Gustav Adolf Buchheister,
                                        Verlag von Julius Springer, Berlin,
                                        3. Auflage, 1893
                                    
                                    
                                 
                            
                            
                            
                            
                                
                                    
                                    
                                    
                                    
                                        
                                            Die Herstellung der gebräuchlichen Handverkaufsartikel.
                                        
                                    
                                 
                            
                            
                            
                            
                                
                            
                            
                            
                            
                                
                                
                                
                                
                                    
                                        
                                            
                                                
                                                
                                                    
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Kosmetika.
Haarpomade n. Hebra.
Perubalsam	25,0
Kakaoöl	650,0
Olivenöl	325,0.
Haarpomade n. Lassar.
Karbolsäure	20,0
Schwefelblumen	100,0
Pferdekammfett	870,0
Bergamottöl	10,0
Haarpomade n. Lassar.
Pilocarpin, salzsaures	20,0
Chinin, salzsaures	40,0
Schwefel, gefällter	100,0
Perubalsam	200,0
Ochsenmark	640,0.
Haaröl n. Lassar.
Salicylsäure	20,0
Benzoetinktur	30,0
Ochsenklauenfett	950,0.
Umgeschüttelt in die vorher vollkommen entfettete Kopfhaut einzureiben.
Haarfärbemittel.
Das Färben der Haare gehört gleich dem Schminken zu denjenigen Verschönerungsversuchen, welche nicht ohne Gefahr für die Gesundheit sind. Es hat dies seinen Grund in dem Umstände, dass die meisten der bisher gebräuchlichen Haarfärbemittel ihre Wirkung den in ihnen enthaltenen, zum Theil sehr giftigen Metallsalzen verdanken. Gesetzgebung und Wissenschaft haben sich in Folge davon, dass man ihre schädliche Einwirkung auf die Gesundheit immer mehr erkannte, mit ihnen beschäftigt, und so hat man denn neuerdings eine ganze Reihe von Haarfärbemitteln hergestellt, die aus ungiftigen Stoffen bestehen. Es kann aber nicht geleugnet werden, dass die durch diese nicht giftigen Haarfärbemittel hervorgerufenen Farben, meistens weniger schön und dauerhaft sind als wenn man Metallsalze verwandte. Doch auch bei den nicht giftigen Haarfärbemitteln ist ein Uebelstand nicht zu vermeiden, dass sie nämlich auf der Haut und der Wäsche ebenfalls dunkle Flecke hervorrufen, welche häufig sehr schwer zu entfernen sind. Ein anderer Uebelstand, der allen Haarfärbemitteln anhaftet, ist der, dass sie nur die obersten Schichten des Haares durchdringen und färben, so dass die Färbung, ganz abgesehen ' von dem Nachwuchs, bald an Intensivität verliert und in verhältnissmässig kurzen Zwischenräumen, vielleicht alle 3-4 Wochen erneuert werden muss.