Schnellsuche:

Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

830

Anhang.

eignen sich vorzüglich hierzu) lernt man bald derartige Schnitte herzustellen. Bei harten Stoffen thut man gut, diese durch Einlegen in Wasser zu erweichen; um nun einen gleichmäßigen Schnitt zu ermöglichen, legt man den betreffenden Gegenstand zwischen zwei mit halbrunden Rinnen versehene Hölzchen in der Weise, dass der Gegenstand nur wenig über die Hölzchen herausragt. Jetzt macht man zuerst einen glatten Schnitt, schiebt dann die Wurzel oder den betreffenden Gegenstand ganz wenig vor, macht einen zweiten Schnitt, bis es gelungen, einen gleichmäßigen, sehr dünnen Querschnitt zu erhalten. Ist dieses geglückt, so befestigt man denselben entweder mit sehr hellem Gummischleim auf weissem Kartenpapier oder, wenn man ein Mikroskop besitzt, mittelst Canadabalsam oder sehr klarem, etwas verdünntem venetianer Terpentin auf ein mikroskopisches Objektglas.

Wir haben oben gesagt, dass die Einreihung mancher bekannter pflanzlicher Drogen, namentlich Blüthen, Blätter und Kräuter ziemlich überflüssig sei, um so mehr, als dieselben in getrocknetem Zustande sehr wenig charakteristisch sind. Hier muss das zweite Lehrmittel, das Herbarium, an die Stelle der Drogensammlung treten, und mit einiger Ausdauer wird es auch hier gelingen, allmälig eine ziemlich vollständige Sammlung der offizinellen und sog. Nutzpflanzen zusammenzubringen. Die gut gepressten und durch wiederholtes Wenden und Umlegen völlig getrockneten Pflanzen werden dann auf weisses Papier geklebt, in gleicher Weise etikettirt wie bei der Drogensammlung und schliesslich nach Familien geordnet in Mappen zusammengebunden. Um das Herbarium vor Mottenfrass zu bewahren, thut man gut, Papier und Umschläge zuweilen mit Naphthalinlösung zu besprengen.

Nach dieser Abschweifung kommen wir wieder auf das eigentliche Studium zurück, und da mochten wir rathen, bei der Waarenkunde die etwaige Prüfung auf Identität und Reinheit für das zweite Jahr noch ganz unberücksichtigt zu lassen und für eine spätere Zeit, am besten für den Schluss des Ganzen, aufzubewahren. Selbstverständlich muss auch im zweiten, wie später im dritten Jahr die Repetition niemals versäumt werden.

Für das dritte Jahr bleibt dann die Abtheilung Farben und Farbwaaren, geschäftliche Praxis, Handelswissenschaften, Gesetzeskunde und endlich Waarenprüfung über.

Ueber das Studium der Farben, Farbwaaren, der Geschäftstechnik und der Gesetzeskunde ist kaum etwas Besonderes hinzuzufügen; ganz anders ist es mit den Handelswissenschaften und der Waarenprüfung. Bei den ersteren kann die praktische Uebung gar nicht entbehrt werden; was wir über diesen Gegenstand in den kurzen Kapiteln unseres Buches sagten, kann und soll nichts Weiteres sein als die Umrisse dessen, was in dieser Beziehung ein jeder Geschäftsmann wissen muss. Der junge Fachgenosse soll sich orientiren können über die Bedeutung der ver-^[folgende Seite]