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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

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Geschäftliche Praxis.

Bei der Aufbewahrung hygroskopischer Waaren in Glasgefässen setzen sich Glasstöpsel sehr leicht fest; um dieses zu vermeiden, thut man gut, sie mit ein wenig Paraffin einzureiben. Kommen Korkspunde zur Verwendung, so taucht man diese in geschmolzenes Paraffin.

Ueber die Reinigung beschmutzter Flaschen haben wir schon in der Einleitung ausführlich gesprochen. Vielfach wird es aber auch vorkommen, Hände und Kleidungsstücke von besonderen Verunreinigungen zu befreien; hier gilt das Gleiche, was schon bei der Reinigung der Flaschen gesagt ist, man muss sich dabei stets nach der Natur des verunreinigenden Körpers richten. Nur für einige besondere Stoffe seien hier Verhaltungsmaßregeln angegeben.

Höllensteinflecke lassen sich in frischem Zustande von der Haut und von der Wäsche durch starke Jodkaliumlösung oder durch feuchtes Betupfen mit einem Jodkaliumkrystall entfernen. Jodflecke sind durch Abspülen mit Salmiakgeist leicht zu entfernen.

Moschusgeruch lässt sich von den Händen und von Geräthschaften sehr schwer entfernen, am besten erreicht man den Zweck durch Waschen mit verdünnten Säuren oder Kampherspiritus.

Der Geruch nach Chlorkalk, welcher den Händen sehr anhaftet, verschwindet noch am besten durch Waschen mit Senfmehl oder durch eine Lösung von unterschwefligsaurem Natron. Anilinfarbenflecke sind von der Haut zu entfernen, indem man zuerst, je nach der Natur der Farbe, entweder mit Salmiakgeist oder mit verdünnter Salzsäure vor- und dann mit Eau de Javelle nachwäscht. In gleicher Weise verfährt man bei Flecken von Blauholzextrakt, indem man zuerst Salzsäure und dann Eau de Javelle anwendet.

Hat man starke Säuren und Laugen zu filtriren, so kann das nicht durch Papier, welches von denselben zerstört wird, geschehen. Die Filtration hat hier durch Asbest oder Glaswolle zu erfolgen.

Eine Vorsichtsmaßregel, auf welche in allen Geschäften, die mit Gasbeleuchtung versehen, auf das Strengste zu achten ist, ist die, dass die Gasuhr nach Schluss des Geschäftes sofort zugedreht wird, um das Ausströmen von Gas bei nicht völlig geschlossenen Gashähnen zu verhindern. Ueberhaupt muss, bei der immerhin grossen Feuergefährlichkeit unserer Geschäfte, die grösste Vorsicht mit Feuer und Licht obwalten. So ist z. B. nicht genug vor der Unsitte zu warnen, angebrannte Streichhölzer achtlos fortzuwerfen. Sehr empfehlenswerth sind für unsere Geschäfte die Benutzung von sog. Sicherheitslampen beim Beleuchten solcher Lagerräume, in welchen durch das Verdunsten leicht flüchtiger Flüssigkeiten, wie Benzin, Aether, Schwefelkohlenstoff u. a. m. explosive Gasgemische entstehen können.

Explosive Gemische sind solche, bei welchen die Verbrennung derart schnell vor sich geht, dass die durch die Verbrennung entstandenen Gase