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Handbuch der Drogisten-Praxis

Gustav Adolf Buchheister, Verlag von Julius Springer, Berlin, 3. Auflage, 1893

Zweiter Theil

Die Herstellung der gebräuchlichen Handverkaufsartikel.

Schlagworte auf dieser Seite: Kosmetika

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Kosmetika.

den Lippenpomaden in Blechformen oder Glasröhren ausgegossen. Die Stifte werden nach dem Erkalten an einer Seite zugespitzt und derart in starkes Staniol gewickelt, dass nur die Spitze freibleibt. Als Beispiele genügen folgende Vorschriften:

Zinkweiss 100,0

Fettgrundlage 900,0

Parfüm nach Belieben.

Oelschwarz 100,0

Fettgrundlage 900,0

Parfüm nach Belieben.

Karmin 25,0

Fettgrundlage 975,0

Parfüm nach Belieben.

Eosin 20,0

Fettgrundlage 980,0

Parfüm nach Belieben.

Hierbei wird in der Weise verfahren, dass das Eosin zuerst mit etwas Oel verrieben und dann der geschmolzenen Fettmischung zugefügt wird. Wir empfehlen übrigens eine solche Eosinschminke aus schon früher angegebenen Gründen nicht.

Mittel zur Pflege der Haare.

Bei den Mitteln zur Pflege des Haares und Haarbodens konnte früher von einer eigentlich wissenschaftlichen Grundlage kaum die Rede sein. Die ganze Behandlung lag in den Händen von Friseuren und ähnlichen. Leuten, denen allein die praktische Erfahrung zur Seite stand. Diese Verhältnisse haben sich neuerdings insofern geändert, als praktische Mediziner wie Lassar, Pinkus, Kaposi u. A. die Haarkrankheiten zu ihrem besonderen Studium gemacht haben. Die Mittel der Haarpflege haben sich übrigens dadurch wenig oder garnicht verändert; man erkannte, dass hier, wie schon so häufig, die empirische Erfahrung fast überall das Richtige getroffen hatte. Fast die einzige Aenderung besteht darin, dass man die Mittel auf rationellere Weise zusammensetzt und gelernt hat, sie richtiger als bisher zu verwenden. Nur Dr. Lassar, der die Ursache fast aller Haarkrankheiten in der Einwirkung von Mikroorganismen (Bacterien Bacillen) erkannt zu haben glaubt, geht auf andere Weise vor; er behandelt mit heroischen Mitteln, wie Sublimat, Salicylsäure etc. Derartige Mittel können selbstverständlich nicht Gegenstände des Handels werden, sie müssen immer in jedem einzelnen Falle vom Arzt verordnet werden.