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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

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Handels- und Kontorwissenschaft.

soweit dies nicht in besondere Bücher (Kassa-, Eingangs-, Ausgangs-, Portofrachten-Bücher etc.) erfolgt.

Auf Waarenkonto gehören nicht nur die Fakturenbeträge, sondern auch die Frachten, Zölle u. s. w. für die eingehenden Waaren. Auf Spesenkonto werden Lokalmiethe, Gehalte und Löhne, Zinsen, Beleuchtung, Feuerung und andere Unkosten, Porti u. s. w. übertragen.

Das Geheimbuch dient dem Eigenthümer oder Inhaber eines Handlungshauses dazu, Konten aufzunehmen, die dem Personal gegenüber geheim gehalten werden sollen (Einlagekapital, eigner oder Haushaltungsverbrauch, Verzinsung, Bilanz-Konto, Gewinn- und Verlust-Konto, Gehalts-Konten etc.).

Am Schlusse eines jeden Geschäftsjahres hat der Kaufmann Inventur zu machen und die Geschäftsbilanz zu ziehen. Der Anfang des Geschäftsjahres braucht durchaus nicht mit dem des bürgerlichen Jahres übereinzustimmen. Man verlegt denselben in vielen Geschäften aus praktischen Gründen, weil sich um Neujahr herum ohnehin die Geschäfte zu haufen pflegen, auf einen anderen Termin.

Unter Inventur verstehen wir die Ermittelung des Besitzstandes, die spezielle Aufzeichnung sämmtlicher Aktiven und Passiven.

Zu den Aktiven gehören Kassen- und Wechselbestand, Werthpapiere. Grundstücke, Utensilien (Geschäftseinrichtung), zu fördernde Zinsen, vorausbezahlte Miethe und Prämien, Waarenvorräthe, aussenstehende Forderungen (Debitoren); zu den Passiven alle Schulden eines Kaufmanns (Kapitalschulden, solche für Waaren, noch zu zahlende Zinsen und sonstige Unkosten).

Zieht man den Betrag der Passiven von dem der Aktiven ab, so erhält man die Höhe des Kapitalvermögens des Inhabers.

"Soll" bedeutet schuldig sein; die linke Seite eines Kontos bezeichnet daher immer den Schuldner oder Debitor, und die Eintragung eines Postens auf diese Seite heisst belasten (oder debitiren). "Haben" bedeutet, dass derjenige, dem das Konto errichtet worden ist, etwas zu fordern hat. Die rechte Seite eines Kontos bezeichnet daher immer den Gläubiger oder Kreditor, und die Eintragung eines Postens auf diese Seite heisst erkennen, gutschreiben (kreditiren).

Bilanz = Abschluss, die aus den Büchern gezogene Uebersicht sämmtlicher Konten. Die Roh- oder Probebilanz erfolgt, um sich von der Richtigkeit der Einträge zu überzeugen; die Schluss- oder Jahresbilanz, um zu erfahren, wieviel gewonnen oder verloren worden ist.

Im Bilanzkonto ist das Kapital-, Effekten-, Kassa-(Wechsel-), Waaren-, Utensilien(Inventar)-Konto zu berücksichtigen.

Die Probe-(Roh-)Bilanz (nur bei der doppelten Buchführung möglich) wird gezogen, indem man beide Seiten sämmtlicher Konten des Hauptbuches summirt. Man will sich damit überzeugen, dass die Uebertragungen aus dem Journal etc. richtig erfolgt sind. Dies ist der Fall, wenn die Gesammtsumme im Debet und Credit die gleiche ist.