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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

Zweiter Theil

Die Herstellung der gebräuchlichen Handverkaufsartikel.

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Gesichts- und Schminkpuder.

Puder, weiss, n. Paschkis.

Talkum 800,0

Wismuthsubnitrat 200,0

Parfüm nach Belieben.

Schminkpuder n. Paschkis.

Zinkweiss 350,0

Talkum 590,0

Magnesiumcarbonat 60,0

Parfüm nach Belieben.

Schminkpuder.

Talkum 250,0

Stärkemehl 300,0

Blanc fixe 450,0.

Diese Mischung eignet sich ihrer Schwere halber weniger gut als Puder wie als Grundlage für Schminkplatten.

Rosa Puder.

Gesichtspuder, weiss (s. d.) wird mit amoniakalischer Karminlösung gefärbt und zwar, je nach gewünschter Farbe, mit ca. 2,0-30,0 per 1000,0.

Gelber Puder.

Als Beispiel hierfür geben wir nach Paschkis folgende Vorschriften:

Poudre de Rachel, hell.

Gesichtspuder, weiss (s. d.) 985,0

Goldocker 15,0

Karmin 0,5.

Poudre de Rachel, dunkel.

Gesichtspuder, weiss (s. d.) 460,0

Gesichtspuder, rosa (s. d.) 460,0

Goldocker 80,0.

Schminken.

Als Grundlage für die festen Schminken dienen, wenigstens für die weisse Farbe, genau dieselben Mischungen, wie für die weissen Schminkpuder. Dieselben werden theils in Teigform gebracht, theils in Platten gepresst und diese Platten meist auf eine runde Glasscheibe befestigt, in flache Schachteln verpackt, in den Handel gebracht. Das Formen der Schminkplatten, die gewöhnlich mit Mustern und Handelsmarken versehen sind, erfordert eine gewisse Uebung. Sie geschieht mittelst einer Hebelpresse, ähnlich den Pressen für erhabene Stempelung. Die Mischung wird