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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

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Geschäftliche Praxis.

im geschlossenen Raum, wo sie nicht entweichen können, eine Explosion hervorrufen.

Die Davy'sche Sicherheitslampe und alle anderen Sicherheitslampen ähnlicher Einrichtung beruhen auf dem Erfahrungssatz, dass die Flamme eines brennbaren oder explosiven Gasgemisches nicht durch die Oeffnungen eines feinmaschigen Drahtnetzes geht, so lange dieses nicht glühend geworden ist. Bei allen derartigen Schutzlampen wird das brennende Licht mit einem feinen Drahtgewebe umgeben. Betritt man mit einer solchen Lampe einen Raum, welcher explosive Gasgemische enthält, so findet nur im Inneren der Lampe eine kleine Verpuffung statt; man hat Zeit, die Lampe zu löschen und den Raum danach durch anhaltendes Lüften von den brennbaren Gasen zu reinigen.

Beim Ausbruch eines kleineren Feuers, das nicht unbedingt das Herbeirufen der Feuerwehr erforderlich macht, leistet die Anwendung eines sog. Extinkteurs, der eigentlich in jedem Drogengeschäft gehalten werden sollte, vorzügliche Dienste. Es ist jedoch nothwendig, dass ein solcher Apparat in bestimmten Zwischenräumen auf sein richtiges Funktioniren geprüft wird. Sodann hat man bei den vielen brennbaren Stoffen, welche in Drogengeschäften vorhanden sind, dafür zu sorgen, dass alle leicht brennbaren Waaren, namentlich solche, welche explosive Gasgemische erzeugen können, möglichst aus dem Bereiche der Flammen entfernt werden. Und endlich hat man genau auf die Natur des brennenden Körpers zu achten, um danach die Löschung einzurichten. Etwa in dem Raum vorhandene Gasleitungen sind sofort zu schliessen. Es ist dafür zu sorgen, dass Natrium- und Kaliumvorräthe vor dem Nasswerden geschützt werden.

Handelt es sich um die Löschung von brennendem Benzin, Petroleum oder Terpentin, überhaupt von solchen Stoffen, welche leichter als Wasser sind, also auf diesem schwimmen, so darf man zum Löschen dieser Flammen nicht Wasser benutzen, sondern muss dieselben durch Aufschütten von Erde, Sand, Kreide oder durch Bedecken mit nassen Säcken zu ersticken suchen.

Vielfach wird der Drogist in der Lage sein, Kräuter und Vegetabilien selbst einsammeln zu können, als allgemein gültige Regeln hierbei mag das Folgende dienen.

Die erste Regel beim Einsammeln von Vegetabilien ist die, dass die Einsammlung stets bei trockenem Wetter und auch dann erst zu erfolgen hat. wenn der Nachtthau abgetrocknet ist. Die gesammelten Vegetabilien sind möglichst bald dünn auszubreiten und häufig zu wenden. Bei einzelnen Blüthen ist es, um die natürliche Färbung möglichst zu bewahren, nothwendig, die Trocknung auf Hürden durch künstliche Wärme zu bewerkstelligen, jedoch darf hierbei die Temperatur nicht über 60-70° steigen.