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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

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Handels- und Kontorwissenschaft.

ertrag des Geschäftes zu verschaffen. Das Handelsgesetzbuch schreibt daher für jeden Kaufmann die Führung von Büchern vor. Die Art, wie dieselben geführt werden, kann, je nach der Art des Geschäftes, verschieden sein, ebenso die Zahl der verschiedenen Bücher. Immer aber muss aus denselben eine klare Uebersicht, über den Stand des Geschäftes und das Vermögen des Geschäftsinhabers gewonnen werden können.

Man unterscheidet einfache und doppelte oder italienische Buchführung.

Bei der einfachen Buchführung sind alle Geschäftsvorgänge der Reihenfolge nach in einzelne, gleichartige Konten, zumeist monatlich zusammengefasst, in die Hauptbücher einzutragen; bei der doppelten Buchführung bringt man ausserdem einen und denselben Vorfall stets auf verschiedene, sich gegenseitig kontrollirende Konten, wovon das eine Schuldner, das andere Gläubiger ist.

Die nothwendigsten Geschäftsbücher sind ausser dem Hauptbuch das Kassabuch und das Tagebuch (Memorial, Journal, Kladde, Strazze, Brouillon, Prima Nota) und das Bilanz-(Inventarien-)Buch.

Vortheilhaft sind ferner Fakturen-(Einkaufs-)Buch, Kalkulationsbuch, Verkaufs-(Debitoren-)Buch, Lagerbuch, Brief- und Wechselkopiebuch, Verfallbuch, Bestellbuch, Kontokorrentbuch, Geheimbuch.

Das Hauptbuch enthält persönliche (Personen-) Konten (solche, welche über die Geschäfte mit Geschäftsfreunden bestehen) und unpersönliche oder Sachkonten (für Waaren, Wechsel, baar Geld, Handlungsunkosten etc. ).

Das Kassabuch bezweckt die fortwährende Kontrolle über sämmtliche Geld-Einnahmen und Ausgaben. Es ist mindestens Ende jeden Monats abzuschliessen, dabei der Kassenbestand festzustellen und insbesondere dieser, sowie der am Anfang des Monats vorhanden gewesene zu berücksichtigen.

In das Kreditorenbuch werden die Rechnungsbeträge der Lieferanten (meist mit Abschrift des Fakturen-Inhalts) eingetragen, und diese Beträge monatlich addirt. Der Gesammtbetrag kommt auf Waaren-Konto im Hauptbuch unter Soll (Debet).

Das Debitorenbuch enthält die Abschrift der an die Abnehmer gesandten Fakturen; die monatlichen Gesammtbeträge derselben kommen auf Waaren-Konto im Hauptbuch unter Haben (Credit).

Kopiebuch ist ein Handelsbuch, welches eine wörtliche Abschrift aller Briefe enthält, die der Kaufmann an seine Geschäftsfreunde schreibt. (In der Regel werden Briefe, Rechnungen etc. mit Kopirtinte geschrieben und dann ein Abdruck davon auf dünnes Papier gemacht.)

Bei den Handelsbüchern bedeutet P = Pagina, F = Folium = Seite, Blatt. Paginiren = mit Seitenzahl versehen. Register = sachlich oder alphabetisch geordnetes Inhaltsverzeichniss.

Memoriale, Manuale, Journal = Handbuch, Merk-, Monats-Tagebuch ist ein Handelsbuch, in welches alle Geschäftsvorfälle eingetragen werden,