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Merck's Warenlexikon

Autorenkollektiv, Verlag von G. A. Gloeckner, Leipzig, Dritte Auflage, 1884

Beschreibung der im Handel vorkommenden Natur- und Kunsterzeugnisse unter besonderer Berücksichtigung der chemisch-technischen und anderer Fabrikate, der Droguen- und Farbewaren, der Kolonialwaren, der Landesprodukte, der Material- und Mineralwaren.

Schlagworte auf dieser Seite: Quittenkerne; Radix; Rainfarn

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Quittenkerne - Rainfarn

wird: Apfel-, Birn-, portugiesische Q., welche zur gemeinen Q., C. vulgaris (engl. Cydonia, Quince, frz. coignassier, holl. kweboom, ital. cotogno, cotognaro) gehören, ein in Asien und Europa bis zu Mitteldeutschland vorkommender, 5-6 m hoher Baum. Die Früchte sind frisch ungenießbar, werden aber eingemacht als sehr wertvolle Dessertfrucht, zu Gelées, Mus, Kompots, Marmeladen, Backwerk etc., verwendet und in Gläsern und Büchsen verkauft. - Vgl. Obst.

Quittenkerne (semen Cydoniorum), die zwischen den fünfknorpeligen Scheidewänden befindlichen Samen der Quitte, ein Artikel des Droguenhandels, sind nur wegen des, einen weißgrauen Überzug bildenden, eingetrockneten Schleims in Gebrauch. Sie sind den Birnkernen ähnlich, braun, aber glanzlos und mit einem weißgrauen Überzuge bedeckt, der im Wasser zu einem gallertartigen Schleim aufquillt. Durch Schütteln der gequollenen Kerne mit dem Wasser wird der Quittenschleim (mucilago Cydoniae) abgesondert. Er dient in Apotheken zu Augenmitteln, sonst auch zu kosmetischen Zwecken. Die deutschen Samenkerne kommen aus Franken und Württemberg; ferner liefern Rußland und die Türkei (über Konstantinopel) dergleichen. Man findet die Kerne im Handel zu etwa 8 Mk. das Kilo. Verfälschungen und Verwechselungen mit Apfel- oder Birnenkernen sind leicht an der glänzenden, nicht matten, schleimfreien Schale zu erkennen. - Quittenessenz ist ein Kunstprodukt (Fruchtäther), welches das eigentümliche feine Aroma der Quittenfrüchte ziemlich gut wiedergibt. - Q. sind zollfrei. Quittenessenz gem. Tarif Nr. 5 a.

R.

Radix (Wurzel). Die nachstehend aufgeführten, gangbaren Wurzeln des Droguenhandels sind unter ihren deutschen Namen an den betreffenden Stellen zu finden. Bemerkt sei nur, daß die neure Pflanzenkunde in manchen Fällen den Begriff einer Wurzel nicht mehr statuirt, sondern statt dessen ein Rhizom, einen Wurzel- oder Mittelstock, annimmt, d. h. einen unterirdischen, ausdauernden Stamm- oder Stengelteil, welcher nach oben Triebe, nach unten Nebenwurzeln austreibt, eine Unterscheidung, die zwar in den Lehrbüchern der Warenkunde, im Warenverkehr jedoch noch nicht allgemein angenommen ist. Fälle dieser Art sind hier durch ein beigesetztes (Rz.) bezeichnet.

Radix Aconiti, Sturmhutwurzel;

r. Alcannae, Alcannawurzel;

r. Althaeae, Eibischwurzel;

r. Angelicae, Angelika-(Engel-)wurzel;

r. Arnicae, Arnikawurzel;

r. Artemisiae, Beifußwurzel;

r. (Rz.) Asari, Haselwurz;

r. Bardanae, Klettenwurzel;

r. Bryoniae, Zaunrübe;

r. Caincae, Kainkawurzel;

r. (Rz.) Calami, Kalmuswurzel;

r. (Rz.) Caricis arenariae, Sandriedgraswurzel;

r. Carlinae, Eberwurz;

r. Caryophyllatae, Nelkenwurzel;

r. (Rz.) Chinae, Chinawurzel;

r. Cichorii, Cichorienwurzel;

r. Columbo, Kolumbowurzel;

r. Colubrinae oder Serpentariae, Schlangenwurzel;

r. Consolidae majoris oder Symphythi, Schwarzwurzel;

r. (Rz.) Curcumae, Curcumawurzel;

r. Dauci, Möhre;

r. Enulae, Inulae oder Helenii, Alantwurzel;

r. (Rz.) Filicis maris, Farnkrautwurzel;

r. (Rz.) Galangae, Galgantwurzel;

r. Gentianae, Enzianwurzel;

r. Glycyrrhizae, Süßholzwurzel;

r. (Rz.) Graminis, Queckenwurzel;

r. (Rz.) Hellebori, Nieswurz;

r. Jalapae, Jalapenwurzel;

r. (Rz.) Imperatoriae oder Ostruthii, Meisterwurz;

r. Ipecacuanhae, Brechwurzel;

r. (Rz.) Iridis, Veilchenwurzel;

r. Iwarancusae, Vetiverwurzel;

r. Levistici, Liebstöckelwurzel;

r. Liquiritiae, Süßholzwurzel;

r. Ononidis, Hauhechelwurzel;

r. Petroselini, Petersilienwurzel;

r. Pimpinellae;

r. (Rz.) Polypodii, Engelsüßwurz;

r. Pyrethri, Bertramwurzel;

r. Ratanhiae;

r. Rhei, Rhabarberwurzel;

r. Salep;

r. Saponariae, Seifenwurzel;

r. Sassafras; r. Sarsaparillae; r. Scammoniae; r. Senegae;

r. Symphyti, Schwarzwurzel;

r. Taraxaci, Löwenzahnwurzel;

r. (Rz.) Tormentillae;

r. Turpethi, Turpitwurzel;

r. Valerianae, Baldrianwurzel;

r. (Rz.) Veratri albi, weiße Nieswurzel;

r. (Rz.) Zeodoriae, Zittwerwurzel;

r. (Rz.) Zingiberis, Ingwerwurzel. -

Zoll: von den vorgenannten Wurzeln sind nur die getrockneten Petersilien-, Schwarz- und Cichorienwurzeln nach Tarif Nr. 25 p 2 zollpflichtig, die übrigen sind zollfrei. Allgemein sind Wurzeln zum Gewerbe- und Medizinalgebrauch, auch wenn sie getrocknet, gedarrt oder gepulvert sind, ebenso wie alle frischen Wurzeln zum menschlichen Genuß (ausnahmsweise auch die getrocknete Rübenwurzel) zollfrei. Dagegen sind getrocknete, geröstete etc. Wurzeln zum menschlichen Genuß gem. Tarif Nr. 25 p 2 zollpflichtig. Gebrannte und gemahlene Rübenwurzeln als Kaffeesurrogat werden gem. Tarif Nr. 25 m 1 verzollt.

Rainfarn (Wurm- oder Wanzenkraut, lat. Tanacetum vulgare; frz. tanaisie; engl. tansy); eine zur Familie der Kompositen gehörige, bei uns an Rainen, Wegrändern und Flußufern nicht seltene, auffällige Pflanze, die aus der ausdauernden Wurzel 1-1½ m hohe Stengel treibt mit doppelt fiederteiligen, drüsig getüpfelten Blättern und gipfelständigen, schirmförmigen Blütenständen, deren einzelne Blütenköpfchen goldgelb, halbkugelig und ohne Strahlblümchen sind. Blätter und Blüten, namentlich die letzteren, riechen stark gewürzhaft, kampferartig und schmecken bitter. Es werden entweder die vollkommen ausgebildeten Blüten oder diese und das Kraut gleich gesammelt und getrocknet; diese dienten früher teils in Pulverform, teils in Abkochung als Wurmmittel, sowie das mit Wasser abdestillierte ätherische Öl der Pflanze, welches gelblich oder grünlich von Farbe, sehr flüchtig ist und durchdringend kampferartig riecht und ebenso, aber dabei bitter, scharf und brennend schmeckt. Der Ladenpreis des Rainfarnöls (oleum ta-^[folgende Seite]