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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

Schlagworte auf dieser Seite: Waagen

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Einleitung.

Zulässige Fehlergrenzen bei Gewichten und Waagen.

Gewichte. Die Abweichung vom Soll-Gewicht darf höchstens betragen:

Bei einer Gewichtsgrösse von A. Bei Handelsgewichten B. Bei Präzisionsgewichten

50 kg 10 g 5 g

20 " 8 " 4 "

10 " 5 " 2,5 "

5 " 2,5 " 1,250 "

2 " 1,2 " 0,600 "

1 " 0,8 " 0,400 "

500 g 500 mg 250 mg

200 " 200 " 100 "

100 " 120 " 60 "

50 " 100 " 50 "

20 " 60 " 30 "

10 " 40 " 20 "

5 " 32 " 12 "

2 " 24 " 6 "

1 " 20 " 4 "

500 mg 2 "

200 " 2 "

100 " 2 "

50 " 1 "

20 " 1 "

10 " 1 "

5 " 0,5 "

2 " 0,4 "

1 " 0,2 "

Waagen.

Die Gewichtszulagen, welche zur Ausgleichung vorgefundener Abweichungen von der Richtigkeit genügen sollen, oder welche bei unmerklich scheinenden Abweichungen von der Richtigkeit das wirkliche Vorhandensein hinreichender Richtigkeit durch die Hervorbringung eines noch genügend deutlichen Ausschlages erweisen sollen, dürfen höchstens betragen:

A. Handelswaagen.

1. Gleicharmige Waagen.

0,4 g für je 100 g (= 1/250) der grössten zulässigen Last, wenn dieselbe 200 g oder weniger beträgt.

2,0 g für je 1 kg (= 1/500) der grössten zulässigen Last, wenn dieselbe mehr als 200 g, aber nicht mehr als 5 kg beträgt.

1,0 g für je 1 kg (= 1/1000) der grössten zulässigen Last, wenn dieselbe mehr als 5 kg beträgt.