 1877/78 im Ganzen 50357653 Hektol. Grade;
die Steuerverschreibungbetrug 5388280 fl., Dies sind die
Steuerbeträge der pauschalierten Brennereien, die der nicht
pauschalierten betrug 110228 fl., was zusammen die Summe von
5498508 fl. ergibt. Der Export belief sich auf 2753654 Hektol.
Grade, wofür 294632 fl. restituiert wurden. Die ausgeführte
Menge von B. aus Ungarn belief sich auf 7310416 Hektol. Grade,
mit einem Restitutionsbetrag von 782215 fl. Einfuhrzoll: S.
Tarif im Anhange Nr. 25 b. - An Ausfuhrbonifikation sowie an
Steuervergütung für den an gewissen gewerblichen Zwecken
denaturierten Branntwein zahlt die Steuergemeinschaft für je
114,5 Alkoholliterprozente 0,18 Mk. heraus. Bayern vergütet
bei der Ausfuhr für 100 l zu 50% Alkohol 8 Mk., Baden für 1 l
à 100% 0,09 Mk.
Braunkohle wird diejenige fossile
Kohle genannt, welche während der sog. Braunkohlen- oder
Tertiärformation zur Ablagerung gelangte; sie ist hervorgegangen
aus Anhäufungen von mehr oder weniger verkohlten Pflanzenmassen,
vorzugsweise aus Torf- und Sumpfvegetation. Sie tritt stark
in Form von Holz (Lignit), Blättern,
Anmerkung: Fortgesetzt auf Seite 65.